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							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                            ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


             nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
             Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


             Nummer der ABE:              51361



             Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                          8 J x 18 H2


             Typ:                         OA8080
§ 22 51361




              Inhaber der ABE und         MAK S.p.A.
              Hersteller:                 IT-25013 Carpenedolo (BS)




             Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
             Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


             Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                    KBA 51361


             Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
             der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
             Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
             dürfen nicht angebracht werden.
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




             Nummer der Genehmigung: 51361


             Die ABE-Nr. 51361 erstreckt sich auf die Räder 8 J x 18 H2, Typ OA8080, in den
             Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0035-17-WIRD vom 22.02.2017 beschrieben.


             Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

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             des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
             aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

             Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
             der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
             (FZV) nicht erforderlich.

             An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
             Stellen gut lesbar und dauerhaft,

             der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
§ 22 51361




             die Felgengröße,
             der Typ und die Ausführung des Rades,
             das Herstelldatum (Monat und Jahr),
             das Typzeichen und
             die Einpresstiefe anzubringen.

             Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
             Außendurchmesser zu kennzeichnen.

             Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
             TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, vom 22.02.2017 festgehaltenen Angaben.

             Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
             in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

             Flensburg, 13.03.2017
             Im Auftrag
             Gutachten 366-0035-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51361
             ANLAGE: 23                                                           Radtyp: OA8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 22.02.2017
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             Fahrzeughersteller                          : HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI Motor Company,
                                                           HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE, KIA, KIA
                                                           MOTORS (SK), MAZDA, Mazda Motor Corporation
             Raddaten:
             Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 50
             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
             Technische Daten, Kurzfassung
             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                 Kennzeichnung                Kennzeichnung        (mm)                     last      umf.      Fertig
                                 Rad                          Zentrierring                                  (kg)      (mm)      datum
             1143550671/F4       OA8080/F4 PCD114,3           Ø67.1-O-Ø76               67,1     Kunststoff     730     2300     11/16
             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI Motor Company,
                                                           HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE
             Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                     : Nabenkappe: MAK60; Kit: O10
§ 22 51361




             Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 100 Nm für Typ : TL; TLE; TLE-HME
                                                           107 Nm für Typ : AE; FS; GDH; GDH-HME; MD; VF
             Verkaufsbezeichnung:     ELANTRA
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW                Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
             MD           e4*2007/46*0254*.. 94 - 97           215/35R18 84      5EA                       Stufenheck;
                                                               215/40R18 89                                Frontantrieb;
                                                               225/35R18 87      11A; 245                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               225/40R18 88      11A; 245                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                    97         215/40R18 85                                721; 725; 729; 73C;
                                                                                                           74A; 74P

             Verkaufsbezeichnung:     Ioniq
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW         Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
             AE           e4*2007/46*1157*..        25 - 88    205/40R18 86      11A; 26N; 26P; 27H        Frontantrieb;
                                                               215/40R18 89      11A; 26B; 26N; 27F        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                           74P

             Verkaufsbezeichnung:     i30
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW              Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
             GDH          e11*2007/46*0337*.., 66 - 100        215/40R18 89                                Kombi; Schrägheck; 3-
                          e11*2007/46*0338*.. 66 - 137         225/35R18 87      11A; 248                  türig; 5-türig;
             GDH-HME      e13*2007/46*1604*..                  225/40R18 88      11A; 248                  Frontantrieb;
                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                           721; 725; 729; 73C;
                                                                                                           74A; 74P




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0035-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51361
             ANLAGE: 23                                                           Radtyp: OA8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 22.02.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     i40
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
             VF           e4*2007/46*0263*..,       85 - 131 215/45R18 93                                 Kombi; Limousine;
                            e4*2007/46*0264*..               225/40R18 92                                 Frontantrieb;
                                                             225/45R18 95                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74A; 74P

             Verkaufsbezeichnung:     Tucson, ix35
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
             TLE-HME      e13*2007/46*1612*.. 85 - 136 225/50R18 95              11A; 54A                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       225/55R18 98                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P

             Verkaufsbezeichnung:     TUCSON, ix35
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
             TL           e11*2007/46*2711*.. 85 - 136 225/50R18 95              11A; 54A                 10B; 11B; 11G; 11H;
             TLE          e11*2007/46*2724*..          225/55R18 98                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P

             Verkaufsbezeichnung:     VELOSTER
§ 22 51361




             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
             FS           e11*2007/46*0194*.. 97 - 137 215/35R18 84                                       Schrägheck;
                                                       215/40R18 85                                       Frontantrieb;
                                                       225/35R18 87                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       225/40R18 88                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74A; 74P

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : KIA
             Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : DE (Kegelbund)
             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK60; Kit: O10
             Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : PSEV; AM; PS
             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK60; Kit: O10
             Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : AM
             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK60; Kit: O3, ww. O4
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 105 Nm für Typ : AM
                                                          108 Nm für Typ : PS; PSEV
                                                          120 Nm für Typ : DE




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0035-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51361
             ANLAGE: 23                                                           Radtyp: OA8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 22.02.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     Niro
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             DE           e4*2007/46*1139*..        77        215/45R18 89                                Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P

             Verkaufsbezeichnung:     Soul
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
             PS           e4*2007/46*0825*..        91 - 113 215/45R18 89                                 nur mit Radabdeckung
                                                             225/40R18 88                                 Serie; Frontantrieb;
                                                             225/45R18 91                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             235/40R18 91                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P
             PS             e4*2007/46*0825*..      81 - 113 215/45R18 89                                 Ohne
             PSEV           e9*2007/46*6160*..               225/40R18 88                                 Radhausverbreiter.
                                                             225/45R18 91                                 Serie; Frontantrieb;
                                                             235/40R18 91        11A; 245; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P
§ 22 51361




             Verkaufsbezeichnung:     SOUL
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
             AM           e4*2001/116*0139*.., 85 - 103 215/40R18 89             51J                      Frontantrieb;
                          e4*2007/46*0133*..            215/45R18 89             51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        225/40R18 88                                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        225/45R18                51G                      721; 725; 729; 73C;
                                                        235/40R18 91             11A; 24J; 248            74A; 74P

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : KIA MOTORS (SK)
             Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
             Zubehör                                     : Nabenkappe: MAK60; Kit: O10
             Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 100 Nm für Typ : RP
                                                           107 Nm für Typ : JD
             Verkaufsbezeichnung:     Carens, Rondo
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
             RP           e4*2007/46*0633*..  85 - 130 215/45R18 93                                       Kombi; Frontantrieb;
                                                       225/40R18 91                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       225/45R18 91                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                       235/35R18 90              11A; 248                 721; 725; 73C; 74A;
                                                       235/40R18 91              11A; 248                 74P
                                                       235/45R18 94              11A; 248




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0035-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51361
             ANLAGE: 23                                                           Radtyp: OA8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 22.02.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     CEE'D
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             JD           e4*2007/46*0496*.., 66 - 99         205/40R18 86                                Kombi; Van;
                            e4*2007/46*0497*..                215/40R18 89       11A; 26P; 27H            Schrägheck; 3-türig;
                                                              225/35R18 87       11A; 246; 248; 26N;      5-türig; Frontantrieb;
                                                                                 26P; 27H                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    66 - 150 225/40R18 88        11A; 246; 248; 26N;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                 26P; 27H                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
             Sonderräder funktionsfähig bleiben.


             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA, Mazda Motor Corporation
             Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : ER; ERE; SE; BL; KE; DJ1; GH; GHE; GG1
             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK60; Kit: O10
             Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                          für Typ : GG/GY
             Zubehör                                    : Nabenkappe: MAK60; Kit: O3, ww. O4
             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : ER; ERE; GG/GY; GG1; GH; GHE; KE; SE
§ 22 51361




                                                          126 Nm für Typ : DJ1
                                                          140 Nm für Typ : BL
             Verkaufsbezeichnung:     Mazda CX-5
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
             KE           e13*2007/46*1247*.. 110 - 141 225/55R18 98             122                      inkl. Mj.2015; nur CX-
                                                                                                          5; Allradantrieb;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74A; 74P; 76O

             Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-7
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
             ER           e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 235/60R18 103                                    Allradantrieb;
             ERE          e13*2007/46*1109*..                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                                          74A; 74P; 76O

             Verkaufsbezeichnung:     MAZDA RX-8
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
             SE           e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/45R18               51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         235/40R18 91                                     12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P




                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0035-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51361
             ANLAGE: 23                                                        Radtyp: OA8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.02.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     Mazda 2, Mazda CX-3
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
             DJ1          e1*2007/46*1335*.. 77 - 115 215/45R18 89                                     Mazda CX-3; Kombi;
                                                      225/45R18 91                                     Allradantrieb;
                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P; 77E

             Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
             BL           e11*2001/116*0262*.. 74 - 121 215/45R18 89          11A; 26P                 ab Mj.2013; ab
                                                                                                       e11*2001/116*0262*10;
                                                                                                       (Typ BM); Limousine;
                                                                                                       Schrägheck;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                       74P

             Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
             GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 122    225/35R18 87W      11A; 22I; 5ET            Kombi; Stufenheck;
             GG1          e11*2001/116*0203*..             225/40R18 88W      11A; 22I                 Schrägheck;
§ 22 51361




                                               122         215/45R18          11A; 22I; 51G            Allradantrieb;
                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                       74A; 74P
             GG1            e11*2001/116*0203*.. 191       215/45R18          11A; 22I; 51G            Nur Mazda MPS;
                                                           225/40R18 92       11A; 22I; 24M            Allradantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                       74A; 74P

             Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             GH           e1*2001/116*0448*.. 83 - 125 215/45R18 89W          5FM; 51J                 bis Mj.2012; Kombi;
             GHE          e13*2007/46*1075*.. 83 - 136 215/45R18 93           51J                      Frontantrieb; nur
                                                       225/40R18 91           11A; 21S; 24J; 24M       Mazda 6;
                                                       225/45R18 91           11A; 21S; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                       235/40R18 91           11A; 21S; 22I; 24J;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                              24M                      721; 725; 729; 73C;
                                                           235/45R18 94       11A; 21S; 22I; 24J;      74A; 74P
                                                                              24M
             GH             e1*2001/116*0448*..   110 - 141 225/55R18 98      122                      inkl. Mj.2015; nur CX-
                                                                                                       5; Allradantrieb;
                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74A; 74P; 76O


                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0035-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51361
             ANLAGE: 23                                                        Radtyp: OA8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.02.2017
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             Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
             GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 215/45R18 89W          5FM; 51J                 nur bis
             GHE          e13*2007/46*1075*..          225/40R18 91           11A; 22I; 24J; 24M       e13*2007/46*1075*01;
                                                       225/45R18 91           11A; 22I; 24J; 24M       nur bis
                                                       235/40R18 91           11A; 22I; 24J; 24M       e1*2001/116*0448*05;
                                              88 - 136 215/45R18 93           51J                      Schrägheck;
                                                       225/40R18 91W          11A; 22I; 24J; 24M       Frontantrieb; nur
                                                       225/45R18 91W          11A; 22I; 24J; 24M       Mazda 6;
                                                       235/40R18 91W          11A; 22I; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74A; 74P
             GH             e1*2001/116*0448*..   88 - 125 225/45R18 91  11A; 22I; 245                 ab
             GHE            e13*2007/46*1075*..            235/40R18 91  11A; 21P; 22I; 22M;           e13*2007/46*1075*02;
                                                                         24J; 248                      ab
                                                  88 - 132 215/45R18 93  51J                           e1*2001/116*0448*06;
                                                           225/40R18 92  11A; 22I; 245                 bis Mj.2012;
                                                           225/45R18 91W 11A; 22I; 245                 Stufenheck;
                                                           235/40R18 91W 11A; 21P; 22I; 22M;           Schrägheck;
                                                                         24J; 248                      Frontantrieb; nur
                                                                                                       Mazda 6;
                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
§ 22 51361




                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                       74A; 74P

             Auflagen
             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
                  Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
                  entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                  lassen.
             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                  der Fahrzeugpapiere enthält.
             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.



                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0035-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51361
             ANLAGE: 23                                                        Radtyp: OA8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.02.2017
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             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
             122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
                  Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                  wird, möglich.
             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
             21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
§ 22 51361




                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                    des Reifens) herzustellen.
             22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                  des Reifens) herzustellen.
             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,



                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0035-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51361
             ANLAGE: 23                                                        Radtyp: OA8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.02.2017
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                   Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                   gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                   Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                   abgedeckt sein.
             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                  abgedeckt sein.
             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
§ 22 51361




                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                  berücksichtigen.
             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0035-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51361
             ANLAGE: 23                                                        Radtyp: OA8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.02.2017
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             5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1000kg.
             5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1090kg.
             5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                  Achslast von 1160kg.
             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                  werden.
             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                  Tiefbetts angebracht werden.
             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                  Ventilherstellers zu beachten.
             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
§ 22 51361




             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                  beachten.
             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                  Zentrierringe verwendet werden.
             76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
                  mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0035-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51361
             ANLAGE: 23                                                        Radtyp: OA8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.02.2017
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             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
             Fahrzeug:

                    Hersteller:       HYUNDAI
                    Fahrzeugtyp:      AE
                    Genehm.Nr.:       e4*2007/46*1157*..
                    Handelsbez.:      Ioniq

                    Variante(n):

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 300             y = 300                    VA
                          26P                      x = 250             y = 250                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26N                   x = 300       y = 300              8                VA
§ 22 51361




                          26J                   x = 300       y = 300             30                VA
                          27H                   x = 250       y = 350              8                HA
                          27F                   x = 250       y = 350             30                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0035-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51361
             ANLAGE: 23                                                        Radtyp: OA8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.02.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:       KIA MOTORS
                    Fahrzeugtyp:      JD
                    Genehm.Nr.:       e4*2007/46*0496*..
                    Handelsbez.:      CEE'D

                    Variante(n):      Frontantrieb, Schrägheck

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 340             y = 350                    VA
                          26P                      x = 290             y = 300                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26J                   x = 340       y = 350             27                VA
                          26N                   x = 340       y = 350              8                VA
                          27F                   x = 250       y = 290             30                HA
                          27H                   x = 250       y = 290              8                HA
§ 22 51361




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
             Gutachten 366-0035-17-WIRD
             zur Erteilung der ABE 51361
             ANLAGE: 23                                                        Radtyp: OA8080
             Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 22.02.2017
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             Fahrzeug:

                    Hersteller:       MAZDA
                    Fahrzeugtyp:      BL
                    Genehm.Nr.:       e11*2001/116*0262*..
                    Handelsbez.:      MAZDA 3

                    Variante(n):      ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013

             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                  von [mm]             bis [mm]
                          26B                      x = 370             y = 400                    VA
                          27I                      x = 300             y = 370                    HA
                          27B                      x = 350             y = 400                    HA
                          26P                      x = 320             y = 375                    VA

             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                              Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                               von [mm]      bis [mm]          um [mm]
                          26N                   x = 370       y = 400              8                VA
                          26J                   x = 370       y = 400             30                VA
§ 22 51361




                          27H                   x = 350       y = 400              8                HA
                          27F                   x = 350       y = 400             15                HA




                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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