Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
National Type Approval
ausgestellt von:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes
Sonderräder für Pkw 7 J x 17 H2
issued by:
Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
§ 22 49846, Erweiterung 09
according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
of the following approval object
special wheels for passenger cars 7 J x 17 H2
Genehmigungsnummer: 49846 Erweiterung: 09
Approval number: Extension:
1. Genehmigungsinhaber:
Holder of the approval:
MAK S.p.A.
IT-25013 Carpenedolo (BS)
2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
If applicable, name and address of representative:
Entfällt
Not applicable
3. Typbezeichnung:
Type:
WF7070
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Genehmigungsnummer: 49846 Erweiterung: 09
Approval number: Extension:
4. Aufgebrachte Kennzeichnungen:
Identification markings:
Hersteller oder Herstellerzeichen
Manufacturer or registered manufacturer`s trademark
Felgengröße
Size of the wheel
Typ und die Ausführung
Type and version
Herstelldatum (Monat und Jahr)
Date of manufacture (month and year)
§ 22 49846, Erweiterung 09
Genehmigungszeichen
Approval identification
Einpresstiefe
Inset/outset
5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
Position of the identification markings:
An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
On the inside/outside of the wheel
6. Zuständiger Technischer Dienst:
Responsible Technical Service:
TÜV SÜD Auto Service GmbH
DE-80686 München
7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Date of test report issued by the Technical Service:
02.04.2020
8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
Number of test report issued by that Technical Service:
14-00273-CC-GBM-09
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
3
Genehmigungsnummer: 49846 Erweiterung: 09
Approval number: Extension:
9. Verwendungsbereich:
Range of application:
Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
gemäß:
The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
restricted to the application listed:
Anlage/n zum Prüfbericht
Annex/es of the test report
1 - 25
unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
§ 22 49846, Erweiterung 09
conditions.
10. Bemerkungen:
Remarks:
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
for the wheel/tire combinations listed in this ABE.
Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
The indications given in the above mentioned test report including its
annexes shall apply.
Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
essential systems - are met.
11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
Siehe Prüfbericht
See test report
12. Die Genehmigung wird erweitert
Approval is extended
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
4
Genehmigungsnummer: 49846 Erweiterung: 09
Approval number: Extension:
13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
Reason(s) for the extension (if applicable):
Aktualisierung des Verwendungsbereiches
Update of the range of application
Aktualisierung der Ausführungen
Update of the variants
14. Ort: DE-24932 Flensburg
Place:
15. Datum: 07.05.2020
Date:
§ 22 49846, Erweiterung 09
16. Unterschrift: Im Auftrag
Signature:
Anlagen:
Enclosures:
Gemäß Inhaltsverzeichnis
According to index
Gutachten 14-00273-CC-GBM-09
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
zu V.1. ANLAGE: 19 Radtyp: WF7070
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 02.04.2020
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Fahrzeughersteller : HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, KIA
MOTORS (SK), MAZDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 53
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
WF7070/FO6X FO6X ohne 67,1 670 2254 07/17
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ)
§ 22 49846, Erweiterung 09
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : PDE; (Kegelbund)
Zubehör : Serie, s. Auflage 745
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : AE; OS
Zubehör : Serie, s. Auflage 745
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 107 Nm für Typ : AE
120 Nm für Typ : PDE
127 Nm für Typ : OS
Verkaufsbezeichnung: Ioniq
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AE e4*2007/46*1157*.. 25 - 100 225/45R17 12K; 51G Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 745
Verkaufsbezeichnung: i30, i30N
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
PDE e11*2007/46*3807*.., 70 - 103 205/45R17 88 i30 Fastback;
e5*2007/46*1075*.. 205/50R17 89 Kombilimousine;
215/45R17 87 Schrägheck; 5-türig;
225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 745; DEB; FH0
Gutachten 14-00273-CC-GBM-09
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
zu V.1. ANLAGE: 19 Radtyp: WF7070
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 02.04.2020
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Verkaufsbezeichnung: Kona, Kauai
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
OS e4*2007/46*1259*.. 26 - 28 205/50R17 89 12I KONA EV; Frontantrieb;
205/55R17 91 124 Höchste Dreißig-
205/60R17 93 12A Minuten-Leistung;
215/50R17 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R17 94 12A 51A; 71K; 723; 73C;
225/50R17 94 12A 745; 76S
OS e4*2007/46*1259*.. 77 - 130 205/50R17 89 12I KONA; nicht KONA EV;
205/55R17 91 124 Allradantrieb;
205/60R17 93 12A Frontantrieb;
215/50R17 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
215/55R17 94 12A 51A; 71K; 723; 73C;
225/50R17 94 12A 745; 76S
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
§ 22 49846, Erweiterung 09
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Serie, s. Auflage 745
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm
Verkaufsbezeichnung: Soul
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
PS e4*2007/46*0825*.. 24 - 113 215/50R17 91 Ohne
PSEV e9*2007/46*6160*.. Radhausverbreiter.
Serie; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 745; 76S
PS e4*2007/46*0825*.. 91 - 113 215/50R17 91 nur mit Radabdeckung
Serie; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 745; 76S
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA MOTORS (SK)
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Serie, s. Auflage 745
Gutachten 14-00273-CC-GBM-09
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
zu V.1. ANLAGE: 19 Radtyp: WF7070
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 02.04.2020
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Anzugsmoment der Befestigungsteile : 107 Nm für Typ : JD
108 Nm für Typ : ED
Verkaufsbezeichnung: CEE'D
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ED e4*2001/116*0121*.. 66 - 106 205/45R17 88 51J Pro Cee'd (2-türig
205/50R17 89 51J Schrägheck);
215/45R17 87 5ET Frontantrieb;
225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 745; 839; FH0
ED e4*2001/116*0121*.., 66 - 106 205/45R17 88 51J Sporty wagon (Kombi);
e4*2007/46*0132*.. 205/50R17 89 51J Cee'd (4-türig
215/45R17 87 5ET Schrägheck);
225/45R17 91 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 745; 839; FH0
JD e4*2007/46*0496*.., 66 - 100 205/50R17 89 Kombi; Van;
e4*2007/46*0497*.. 215/45R17 87 Schrägheck; 3-türig;
225/45R17 91 5-türig; Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 49846, Erweiterung 09
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 745; 839; FH0
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Serie, s. Auflage 745
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NC1 e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 205/45R17 84 MX-5 "Softtop"; MX-5
NC1E e1*2001/116*0371*.. "Roadster Coupe";
Cabrio;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 723;
73C; 745
NC1 e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 205/40R17 80 MX-5 "Softtop"; MX-5
NC1E e1*2001/116*0371*.. 205/45R17 84 "Roadster Coupe";
215/40R17 83 Cabrio;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 723;
73C; 745
Gutachten 14-00273-CC-GBM-09
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
zu V.1. ANLAGE: 19 Radtyp: WF7070
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 02.04.2020
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Seite: 4 von 7
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GG/GY e1*98/14*0188*.. 88 - 122 215/45R17 87 5ET Kombi; Stufenheck;
215/45R17 91 Schrägheck;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 745
GG1 e11*2001/116*0203*.. 122 215/45R17 87 5ET für Fz. mit 18"
M+S
215/45R17 91 Bereifung; Kombi;
M+S
191 215/45R17 91H Stufenheck;
M+S
Schrägheck;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 73C; 745
§ 22 49846, Erweiterung 09
GG1 e11*2001/116*0203*.. 88 - 122 215/45R17 Kombi; Stufenheck;
Schrägheck;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 73C; 745; 76S
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GH e1*2001/116*0448*.. 83 - 136 205/50R17 91 51J bis Mj.2012; Kombi;
GHE e13*2007/46*1075*.. 205/55R17 91 51J Frontantrieb; nur
215/50R17 91 Mazda 6;
225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R17 94 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 745; 76S
GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/55R17 91 51J ab
GHE e13*2007/46*1075*.. 215/50R17 91 e13*2007/46*1075*02;
225/45R17 91 ab
88 - 132 205/50R17 93 51J e1*2001/116*0448*06;
205/55R17 91W 51J bis Mj.2012;
215/50R17 91W Stufenheck;
215/55R17 94 Schrägheck;
225/45R17 91W Frontantrieb; nur
Mazda 6;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 745; 76S
Gutachten 14-00273-CC-GBM-09
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
zu V.1. ANLAGE: 19 Radtyp: WF7070
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 02.04.2020
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 7
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/50R17 91 51J nur bis
GHE e13*2007/46*1075*.. 205/55R17 91 51J e13*2007/46*1075*01;
215/50R17 91 nur bis
225/45R17 91 e1*2001/116*0448*05;
88 - 136 205/50R17 91W 51J Schrägheck;
205/55R17 91W 51J Frontantrieb; nur
215/50R17 91W Mazda 6;
225/45R17 91W 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 745; 76S
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
§ 22 49846, Erweiterung 09
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
Gutachten 14-00273-CC-GBM-09
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
zu V.1. ANLAGE: 19 Radtyp: WF7070
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 02.04.2020
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Seite: 6 von 7
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
§ 22 49846, Erweiterung 09
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller
verwendet werden.
Gutachten 14-00273-CC-GBM-09
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
zu V.1. ANLAGE: 19 Radtyp: WF7070
Antragsteller: MAK S.p.A. Stand: 02.04.2020
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76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
839) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 300mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
DEB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345 mm an
der Vorderachse nicht zulässig
FH0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
§ 22 49846, Erweiterung 09