GUTACHTEN zur ABE Nr. 47348 nach §22 StVZO
Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55083712 (6. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ C9 554
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Auftraggeber CMS Automotive Trading GmbH
SAP Allee 2 / Gewerbepark
68789 St.Leon-Rot
49 02 0341305
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell C9
Typ C9 554
Radgröße 5,5Jx14H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Zentrierring Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (mm) (kg)
C9 554 45 02 485/10 JF / Ø67,2-Ø54,1 4/100/54,1 45 460 1879
485/10 CMS / Ø67,2-Ø54,1
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 47348
Herstellerzeichen CMS
Radtyp und Ausführung C9 554 (s.o.)
Radgröße 5,5Jx14H2
§22 47348*13
Einpresstiefe ET .. (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Gesamthöhe (mm) Artikel-Nr.
Befestigungsmittel
S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - --
S02 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 90 - Z15
S03 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 100 - Z08
S04 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - Z08
S05 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 90 - --
Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr.
Befestigungsmittel
S06 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 28 Z11
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Hyundai, Kia, Mazda
Nissan, Opel
Suzuki, Toyota
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47348 nach §22 StVZO
Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55083712 (6. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ C9 554
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Hyundai i10 (I) 47-63 165/60R14 A13 NoD R37 T75 A16 A21 A58
PA 47-63 175/60R14 A33 Flh S04
e4*2001/116*0131*..
Hyundai i10 (II) 48-64 175/65R14 A91 A16 A21 A58
IA, IA-HME 48-64 185/60R14 A12 Flh Y13 S04
e11*2007/46*1008*..; 48-64 195/55R14 A01 A12 K1a K1b K2b
e13*2007/46*1602*..; 48-64 195/60R14 A01 A12 K1a K1b K2b
e5*2007/46*1086*..
- incl. Facelift 2017
Hyundai i10 (III) 49-74 175/65R14 A33 A16 A21 A58
AC3 49-74 185/60R14 A91 Flh S04
e5*2007/46*0090*.. 49-74 195/55R14 A12
- incl. N-Line 49-74 195/60R14 A12
Kia Picanto (I) 44-48 155/65R14 A11 R37 A16 A21 Flh
BA 44-48 165/60R14 A33 S03
e4*2001/116*0085*.. 44-48 185/50R14 A12
44-55 185/55R14 A12
55 175/60R14 A12 R09
§22 47348*13
Kia Picanto (II) 48-63 155/65R14 A33 R37 A16 A21 A58
TA 48-63 165/60R14 A01 A91 K2b K6g Flh S03
e4*2007/46*0256*.. 48-63 175/50R14 A01 A12 K1a K1b K2b K6g K8h
48-63 185/50R14 A01 A12 K1c K2b K6h K8h
48-63 185/55R14 A01 A12 K1c K2b K6h K8h
Mazda Demio 46-55 165/60R14 R37 T75 T79 A12 A16 A21
DW 46-55 165/65R14 R37 S04
e1*97/27*0093*.., 46-55 175/60R14
e1*98/14*0093*..
Mazda MX-5 (II) 81-103 175/70R14 M+S R09 A13 A16 A21
NB, NBD 81-107 175/65R14 M+S R09 B03 S01
e11*96/79*0083*.., 81-107 185/60R14
e11*98/14*0083*..,
e1*98/14*0192*..
Nissan Pixo 50 155/65R14 A12 A16 A21
HF Flh S02
e6*2001/116*0124*..
Opel Agila-A 43-55 155/65R14 R09 A12 A16 A21
H00 43-55 165/60R14 T75 T79 S05
e1*98/14*0141*00-07
bis MJ2003
Opel Agila-A 43-59 155/65R14 R09 T75 T79 A12 A16 A21
H00 43-59 165/60R14 T75 T79 S06
e1*98/14*0141*08-..
ab MJ2004
Suzuki Alto 46 155/55R14 B25 K42 A01 A12 A16
FF A21 S05
e6*98/14*0086*..
Suzuki Alto 50 155/65R14 A12 A16 A21
GF Flh S05
e6*2001/116*0123*..
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Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55083712 (6. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ C9 554
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Suzuki Celerio 50 165/60R14 A12 A16 A21
LF 50 165/65R14 A58 Flh S05
e6*2007/46*0119*..
Suzuki Wagon R 39-56 155/65R14 R09 A12 A16 A21
MM 39-69 165/60R14 T75 T79 S05
e4*98/14*0042*..,
e4*2001/116*0042*
00-06; bis MJ 2003
Suzuki Wagon R 39-59 155/65R14 R09 A12 A16 A21
MM, H00 39-69 165/60R14 T75 T79 S06
e4*2001/116*0042*
07-..; ab MJ 2004;
e1*2001/116*0311*..
Toyota Corolla (VIII) 51-81 175/65R14 92 A16 A21 S01
E11, E11U 51-81 185/65R14 92
e6*95/54*0043*..,
e11*98/14*0102*..
Toyota Yaris (II) 51 165/70R14 A13 A16 A21 B03
XP9, XP9F 51 175/65R14 A39 Flh S04
§22 47348*13
e11*2001/116*0248*, 51 185/60R14 A90
e11*2001/116*0249*. 51 185/65R14 A12
Toyota Yaris (III) 51 175/65R14 R09 A12 A16 A21
XP13M(a), XP13N(a), 51, 66, 73 175/70R14 B41 Flh LY1
-/TMG 51, 66, 73 185/65R14 S04
e11*2007/46*0152*..;
e11*2007/46*0153*..;
e13*2007/46*1722*..;
e6*2007/46*0344*..
- incl. Facelift 2017
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
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Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
§22 47348*13
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
92 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 920 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ C9 554
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A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A39 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
§22 47348*13
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
B25 Durch Verlegen des Handbremsseiles bzw. deren Halterungen ist eine ausreichende
Freigängigkeit von mindestens 6 mm zur Rad- / Reifenkombination herzustellen.
B41 Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit Scheibenbremsen an der Hinterachse.
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47348 nach §22 StVZO
Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55083712 (6. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ C9 554
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K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K6h An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.
K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
LY1 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen ohne wahlweise werkseitige
Ausrüstung 6,0x16 ET51 in Verbindung mit 195/50R16 (kleiner Spurkreis (Rad) von 9,6 m bzw. 2,7
Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag).
§22 47348*13
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
NoD Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
T75 Reifen (LI 75) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 774kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47348 nach §22 StVZO
Anlage 17 zum Prüfbericht Nr. 55083712 (6. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ C9 554
Hersteller CMS Automotive Trading GmbH
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T79 Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
Y13 Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 13 Zoll Serienradgröße
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 23. Juni 2021 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
§22 47348*13
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2014.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 23. Juni 2021
Bohlander 00370401.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim