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							                                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                               DE-24932 Flensburg




                                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                             National Type Approval

                                   ausgestellt von:

                                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                                            Sonderräder für Pkw 7 J x 17 H2

                                   issued by:

                                                              Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
§ 22 49846, Erweiterung 09




                                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                                   of the following approval object

                                                      special wheels for passenger cars 7 J x 17 H2


                             Genehmigungsnummer: 49846                        Erweiterung: 09
                             Approval number:                                 Extension:

                             1.    Genehmigungsinhaber:
                                   Holder of the approval:
                                   MAK S.p.A.
                                   IT-25013 Carpenedolo (BS)

                             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                                   If applicable, name and address of representative:
                                   Entfällt
                                   Not applicable

                             3.    Typbezeichnung:
                                   Type:
                                   WF7070
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                         2

                             Genehmigungsnummer: 49846                         Erweiterung: 09
                             Approval number:                                  Extension:

                             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                                   Identification markings:
                                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                                   Felgengröße
                                   Size of the wheel

                                   Typ und die Ausführung
                                   Type and version

                                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                                   Date of manufacture (month and year)
§ 22 49846, Erweiterung 09




                                   Genehmigungszeichen
                                   Approval identification

                                   Einpresstiefe
                                   Inset/outset



                             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                                   Position of the identification markings:
                                   An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                                   On the inside/outside of the wheel

                             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                                   Responsible Technical Service:
                                   TÜV SÜD Auto Service GmbH
                                   DE-80686 München

                             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                   Date of test report issued by the Technical Service:
                                   02.04.2020

                             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                                   Number of test report issued by that Technical Service:
                                   14-00273-CC-GBM-09
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                        3

                             Genehmigungsnummer: 49846                        Erweiterung: 09
                             Approval number:                                 Extension:

                             9.    Verwendungsbereich:
                                   Range of application:
                                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                                   gemäß:
                                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                                   restricted to the application listed:

                                   Anlage/n zum Prüfbericht
                                   Annex/es of the test report
                                   1 - 25

                                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
§ 22 49846, Erweiterung 09




                                   conditions.

                             10.   Bemerkungen:
                                   Remarks:
                                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                                    The indications given in the above mentioned test report including its
                                    annexes shall apply.

                                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                                    essential systems - are met.

                             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                                   Siehe Prüfbericht
                                   See test report

                             12.   Die Genehmigung wird erweitert
                                   Approval is extended
                                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                                              DE-24932 Flensburg



                                                                       4

                             Genehmigungsnummer: 49846                       Erweiterung: 09
                             Approval number:                                Extension:

                             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                                   Aktualisierung des Verwendungsbereiches
                                   Update of the range of application

                                   Aktualisierung der Ausführungen
                                   Update of the variants

                             14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
                                   Place:

                             15.   Datum:       07.05.2020
                                   Date:
§ 22 49846, Erweiterung 09




                             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                                   Signature:




                                   Anlagen:
                                   Enclosures:
                                   Gemäß Inhaltsverzeichnis
                                   According to index
                             Gutachten 14-00273-CC-GBM-09
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 19                                                 Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 02.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                     Seite: 1 von 7

                             Fahrzeughersteller                      : HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, KIA
                                                                       MOTORS (SK), MAZDA
                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm          : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 53
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                 och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                                 Kennzeichnung           Kennzeichnung           (mm)                     last      umf.     Fertig
                                                 Rad                     Zentrierring                                     (kg)      (mm)     datum
                             WF7070/FO6X         FO6X                    ohne                        67,1                     670     2254    07/17
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ)
§ 22 49846, Erweiterung 09




                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                                       für Typ : PDE; (Kegelbund)
                             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 745


                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : AE; OS
                             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 745


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 107 Nm für Typ : AE
                                                                       120 Nm für Typ : PDE
                                                                       127 Nm für Typ : OS
                             Verkaufsbezeichnung:     Ioniq
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             AE           e4*2007/46*1157*..     25 - 100 225/45R17            12K; 51G                  Frontantrieb;
                                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                         73C; 745

                             Verkaufsbezeichnung:     i30, i30N
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             PDE          e11*2007/46*3807*.., 70 - 103 205/45R17 88                                     i30 Fastback;
                                          e5*2007/46*1075*..            205/50R17 89                                     Kombilimousine;
                                                                        215/45R17 87                                     Schrägheck; 5-türig;
                                                                        225/45R17 91                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                         12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                         73C; 745; DEB; FH0
                             Gutachten 14-00273-CC-GBM-09
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 19                                                Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 02.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                Seite: 2 von 7
                             Verkaufsbezeichnung:     Kona, Kauai
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW           Reifen              Auflagen zu Reifen     Auflagen
                             OS           e4*2007/46*1259*.. 26 - 28      205/50R17 89        12I                    KONA EV; Frontantrieb;
                                                                          205/55R17 91        124                    Höchste Dreißig-
                                                                          205/60R17 93        12A                    Minuten-Leistung;
                                                                          215/50R17 91        12A                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          215/55R17 94        12A                    51A; 71K; 723; 73C;
                                                                          225/50R17 94        12A                    745; 76S
                             OS             e4*2007/46*1259*..   77 - 130 205/50R17 89        12I                    KONA; nicht KONA EV;
                                                                          205/55R17 91        124                    Allradantrieb;
                                                                          205/60R17 93        12A                    Frontantrieb;
                                                                          215/50R17 91        12A                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          215/55R17 94        12A                    51A; 71K; 723; 73C;
                                                                          225/50R17 94        12A                    745; 76S

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 49846, Erweiterung 09




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : KIA
                             Befestigungsteile                      : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                : Serie, s. Auflage 745


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 108 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     Soul
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen              Auflagen zu Reifen     Auflagen
                             PS           e4*2007/46*0825*..     24 - 113 215/50R17 91                               Ohne
                             PSEV         e9*2007/46*6160*..                                                         Radhausverbreiter.
                                                                                                                     Serie; Frontantrieb;
                                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                     73C; 745; 76S
                             PS             e4*2007/46*0825*..   91 - 113 215/50R17 91                               nur mit Radabdeckung
                                                                                                                     Serie; Frontantrieb;
                                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                     73C; 745; 76S

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : KIA MOTORS (SK)
                             Befestigungsteile                      : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                : Serie, s. Auflage 745
                             Gutachten 14-00273-CC-GBM-09
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 19                                                 Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                          Stand: 02.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                Seite: 3 von 7
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 107 Nm für Typ : JD
                                                                       108 Nm für Typ : ED
                             Verkaufsbezeichnung:     CEE'D
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen    Auflagen
                             ED           e4*2001/116*0121*.. 66 - 106 205/45R17 88            51J                   Pro Cee'd (2-türig
                                                                       205/50R17 89            51J                   Schrägheck);
                                                                       215/45R17 87            5ET                   Frontantrieb;
                                                                       225/45R17 91                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                     73C; 745; 839; FH0
                             ED             e4*2001/116*0121*.., 66 - 106 205/45R17 88         51J                   Sporty wagon (Kombi);
                                            e4*2007/46*0132*..            205/50R17 89         51J                   Cee'd (4-türig
                                                                           215/45R17 87        5ET                   Schrägheck);
                                                                           225/45R17 91                              Frontantrieb;
                                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                     73C; 745; 839; FH0
                             JD             e4*2007/46*0496*..,   66 - 100 205/50R17 89                              Kombi; Van;
                                            e4*2007/46*0497*..             215/45R17 87                              Schrägheck; 3-türig;
                                                                           225/45R17 91                              5-türig; Frontantrieb;
                                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
§ 22 49846, Erweiterung 09




                                                                                                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                     73C; 745; 839; FH0

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : MAZDA
                             Befestigungsteile                       : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                 : Serie, s. Auflage 745


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 110 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen    Auflagen
                             NC1          e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 205/45R17 84                                 MX-5 "Softtop"; MX-5
                             NC1E         e1*2001/116*0371*..                                                        "Roadster Coupe";
                                                                                                                     Cabrio;
                                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                     12K; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                     73C; 745
                             NC1            e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 205/40R17 80                               MX-5 "Softtop"; MX-5
                             NC1E           e1*2001/116*0371*..           205/45R17 84                               "Roadster Coupe";
                                                                           215/40R17 83                              Cabrio;
                                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                     12K; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                     73C; 745
                             Gutachten 14-00273-CC-GBM-09
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 19                                              Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 02.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                Seite: 4 von 7
                             Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             GG/GY        e1*98/14*0188*..  88 - 122 215/45R17 87           5ET                      Kombi; Stufenheck;
                                                                     215/45R17 91                                    Schrägheck;
                                                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                                                     Frontantrieb;
                                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                     73C; 745
                             GG1            e11*2001/116*0203*.. 122      215/45R17 87  5ET                          für Fz. mit 18"
                                                                          M+S
                                                                          215/45R17 91                               Bereifung; Kombi;
                                                                          M+S
                                                                  191     215/45R17 91H                              Stufenheck;
                                                                          M+S
                                                                                                                     Schrägheck;
                                                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                                                     Frontantrieb;
                                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                     12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                     723; 73C; 745
§ 22 49846, Erweiterung 09




                             GG1            e11*2001/116*0203*.. 88 - 122 215/45R17                                  Kombi; Stufenheck;
                                                                                                                     Schrägheck;
                                                                                                                     Allradantrieb;
                                                                                                                     Frontantrieb;
                                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                     12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                                                     723; 73C; 745; 76S

                             Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             GH           e1*2001/116*0448*.. 83 - 136 205/50R17 91         51J                      bis Mj.2012; Kombi;
                             GHE          e13*2007/46*1075*..          205/55R17 91         51J                      Frontantrieb; nur
                                                                       215/50R17 91                                  Mazda 6;
                                                                       225/45R17 91                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                       225/50R17 94         11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                     729; 73C; 745; 76S
                             GH             e1*2001/116*0448*..   88 - 125 205/55R17 91  51J                         ab
                             GHE            e13*2007/46*1075*..            215/50R17 91                              e13*2007/46*1075*02;
                                                                           225/45R17 91                              ab
                                                                  88 - 132 205/50R17 93  51J                         e1*2001/116*0448*06;
                                                                           205/55R17 91W 51J                         bis Mj.2012;
                                                                           215/50R17 91W                             Stufenheck;
                                                                           215/55R17 94                              Schrägheck;
                                                                           225/45R17 91W                             Frontantrieb; nur
                                                                                                                     Mazda 6;
                                                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                     729; 73C; 745; 76S
                             Gutachten 14-00273-CC-GBM-09
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 19                                              Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 02.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                Seite: 5 von 7
                             Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/50R17 91         51J                      nur bis
                             GHE          e13*2007/46*1075*..          205/55R17 91         51J                      e13*2007/46*1075*01;
                                                                       215/50R17 91                                  nur bis
                                                                       225/45R17 91                                  e1*2001/116*0448*05;
                                                              88 - 136 205/50R17 91W        51J                      Schrägheck;
                                                                       205/55R17 91W        51J                      Frontantrieb; nur
                                                                       215/50R17 91W                                 Mazda 6;
                                                                       225/45R17 91W                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                     12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                                                     729; 73C; 745; 76S

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                  Abrollumfanges.
§ 22 49846, Erweiterung 09




                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
                                  auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                                    wird, möglich.
                             Gutachten 14-00273-CC-GBM-09
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 19                                              Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 02.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                Seite: 6 von 7
                             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
§ 22 49846, Erweiterung 09




                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1090kg.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
                                  Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
                                  von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             745) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile der Leichtmetallräder vom Fahrzeughersteller
                                  verwendet werden.
                             Gutachten 14-00273-CC-GBM-09
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49846
                             zu V.1. ANLAGE: 19                                              Radtyp: WF7070
                             Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 02.04.2020
                             _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                Seite: 7 von 7
                             76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             839) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 300mm
                                  an der Vorderachse nicht zulässig.
                             DEB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 345 mm an
                                  der Vorderachse nicht zulässig
                             FH0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an
                                  der Vorderachse nicht zulässig.
§ 22 49846, Erweiterung 09
						
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