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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                                   Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                 National Type Approval

                      ausgestellt von:

                                                  Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                               Sonderräder für Pkw 6,5 J x 16 H2

                      issued by:

                                                  Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                      of the following approval object
§ 22 49407*07




                                         special wheels for passenger cars 6,5 J x 16 H2


                Nummer der Genehmigung: 49407                     Erweiterung Nr.: 07
                Approval No.                                      Extension No.:

                1.    Genehmigungsinhaber:
                      Holder of the approval:
                      MAK S.p.A.
                      IT-25013 Carpenedolo (BS)

                2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                      If applicable, name and address of representative:
                      entfällt
                      not applicable

                3.    Typbezeichnung:
                      Type:
                      ZH6560
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                            2

                Nummer der Genehmigung: 49407                     Erweiterung Nr.: 07
                Approval No.                                      Extension No.:

                4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                      Identification markings:
                      Hersteller oder Herstellerzeichen
                      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                      Felgengröße
                      Size of the wheel

                      Typ und die Ausführung
                      Type and version

                      Herstelldatum (Monat und Jahr)
                      Date of manufacture (month and year)

                      Genehmigungszeichen
                      Approval identification
§ 22 49407*07




                      Einpresstiefe
                      Inset/outset



                5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                      Position of the identification markings:
                      an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                      on the inside/outside of the wheel

                6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                      Responsible Technical Service:
                      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
                      AT-1230 Wien

                7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Date of test report issued by the Technical Service:
                      21.07.2017

                8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                      Number of test report issued by that Technical Service:
                      366-0154-13-WIRD/N7
                                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg



                                                           3

                Nummer der Genehmigung: 49407                    Erweiterung Nr.: 07
                Approval No.                                     Extension No.:

                9.    Verwendungsbereich:
                      Range of application:
                      Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                      gemäß:
                      The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                      restricted to the application listed:

                      Anlage/n zum Prüfbericht
                      Annex/es of the test report
                      1 - 52

                      unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                      beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                      The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                      conditions.
§ 22 49407*07




                10.   Bemerkungen:
                      Remarks:
                      Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                      die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.

                      The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                      for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                      siehe Prüfbericht
                      see test report

                12.   Die Genehmigung wird erweitert
                      Approval extended

                13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                      Reason(s) for the extension (if applicable):
                      Erweiterung des Verwendungsbereiches
                      Extension of application range
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg



                                                            4

                Nummer der Genehmigung: 49407                      Erweiterung Nr.: 07
                Approval No.                                       Extension No.:

                14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                      Place:

                15.   Datum:        09.08.2017
                      Date:

                16.   Unterschrift: Im Auftrag
                      Signature:
§ 22 49407*07




                17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                       Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                       erhältlich ist.
                       Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                       competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                       -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                            Index to the information package

                       -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                            Collateral clauses and instruction on right to appeal

                       -    Beschreibungsunterlagen
                            Information package
                Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
                ANLAGE: 40                                                           Radtyp: ZH6560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 21.07.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                Fahrzeughersteller                         : HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE,
                                                             KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA, Mazda Motor Corporation
                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 48,5
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                    Kennzeichnung       Kennzeichnung                 (mm)                     last      umf.      Fertig
                                    Rad                 Zentrierring                                           (kg)      (mm)      datum
                11435485671/F       ZH6560/FO4 PCD114,3 ohne                               67,1                    705     2200     03/13
                O4
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : PDE; (Kegelbund)
                Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Radbefestigung: Serie
§ 22 49407*07




                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : GDH; FD;
                                                             ELH; FDH; GDH-HME
                Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Radbefestigung: Serie
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : FD; FDH
                                                             107 Nm für Typ : ELH; GDH; GDH-HME
                                                             120 Nm für Typ : PDE
                Verkaufsbezeichnung:     IX35, TUCSON, LM
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
                ELH          e11*2007/46*0192*.. 85 - 135 215/70R16                 51G                       ab
                                                                                                              e11*2007/46*0192*06;
                                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12K; 51A; 573; 71C;
                                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                              74D; 76U

                Verkaufsbezeichnung:     i30
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
                GDH          e11*2007/46*0337*.., 66 - 100 195/55R16 87             12M                       Kombi; Schrägheck; 3-
                             e11*2007/46*0338*..           195/60R16 89             12R                       türig; 5-türig;
                GDH-HME      e13*2007/46*1604*..           205/50R16 87             12R                       Frontantrieb;
                                                           205/55R16                12T; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           215/55R16 93             12A                       51A; 71C; 71K; 721;
                                                           225/50R16 92             12A; 57T                  725; 729; 73C; 74D;
                                                                                                              76U




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
                ANLAGE: 40                                                           Radtyp: ZH6560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 21.07.2017
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                Verkaufsbezeichnung:     i30
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
                PDE          e11*2007/46*3807*..       70 - 103 195/55R16 87        12O                      Kombilimousine;
                                                                195/60R16 89        12O                      Schrägheck; 5-türig;
                                                                205/55R16 91        12O                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                215/50R16 90        12A                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                215/55R16 93        11A; 12A; 26P            725; 73C; 74D; 76U
                                                                225/50R16 92        11A; 12A; 26P

                Verkaufsbezeichnung:     i30, i30CW
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
                FD           e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 195/55R16 87             5ET; 51J                 i 30CW (Kombi);
                FDH          e11*2001/116*0343*..          205/50R16 87             5ET                      Frontantrieb;
                                                           205/55R16 91                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                             76U

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : KIA
§ 22 49407*07




                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Radbefestigung: Serie
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm
                Verkaufsbezeichnung:     Soul
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
                PS           e4*2007/46*0825*..        91 - 113 205/60R16 92                                 nur mit Radabdeckung
                                                                205/65R16 95                                 Serie; Frontantrieb;
                                                                215/55R16 93                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                215/60R16 95                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                225/55R16 95                                 721; 725; 73C; 74D;
                                                                235/50R16 95                                 76U

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : KIA MOTORS (SK)
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Radbefestigung: Serie
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : RP
                                                             108 Nm für Typ : ED




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
                ANLAGE: 40                                                           Radtyp: ZH6560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 21.07.2017
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                Verkaufsbezeichnung:     Carens, Rondo
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                RP           e4*2007/46*0633*..  85 - 130 205/55R16                 51G                      Kombi; Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                             51A; 71K; 721; 725;
                                                                                                             73C; 74C; 74D; 76U;
                                                                                                             4CT

                Verkaufsbezeichnung:     CEE'D
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
                ED           e4*2001/116*0121*.. 66 - 106 195/55R16 87              5ET; 51J                 Pro Cee'd (2-türig
                                                          205/50R16 87              5ET                      Schrägheck);
                                                          205/55R16 91                                       Frontantrieb;
                                                          215/55R16 93              11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          225/50R16 92              11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                             76U
                ED             e4*2001/116*0121*.., 66 - 106 195/55R16 87           5ET; 51J                 Sporty wagon (Kombi);
                               e4*2007/46*0132*..            205/50R16 87           5ET                      Cee'd (4-türig
                                                                 205/55R16 91                                Schrägheck);
                                                                 215/55R16 93                                Frontantrieb;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74D;
§ 22 49407*07




                                                                                                             76U

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA, Mazda Motor Corporation
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK 60; Radbefestigung: Serie
                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : GG/GY; GG1; GH; GHE; NC1; NC1E
                                                             120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; LW
                                                             126 Nm für Typ : DJ1
                                                             133 Nm für Typ : EP; EPR; EP2; EP2R
                                                             140 Nm für Typ : BL
                Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MPV
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW                Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                LW           e1*98/14*0118*..  100               215/60R16          Dieselmotor; 12T; 51G    nur ab
                                               104               205/55R16 94       Ottomotor; 12M           e1*98/14*0118*02;
                                                                 205/60R16 96       Ottomotor; 12A           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 215/55R16 95       Ottomotor; 12A           51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                             725; 73C; 74D




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
                ANLAGE: 40                                                        Radtyp: ZH6560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.07.2017
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                Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                NC1          e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 205/50R16 87          11A; 24J; 24M            MX-5 "Softtop"; MX-5
                NC1E         e1*2001/116*0371*..           215/50R16 90          11A; 24J; 24M            "Roadster Coupe";
                                                                                                          Cabrio;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                          MCU

                Verkaufsbezeichnung:     MAZDA TRIBUTE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW  Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
                EP           e4*98/14*0044*..     91  215/70R16                  51G                      Frontantrieb;
                EPR          e4*98/14*0052*..                                                             10B; 11G; 11H; 12T;
                EP2          e13*2001/116*0092*..                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                EP2R         e13*2001/116*0090*..                                                         725; 73C; 74D

                Verkaufsbezeichnung:     Mazda 2, Mazda CX-3
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                DJ1          e1*2007/46*1335*.. 77 - 115 215/60R16 95            12O                      Mazda CX-3; Kombi;
                                                         225/55R16 95            12Q                      Allradantrieb;
                                                         225/60R16 98            12Q                      Frontantrieb;
                                                         235/55R16 98            12A                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
§ 22 49407*07




                                                                                                          725; 73C; 74D; 77E

                Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                BK           e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 205/55R16              12V; 51G                 Stufenheck;
                                                                                                          Schrägheck;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                          725; 729; 73C; 74D;
                                                                                                          76U
                BL             e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 205/55R16 91                                 bis Mj.2013;
                BLE            e13*2007/46*1071*..           215/55R16 93                                 Stufenheck;
                                                              225/50R16 92       11A; 246; 57T            Schrägheck;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74D; 76U
                BL             e11*2001/116*0262*.. 74 - 121 205/60R16 92        12N                      ab Mj.2013; ab
                                                              215/55R16 93       11A; 12A; 26P            e11*2001/116*0262*10;
                                                              225/55R16 95       11A; 12A; 26P; 27I       (Typ BM); Limousine;
                                                                                                          Schrägheck;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                          76U
                BL             e11*2001/116*0262*.. 74 - 121 205/60R16           51G                      (Typ BM); Limousine;
                                                                                                          Schrägheck;
                                                                                                          10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                          725; 73C; 74D


                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
                ANLAGE: 40                                                        Radtyp: ZH6560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.07.2017
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                Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                BLE          e13*2007/46*1071*.. 76 - 136 205/55R16              51G                      10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                          725; 73C; 74D

                Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 122 205/55R16             51G                      Kombi; Stufenheck;
                GG1          e11*2001/116*0203*..                                                         Schrägheck;
                                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                          74D; 76U; MAO

                Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                GH           e1*2001/116*0448*.. 83 - 136 195/65R16 92                                    bis Mj.2012; Kombi;
                GHE          e13*2007/46*1075*..          205/55R16 91                                    Frontantrieb; nur
                                                          205/60R16 92                                    Mazda 6;
                                                          215/55R16 93                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          215/60R16 95                                    12A; 51A; 71C; 71K;
§ 22 49407*07




                                                          225/50R16 92           11A; 21S; 24J; 24M;      721; 725; 729; 73C;
                                                                                 57T                      74D; 76U
                                                              225/55R16 95       11A; 21S; 24J; 24M
                GH             e1*2001/116*0448*..   88 - 125 205/55R16 91                                nur bis
                GHE            e13*2007/46*1075*..   88 - 136 195/65R16 92                                e13*2007/46*1075*01;
                                                              205/55R16 91W                               nur bis
                                                              205/60R16 92                                e1*2001/116*0448*05;
                                                              215/55R16 93                                Schrägheck;
                                                              215/60R16 95                                Frontantrieb; nur
                                                              225/50R16 92  11A; 24J; 24M; 57T            Mazda 6;
                                                              225/55R16 95  11A; 24J; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74D; 76U
                GH             e1*2001/116*0448*..   88 - 125 205/55R16 91                                ab
                GHE            e13*2007/46*1075*..   88 - 132 195/65R16     51G; 52J                      e13*2007/46*1075*02;
                                                              205/55R16 91W                               ab
                                                              205/60R16 92                                e1*2001/116*0448*06;
                                                              215/55R16 93                                bis Mj.2012;
                                                              215/60R16 95                                Stufenheck;
                                                              225/50R16 92  11A; 245; 57T                 Schrägheck;
                                                              225/55R16 95  11A; 245                      Frontantrieb; nur
                                                                                                          Mazda 6;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74D; 76U




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
                ANLAGE: 40                                                        Radtyp: ZH6560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.07.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                     Seite: 6 von 11
                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
§ 22 49407*07




                     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
                12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
                     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                     wird, möglich.
                12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
                     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                     wird, möglich.
                12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                     wird, möglich.
                12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                     wird, möglich.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
                ANLAGE: 40                                                        Radtyp: ZH6560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.07.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
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                12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                12V) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, deren Kettenglieder nicht mehr als 11 mm und
                     Kettenschloss nicht mehr als 12 mm auftragen,z. B. Herst. RUD, ist nur an der Achse, die in der
                     Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                     des Reifens) herzustellen.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 49407*07




                24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                4CT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 52933 3N100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
                ANLAGE: 40                                                        Radtyp: ZH6560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.07.2017
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                                                                                                                     Seite: 8 von 11
                      Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                      Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        205/55R16
                                    Hinterachse:                        225/50R16
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
§ 22 49407*07




                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                     Achslast von 1090kg.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                     Tiefbetts angebracht werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
                74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
                ANLAGE: 40                                                        Radtyp: ZH6560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.07.2017
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                76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
                77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
                MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
                     der Vorderachse nicht zulässig.
                MCU) Die Verwendung dieser Radgröße ist an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens
                     17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind, nur mit M+S-Bereifung zulässig.
§ 22 49407*07




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
                ANLAGE: 40                                                        Radtyp: ZH6560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.07.2017
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:       HYUNDAI
                       Fahrzeugtyp:      PDE
                       Genehm.Nr.:       e11*2007/46*3807*..
                       Handelsbez.:      i30

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26P                      x = 220             y = 200                    VA
                             26B                      x = 270             y = 250                    VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26N                   x = 270       y = 250              8                VA
§ 22 49407*07




                             26J                   x = 270       y = 250             30                VA
                             27H                   x = 250       y = 210              8                HA
                             27F                   x = 250       y = 260             27                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0154-13-WIRD/N7
                zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49407
                ANLAGE: 40                                                        Radtyp: ZH6560
                Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 21.07.2017
                __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 11 von 11

                Fahrzeug:

                       Hersteller:       MAZDA
                       Fahrzeugtyp:      BL
                       Genehm.Nr.:       e11*2001/116*0262*..
                       Handelsbez.:      MAZDA 3

                       Variante(n):      ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                     von [mm]             bis [mm]
                             26B                      x = 370             y = 400                    VA
                             27I                      x = 300             y = 370                    HA
                             27B                      x = 350             y = 400                    HA
                             26P                      x = 320             y = 375                    VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                             26N                   x = 370       y = 400              8                VA
§ 22 49407*07




                             26J                   x = 370       y = 400             30                VA
                             27H                   x = 350       y = 400              8                HA
                             27F                   x = 350       y = 400             15                HA




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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