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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47348 nach §22 StVZO

               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55083712 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ C9 554
               Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                          Seite 1 von 7

               Auftraggeber                  CMS Automotive Trading GmbH
                                             SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                             68789 St.Leon-Rot
                                             49 02 0341305

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad
               Modell                        C9
               Typ                           C9 554
               Radgröße                      5,5Jx14H2
               Zentrierart                   Mittenzentrierung

               Ausführung     Kennzeichnung Rad/              Lochzahl/               Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                              Zentrierring                    Lochkreis- (mm)/        tiefe       last   (mm)
                                                              Mittenloch-ø (mm)       (mm)        (kg)
               C9 554 45 02 485/10 JF / Ø67,2-Ø54,1           4/100/54,1              45          460    1879
                            485/10 CMS / Ø67,2-Ø54,1

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                    47348
               Herstellerzeichen             CMS
               Radtyp und Ausführung         C9 554 (s.o.)
               Radgröße                      5,5Jx14H2
§22 47348*13




               Einpresstiefe                 ET .. (s.o.)
               Herstelldatum                 Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)         Gesamthöhe (mm) Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S01   Mutter M12x1,5         Kegel 60°   110                       -                      --
               S02   Mutter M12x1,25        Kegel 60°   90                        -                      Z15
               S03   Mutter M12x1,5         Kegel 60°   100                       -                      Z08
               S04   Mutter M12x1,5         Kegel 60°   110                       -                      Z08
               S05   Mutter M12x1,25        Kegel 60°   90                        -                      --

               Nr.   Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)       Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S06   Schraube M12x1,5       Kegel 60°   110                       28                     Z11


               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                    Hyundai, Kia, Mazda
                                             Nissan, Opel
                                             Suzuki, Toyota

               Spurverbreiterung             innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47348 nach §22 StVZO

               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55083712 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ C9 554
               Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                Seite 2 von 7

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                         Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Hyundai i10 (I)         47-63         165/60R14   A13 NoD R37 T75                  A16 A21 A58
               PA                      47-63         175/60R14   A33                              Flh S04
               e4*2001/116*0131*..
               Hyundai i10 (II)        48-64         175/65R14   A91                              A16 A21 A58
               IA, IA-HME              48-64         185/60R14   A12                              Flh Y13 S04
               e11*2007/46*1008*..;    48-64         195/55R14   A01 A12 K1a K1b K2b
               e13*2007/46*1602*..;    48-64         195/60R14   A01 A12 K1a K1b K2b
               e5*2007/46*1086*..
               - incl. Facelift 2017
               Hyundai i10 (III)       49-74         175/65R14   A33                              A16 A21 A58
               AC3                     49-74         185/60R14   A91                              Flh S04
               e5*2007/46*0090*..      49-74         195/55R14   A12
               - incl. N-Line          49-74         195/60R14   A12
               Kia Picanto (I)         44-48         155/65R14   A11 R37                          A16 A21 Flh
               BA                      44-48         165/60R14   A33                              S03
               e4*2001/116*0085*..     44-48         185/50R14   A12
                                       44-55         185/55R14   A12
                                       55            175/60R14   A12 R09
§22 47348*13




               Kia Picanto (II)        48-63         155/65R14   A33 R37                          A16 A21 A58
               TA                      48-63         165/60R14   A01 A91 K2b K6g                  Flh S03
               e4*2007/46*0256*..      48-63         175/50R14   A01 A12 K1a K1b K2b K6g K8h
                                       48-63         185/50R14   A01 A12 K1c K2b K6h K8h
                                       48-63         185/55R14   A01 A12 K1c K2b K6h K8h
               Mazda Demio             46-55         165/60R14   R37 T75 T79                      A12 A16 A21
               DW                      46-55         165/65R14   R37                              S04
               e1*97/27*0093*..,       46-55         175/60R14
               e1*98/14*0093*..
               Mazda MX-5 (II)         81-103        175/70R14   M+S R09                          A13 A16 A21
               NB, NBD                 81-107        175/65R14   M+S R09                          B03 S01
               e11*96/79*0083*..,      81-107        185/60R14
               e11*98/14*0083*..,
               e1*98/14*0192*..
               Nissan Pixo             50            155/65R14                                    A12 A16 A21
               HF                                                                                 Flh S02
               e6*2001/116*0124*..
               Opel Agila-A            43-55         155/65R14   R09                              A12 A16 A21
               H00                     43-55         165/60R14   T75 T79                          S05
               e1*98/14*0141*00-07
               bis MJ2003
               Opel Agila-A            43-59         155/65R14   R09 T75 T79                      A12 A16 A21
               H00                     43-59         165/60R14   T75 T79                          S06
               e1*98/14*0141*08-..
               ab MJ2004
               Suzuki Alto             46            155/55R14   B25 K42                          A01 A12 A16
               FF                                                                                 A21 S05
               e6*98/14*0086*..
               Suzuki Alto             50            155/65R14                                    A12 A16 A21
               GF                                                                                 Flh S05
               e6*2001/116*0123*..



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47348 nach §22 StVZO

               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55083712 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ C9 554
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 7
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Suzuki Celerio          50            165/60R14                                           A12 A16 A21
               LF                      50            165/65R14                                           A58 Flh S05
               e6*2007/46*0119*..
               Suzuki Wagon R          39-56         155/65R14     R09                                   A12 A16 A21
               MM                      39-69         165/60R14     T75 T79                               S05
               e4*98/14*0042*..,
               e4*2001/116*0042*
               00-06; bis MJ 2003
               Suzuki Wagon R          39-59         155/65R14     R09                                   A12 A16 A21
               MM, H00                 39-69         165/60R14     T75 T79                               S06
               e4*2001/116*0042*
               07-..; ab MJ 2004;
               e1*2001/116*0311*..
               Toyota Corolla (VIII)   51-81         175/65R14     92                                    A16 A21 S01
               E11, E11U               51-81         185/65R14     92
               e6*95/54*0043*..,
               e11*98/14*0102*..
               Toyota Yaris (II)       51            165/70R14     A13                                   A16 A21 B03
               XP9, XP9F               51            175/65R14     A39                                   Flh S04
§22 47348*13




               e11*2001/116*0248*,     51            185/60R14     A90
               e11*2001/116*0249*.     51            185/65R14     A12
               Toyota Yaris (III)      51            175/65R14     R09                                   A12 A16 A21
               XP13M(a), XP13N(a),     51, 66, 73    175/70R14                                           B41 Flh LY1
               -/TMG                   51, 66, 73    185/65R14                                           S04
               e11*2007/46*0152*..;
               e11*2007/46*0153*..;
               e13*2007/46*1722*..;
               e6*2007/46*0344*..
               - incl. Facelift 2017


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47348 nach §22 StVZO

               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55083712 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ C9 554
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                        Seite 4 von 7
               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
§22 47348*13




               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               92       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 920 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
               Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
               Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.




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               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55083712 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ C9 554
               Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                    Seite 5 von 7
               A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
               einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
               6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
               Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
               TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
               Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
               geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
               dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
§22 47348*13




               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
               ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
               ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               B25    Durch Verlegen des Handbremsseiles bzw. deren Halterungen ist eine ausreichende
               Freigängigkeit von mindestens 6 mm zur Rad- / Reifenkombination herzustellen.

               B41    Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit Scheibenbremsen an der Hinterachse.

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55083712 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ C9 554
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                      Seite 6 von 7
               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
               Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

               K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               LY1    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen ohne wahlweise werkseitige
               Ausrüstung 6,0x16 ET51 in Verbindung mit 195/50R16 (kleiner Spurkreis (Rad) von 9,6 m bzw. 2,7
               Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag).
§22 47348*13




               M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               NoD     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

               R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
               (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T75    Reifen (LI 75) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 774kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 47348 nach §22 StVZO

               Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55083712 (6. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ C9 554
               Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                          Seite 7 von 7


               T79    Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               Y13     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 13 Zoll Serienradgröße
               (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).




               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 23. Juni 2021 in Lambsheim statt.



               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
§22 47348*13




               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2014.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 23. Juni 2021




               Bohlander                                                                       00370401.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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