Gutachten 366-0032-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673
ANLAGE: 18 Radtyp: OXIGIN OX20 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 10.03.2020
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Fahrzeughersteller HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI Motor
Company, HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR
EUROPE, KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA, Mazda Motor
Corporation
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 42
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
114567142 J/ OXIGIN OX20 8519 N25Ø72,6-Ø67,1 67,1 Kunststoff 705 2260 01/16
HD LK114,3
114567142 J/ OXIGIN OX20 8519 N25Ø72,6-Ø67,1 67,1 Kunststoff 725 2200 01/16
HD LK114,3
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI Motor Company,
HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zentrierring: N25Ø72,6-Ø67,1; Nabenkappe: Z06M;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : TL; TLE; TLE-HME
107 Nm für Typ : ELH; FS; LM; VF
120 Nm für Typ : PDE
127 Nm für Typ : OS; PDE; TM
Verkaufsbezeichnung: IX35, TUCSON, LM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ELH e11*2007/46*0192*.. 85 - 135 235/45R19 95 11A; 24J; 248; 260; 270 auch Facelift 2013;
LM e11*2007/46*0128*.. Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 573;
71K; 721; 73C; 74A;
74H; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0032-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673
ANLAGE: 18 Radtyp: OXIGIN OX20 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 10.03.2020
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Verkaufsbezeichnung: i30, i30N
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
PDE e11*2007/46*3807*.. 70 - 103 225/35R19 91W 11A; 24J; 24M; 26B; i30 Fastback;
26J; 27H Kombilimousine;
235/30R19 86Y 11A; 24C; 244; 247; Schrägheck; 5-türig;
26B; 26J; 27F 10B; 11B; 11G; 11H;
245/30R19 89 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71C; 71K;
26B; 26J; 27F 721; 725; 73C; 74A;
74P; FH0
PDE e11*2007/46*3807*.. 184 - 202 235/35R19 91 11A; 24J; 24M; 26B; i30N;
26J; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
245/30R19 89 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71C; 71K;
26B; 26J; 27F 721; 725; 73C; 74A;
245/35R19 89 11A; 24C; 244; 247; 74P; FH0
26B; 26J; 27F
Verkaufsbezeichnung: i40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VF e4*2007/46*0263*.., 85 - 131 225/40R19 93 11A; 248; 26P; 27H Kombi; Limousine;
e4*2007/46*0264*.. 235/35R19 91 11A; 24J; 24M; 26B; Frontantrieb;
26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R19 92 11A; 244; 247; 27F; 12A; 51A; 56C; 71K;
57F; 67U; 672 721; 729; 73C; 74A;
74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: Kona, Kauai
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
OS e4*2007/46*1259*.. 26 - 28 225/35R19 88 11A; 24J; 248; 26P KONA EV; Frontantrieb;
225/40R19 89 11A; 24J; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 91 11A; 24J; 24M; 26N; 12A; 51A; 71C; 71K;
26P 721; 725; 73C; 74A;
235/40R19 92 11A; 24J; 24M; 26N; 74P
26P
245/35R19 89 11A; 24J; 244; 247;
26B; 26N; 27H
255/30R19 91 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27H
255/35R19 92 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27H
OS e4*2007/46*1259*.. 85 - 130 225/35R19 88 11A; 24J; 248; 26P KONA; nicht KONA EV;
225/40R19 89 11A; 24J; 248; 26P Allradantrieb;
235/35R19 87 11A; 24J; 24M; 26N; Frontantrieb;
26P 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R19 92 11A; 24J; 24M; 26N; 12A; 51A; 71C; 71K;
26P 721; 725; 73C; 74A;
245/35R19 89 11A; 24J; 244; 247; 74P; DE0
26B; 26N; 27H
255/30R19 91 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27H
255/35R19 92 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26J; 27H
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0032-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673
ANLAGE: 18 Radtyp: OXIGIN OX20 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 10.03.2020
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Verkaufsbezeichnung: Santa Fe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
TM e4*2007/46*1318*.. 110 - 147 235/55R19 101 11A; 24J; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H;
245/50R19 101 11A; 24M; 241; 246; 12A; 51A; 71C; 71K;
26B; 26N; 27I 721; 725; 73C; 74A;
255/50R19 103 11A; 241; 244; 246; 74P
247; 26B; 26N; 27I
Verkaufsbezeichnung: TUCSON, IX35
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
TL e11*2007/46*2711*.. 85 - 136 225/45R19 96 11A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
TLE e11*2007/46*2724*.. 12A; 51A; 56C; 71K;
TLE-HME e13*2007/46*1612*.. 721; 73C; 74A; 74H;
74P
TL e11*2007/46*2711*.. 85 - 136 225/45R19 96 11A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
TLE e11*2007/46*2724*.. 235/45R19 95 11A; 21P; 22H; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
TLE-HME e13*2007/46*1612*.. 248 721; 725; 73C; 74A;
245/45R19 98 11A; 21P; 22H; 24C; 74P
24D
Verkaufsbezeichnung: VELOSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
FS e11*2007/46*0194*.. 97 - 137 215/35R19 85 11A; 246; 248; 27H Schrägheck;
225/30R19 84 11A; 24J; 248; 26P; Frontantrieb;
27F; 56G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74H; 74P
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zentrierring: N25Ø72,6-Ø67,1; Nabenkappe: Z06M;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : PS; PSEV
110 Nm für Typ : JF
120 Nm für Typ : QL
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0032-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673
ANLAGE: 18 Radtyp: OXIGIN OX20 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 10.03.2020
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Verkaufsbezeichnung: Optima
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JF e4*2007/46*1018*.. 99 - 126 225/40R19 89 11A; 24J; 248; 26N; Kombi; Limousine;
26P Frontantrieb;
235/40R19 92 11A; 24M; 241; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
26B; 26N 12A; 51A; 56C; 71K;
245/35R19 89 11A; 241; 244; 246; 721; 73C; 74A; 74P
247; 26B; 26N; 27H
99 - 180 225/40R19 89W 11A; 24J; 248; 26N;
26P
235/40R19 92W 11A; 24M; 241; 246;
26B; 26N
245/35R19 89W 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26N; 27H
245/40R19 94 11A; 241; 244; 246;
247; 26B; 26N; 27H
Verkaufsbezeichnung: Soul
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
PS e4*2007/46*0825*.. 24 - 113 225/35R19 88 11A; 24J; 248; 26P Ohne
PSEV e9*2007/46*6160*.. 225/40R19 89 11A; 24J; 248; 26P Radhausverbreiter.
235/35R19 87 11A; 241; 244; 246; Serie; Frontantrieb;
247; 26B; 26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R19 89 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 56C; 71K;
26B; 26N; 27H 721; 73C; 74A; 74P
PS e4*2007/46*0825*.. 91 - 113 225/35R19 88 11A; 248; 26P nur mit Radabdeckung
225/40R19 89 11A; 248; 26P Serie; Frontantrieb;
235/35R19 87 11A; 245; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27H 12A; 51A; 56C; 71K;
245/35R19 89 11A; 24J; 244; 26B; 721; 73C; 74A; 74P
26N; 27H
Verkaufsbezeichnung: Sportage
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
QL e11*2007/46*3139*.. 85 - 136 225/45R19 96 11A; 248 Allradantrieb;
235/45R19 95 11A; 24J; 248 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0032-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673
ANLAGE: 18 Radtyp: OXIGIN OX20 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 10.03.2020
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA MOTORS (SK)
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zentrierring: N25Ø72,6-Ø67,1; Nabenkappe: Z06M;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : RP
107 Nm für Typ : EL; YNS
120 Nm für Typ : QLE
Verkaufsbezeichnung: Carens, Rondo
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
RP e4*2007/46*0633*.. 85 - 130 225/40R19 93 11A; 24J; 24M; 26P; Kombi; Frontantrieb;
27H 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 91 11A; 24J; 244; 247; 12A; 51A; 56C; 71K;
26P; 27F 721; 73C; 74A; 74P
245/35R19 93 11A; 24C; 244; 247;
26B; 26N; 27F
Verkaufsbezeichnung: ix35,TUCSON, LM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EL e11*2007/46*0104*.. 85 - 135 235/45R19 95 11A; 24J; 248; 260; 270 Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 573;
71K; 721; 73C; 74A;
74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: KIA SPORTAGE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
QLE e11*2007/46*3144*.. 85 - 136 225/45R19 96 11A; 248 Allradantrieb;
235/45R19 95 11A; 24J; 248 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YNS e4*2007/46*0261*.., 55 - 94 225/35R19 88 11A; 22I; 241; 244; Schrägheck;
e4*2007/46*0262*.. 246; 247; 270 Frontantrieb;
235/35R19 87 11A; 21P; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
244; 247; 270 12A; 51A; 56C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74H; 74P
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0032-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673
ANLAGE: 18 Radtyp: OXIGIN OX20 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 10.03.2020
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Seite: 6 von 26
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA, Mazda Motor Corporation
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zentrierring: N25Ø72,6-Ø67,1; Nabenkappe: Z06M;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : ER; ERE; GG/GY; GG1; GH; GHE; KE; KF; SE
120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; GH; GJ
126 Nm für Typ : DJ1
140 Nm für Typ : BL
Verkaufsbezeichnung: Mazda CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
KE e13*2007/46*1247*.. 110 - 143 225/55R19 99 122; 56G inkl. Mj.2015; nur CX-
KF e13*2007/46*1803*.. 235/45R19 95 122 5; Allradantrieb;
235/50R19 99 11A; 122; 245 Frontantrieb;
245/45R19 98 122 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R19 100 11A; 12A; 245 51A; 56C; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: MAZDA CX-7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ER e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 235/55R19 101 11A; 22I; 24J; 24M Allradantrieb;
ERE e13*2007/46*1109*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: MAZDA RX-8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SE e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/40R19 89 10B; 11B; 11G; 11H;
235/35R19 87W 12A; 51A; 56C; 71K;
245/35R19 89 721; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: Mazda 2, Mazda CX-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DJ1 e1*2007/46*1335*.. 77 - 115 225/40R19 89 11A; 24J; 248 Mazda CX-3; Kombi;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P;
77E
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BK e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 225/35R19 84 11A; 21B; 22B; 24C; Stufenheck;
24M Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0032-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673
ANLAGE: 18 Radtyp: OXIGIN OX20 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 10.03.2020
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Seite: 7 von 26
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BL e11*2001/116*0262*.. 191 225/35R19 88Y 11A; 21B; 21N; 22B; bis Mj.2013;
22H; 242; 245; 248; Schrägheck;
5FE
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P
BL e11*2001/116*0262*.. 76 - 111 225/35R19 88W 11A; 21B; 21N; 22B; bis Mj.2013;
BLE e13*2007/46*1071*.. 22H; 242; 245; 248; Stufenheck;
5FE
Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P
BL e11*2001/116*0262*.. 74 - 121 225/35R19 88 11A; 24J; 248; 26B; ab Mj.2013; ab
26J; 27B e11*2001/116*0262*10;
235/35R19 87 11A; 24J; 248; 26B; (Typ BM/BN);
26J; 27B Limousine; Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GG/GY e1*98/14*0188*.. 88 - 122 225/35R19 88W 11A; 22B; 22F; 24J; Kombi; Stufenheck;
GG1 e11*2001/116*0203*.. 24M; 54A Schrägheck;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 573;
71K; 721; 73C; 74A;
74P
GG1 e11*2001/116*0203*.. 191 235/35R19 91 11A; 22B; 24C; 24D Nur Mazda MPS;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 573;
71K; 721; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0032-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673
ANLAGE: 18 Radtyp: OXIGIN OX20 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 10.03.2020
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GH e1*2001/116*0448*.. 107 - 143 225/40R19 92Y ab Mj.2012; inkl.
GJ e1*2007/46*1001*.. 225/45R19 92 Mj.2015; Kombi;
235/40R19 92 11A; 26P; 27I Stufenheck;
235/45R19 95 11A; 26P; 27I Allradantrieb;
245/35R19 93 11A; 245; 26P; 27I Frontantrieb; nur
245/40R19 94 11A; 245; 26P; 27I Mazda 6;
255/35R19 92 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H;
26N; 27B; 27H 12A; 51A; 56C; 71K;
255/40R19 96 11A; 24J; 248; 26B; 721; 73C; 74A; 74P
26N; 27B; 27H
GH e1*2001/116*0448*.. 83 - 136 225/40R19 93 11A; 21T; 22B; 24C; bis Mj.2012; Kombi;
GHE e13*2007/46*1075*.. 24D Frontantrieb; nur
235/35R19 91 11A; 21T; 22B; 24C; Mazda 6;
24D 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R19 93 11A; 21P; 21T; 22B; 12A; 51A; 56C; 71K;
24C; 24D 721; 729; 73C; 74A;
74P
GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 235/35R19 91 11A; 21B; 21N; 22B; ab
GHE e13*2007/46*1075*.. 22L; 24C; 244; 247 e13*2007/46*1075*02;
88 - 132 225/40R19 93 11A; 21B; 21N; 22B; ab
22L; 241; 246; 248 e1*2001/116*0448*06;
235/35R19 91W 11A; 21B; 21N; 22B; bis Mj.2012;
22L; 24C; 244; 247 Stufenheck;
245/35R19 93 11A; 21B; 21J; 22B; Schrägheck;
22H; 22L; 24C; 244; Frontantrieb; nur
247
Mazda 6;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P
GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 235/35R19 91 11A; 21B; 22B; 22L; nur bis
GHE e13*2007/46*1075*.. 24C; 24D e13*2007/46*1075*01;
88 - 136 225/40R19 93 11A; 21B; 22B; 22L; nur bis
24C; 24D e1*2001/116*0448*05;
235/35R19 91W 11A; 21B; 22B; 22L; Schrägheck;
24C; 24D Frontantrieb; nur
245/35R19 93 11A; 21B; 22B; 22L; Mazda 6;
24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
74P
GH e1*2001/116*0448*.. 110 - 143 225/55R19 99 122; 56G inkl. Mj.2015; nur CX-
235/45R19 95 122 5; Allradantrieb;
235/50R19 99 11A; 122; 245 Frontantrieb;
245/45R19 98 122 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R19 100 11A; 12A; 245 51A; 56C; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0032-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673
ANLAGE: 18 Radtyp: OXIGIN OX20 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 10.03.2020
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GJ e1*2007/46*1001*.. 107 - 141 225/40R19 89W Kombi; Stufenheck;
225/45R19 92 Frontantrieb;
235/40R19 92 11A; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R19 95 11A; 26P; 27I 12A; 51A; 56C; 71K;
245/35R19 89W 11A; 245; 26P; 27I 721; 73C; 74A; 74P
245/40R19 94 11A; 245; 26P; 27I
255/35R19 92 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27B; 27H
255/40R19 96 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27B; 27H
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
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von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0032-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673
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21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0032-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673
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Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0032-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673
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Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 10.03.2020
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26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0032-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673
ANLAGE: 18 Radtyp: OXIGIN OX20 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 10.03.2020
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5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 255/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 255/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0032-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673
ANLAGE: 18 Radtyp: OXIGIN OX20 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 10.03.2020
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74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
DE0) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280mm
an der Vorderachse nicht zulässig.
FH0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 305 mm an
der Vorderachse nicht zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0032-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673
ANLAGE: 18 Radtyp: OXIGIN OX20 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 10.03.2020
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: TM
Genehm.Nr.: e4*2007/46*1318*..
Handelsbez.: Santa Fe
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 250 y = 300 HA
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 260 y = 255 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 300 y = 300 10 VA
26N x = 300 y = 300 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0032-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673
ANLAGE: 18 Radtyp: OXIGIN OX20 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 10.03.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: OS
Genehm.Nr.: e4*2007/46*1259*..
Handelsbez.: Kona, Kauai
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 200 y = 200 VA
26B x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 250 x = 250 8 VA
26J x = 250 y = 250 30 VA
27H x = 250 y = 250 8 HA
27F x = 250 y = 250 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0032-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673
ANLAGE: 18 Radtyp: OXIGIN OX20 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 10.03.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: FS
Genehm.Nr.: e11*2007/46*0194*..
Handelsbez.: VELOSTER
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 320 VA
26P x = 240 y = 270 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 250 y = 310 8 HA
27F x = 250 y = 310 28 HA
26N x = 290 y = 320 8 VA
26J x = 290 y = 320 15 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0032-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673
ANLAGE: 18 Radtyp: OXIGIN OX20 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 10.03.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: VF
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0264*..
Handelsbez.: i40
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 350 VA
26P x = 260 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 310 y = 350 8 VA
26J x = 310 y = 350 23 VA
27H x = 270 y = 440 8 HA
27F x = 270 y = 440 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0032-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673
ANLAGE: 18 Radtyp: OXIGIN OX20 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 10.03.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: VF
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0263*..
Handelsbez.: i40
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 350 VA
26P x = 260 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 310 y = 350 8 VA
26J x = 310 y = 350 23 VA
27H x = 270 y = 440 8 HA
27F x = 270 y = 440 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0032-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673
ANLAGE: 18 Radtyp: OXIGIN OX20 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 10.03.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: PDE
Genehm.Nr.: e11*2007/46*3807*..
Handelsbez.: i30, i30N
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 220 y = 200 VA
26B x = 270 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 250 y = 260 30 HA
27H x = 250 y = 210 8 HA
26J x = 270 y = 250 30 VA
26N x = 270 y = 250 8 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0032-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673
ANLAGE: 18 Radtyp: OXIGIN OX20 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 10.03.2020
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Seite: 21 von 26
Fahrzeug:
Hersteller: KIA
Fahrzeugtyp: PS
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0825*..
Handelsbez.: Soul
Variante(n): Frontantrieb, Ohne Radhausverbreiter. Serie
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 290 y = 240 VA
26B x = 340 y = 290 VA
27I x = 250 y = 290 HA
27B x = 300 y = 340 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 340 y = 290 8 VA
26J x = 340 y = 290 23 VA
27H x = 300 y = 340 8 HA
27F x = 300 y = 340 25 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0032-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673
ANLAGE: 18 Radtyp: OXIGIN OX20 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 10.03.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: KIA
Fahrzeugtyp: JF
Genehm.Nr.: e4*2007/46*1018*..
Handelsbez.: Optima
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 350 y = 300 VA
26P x = 300 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 350 y = 300 28 VA
26N x = 350 y = 300 8 VA
27F x = 300 y = 300 25 HA
27H x = 300 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0032-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673
ANLAGE: 18 Radtyp: OXIGIN OX20 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 10.03.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: KIA MOTORS
Fahrzeugtyp: RP
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0633*..
Handelsbez.: Carens, Rondo
Variante(n): Frontantrieb, Kombi
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 310 y = 325 VA
26P x = 260 y = 275 VA
27B x = 260 y = 300 HA
27I x = 210 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 310 y = 325 30 VA
26N x = 310 y = 325 30 VA
27F x = 260 y = 300 30 HA
27H x = 260 y = 300 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0032-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673
ANLAGE: 18 Radtyp: OXIGIN OX20 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 10.03.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: MAZDA
Fahrzeugtyp: GJ
Genehm.Nr.: e1*2007/46*1001*..
Handelsbez.: MAZDA 6, MAZDA CX-5
Variante(n): Frontantrieb, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 385 y = 400 VA
26B x = 400 y = 400 VA
27I x = 215 y = 350 HA
27B x = 265 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 400 y = 400 8 VA
26J x = 400 y = 400 24 VA
27H x = 265 y = 400 8 HA
27F x = 265 y = 400 24 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0032-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673
ANLAGE: 18 Radtyp: OXIGIN OX20 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 10.03.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: MAZDA
Fahrzeugtyp: GH
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0448*..
Handelsbez.: MAZDA 6, MAZDA CX-5
Variante(n): ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 385 y = 400 VA
26B x = 400 y = 400 VA
27I x = 215 y = 350 HA
27B x = 265 y = 400 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 400 y = 400 8 VA
26J x = 400 y = 400 24 VA
27H x = 265 y = 400 8 HA
27F x = 265 y = 400 24 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0032-16-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50673
ANLAGE: 18 Radtyp: OXIGIN OX20 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 10.03.2020
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Fahrzeug:
Hersteller: MAZDA
Fahrzeugtyp: BL
Genehm.Nr.: e11*2001/116*0262*..
Handelsbez.: MAZDA 3
Variante(n): ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27B x = 350 y = 400 HA
26P x = 320 y = 375 VA
26B x = 370 y = 400 VA
27I x = 300 y = 370 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 370 y = 400 8 VA
26J x = 370 y = 400 30 VA
27H x = 350 y = 400 8 HA
27F x = 350 y = 400 15 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.