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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48306 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55035511 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 85042
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                      O.Z. Spa
                                  Via Cartigliana, 125/C
                                  I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                  QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            ENVY
Typ                               85042
Radgröße                          7 J x 15 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
202          85042 202 / S-Ø54.06                  4/100/54,1         42        510    1980

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48306
Herstellerzeichen                 OZ
Radtyp und Ausführung             85042 202
Radgröße                          7 J x 15 H2
Einpresstiefe                     ET 42
Herstelldatum                     Jahr und Monat

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01       Innenstern-Mutter            Kegel 60°      110               -
          M12x1,5
S02       Innenstern-Schraube          Kegel 60°      90                   24
          M12x1,5
S03       Innenstern-Schraube          Kegel 60°      100                  24
          M12x1,5
S04       Innenstern-Mutter            Kegel 60°      90                   -
          M12x1,25

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Hyundai
                                  Kia
                                  Mazda
                                  Opel
                                  Suzuki
                                  Toyota

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48306 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55035511 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 85042
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                 Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                    Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Hyundai Accent         71-83        185/55R15   A01 K1a R37 R70                   A02 A04 A05
MC                     71-83        185/60R15   A01 K1a R37 R70                   A08 A09 A12
e4*2001/116*0103*..,   71-83        195/50R15   A01 K1c K2b R37                   A15 A21 Flh
                       71-83        195/55R15   A01 K1c K2b                       S01
Hyundai Accent         71-83        185/55R15   A01 K1a R37 R70                   A02 A04 A05
MC, MCT                71-83        185/60R15   A01 K1a R37 R70                   A08 A09 A12
e4*2001/116*0103*..,   71-83        195/50R15   K1c K56 R37                       A15 A21 Sth
e4*2001/116*0110*      71-83        195/55R15   K1c K56                           S01
Hyundai Getz           46-81        185/55R15   K1a K2b K42 R70                   A01 A02 A04
TB, TBI                46-81        195/50R15   K1a K2b K42 K67                   A05 A08 A09
e4*98/14*0066*..,      46-81        205/45R15   K1a K2b K42 T79 T81               A12 A15 A21
e4*2001/116*0123*..                                                               Flh S01
Hyundai i20            55-94        185/60R15   K1c K2b R70                       A01 A02 A04
PB, PBT                55-94        195/55R15   K1c K2b                           A05 A08 A09
e11*2001/116*0333*.                                                               A12 A15 A21
e11*2007/46*0129*..                                                               Flh S01
Kia Rio                65-83        185/55R15   R70                               A02 A04 A05
DE                     65-83        185/60R15   R70                               A08 A09 A12
e4*2001/116*0093*..    65-83        195/50R15   A01 K1a K2b                       A15 A21 Flh
                       65-83        195/55R15   A01 K1a K2b                       S01
Mazda 2                50-76        185/55R15   R70                               A02 A04 A05
DE, DE1                50-76        195/50R15                                     A08 A09 A12
e13*2001/116*0254*,    50-76        215/45R15                                     A15 A21 Flh
e13*2001/116*0255*.                                                               V15 S01
Opel Agila (II)        48-69        185/60R15   K1a K2b K42 R70                   A01 A02 A04
H-B                    48-69        195/55R15   K1c K2b K41 K42                   A05 A08 A09
e4*2001/116*0135*..                                                               A12 A15 A21
                                                                                  S02
Suzuki Splash          48-69        185/60R15   K1a K2b K42 R70                   A01 A02 A04
EX                     48-69        195/55R15   K1c K2b K41 K42                   A05 A08 A09
e4*2001/116*0130*..                                                               A12 A15 A21
                                                                                  S02
Suzuki Swift           67-75        185/60R15   R70                               A02 A04 A05
EZ                     67-75        195/50R15   A01 K2b K42                       A08 A09 A12
e4*2001/116*0102*..    67-75        195/55R15   A01 K2b K42                       A15 A21 A58
                                                                                  Flh S04
Suzuki Swift           51-75        185/60R15   R70                               A02 A04 A05
MZ                     51-75        195/50R15   A01 K2b K42                       A08 A09 A12
e4*2001/116*0090*..    51-75        195/55R15   A01 K2b K42                       A15 A21 A58
                                                                                  Flh S03
Suzuki Swift AWD       67-68        185/60R15   R70                               A02 A04 A05
EZ                     67-68        195/50R15   A01 K2b                           A08 A09 A12
e4*2001/116*0102*..    67-68        195/55R15   A01 K2b                           A15 A21 A56
                                                                                  Flh S04
Toyota Corolla         51-81        185/55R15   B53 R70                           A02 A04 A05
E11, E11U              51-81        185/55R15   A01 B54 K42 R70                   A08 A09 A12
e6*95/54*0043*..,      51-81        195/50R15   A01 K1b K42 K56                   A15 A21 A58
e11*98/14*0102*..      51-81        195/55R15   A01 K1b K42 K56                   S01
                       51-81        215/45R15   A01 K1b K42 K56



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48306 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55035511 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 85042
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                        Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Corolla         66-141        195/60R15                                           A02 A04 A05
E12-U -J -J1 -T -TS    66-141        205/55R15     A01 K41 K42                           A08 A09 A12
e11*98/14,2001/116*                                                                      A15 A21 B03
0178-0181,0251*..                                                                        Car Flh Sth
                                                                                         Ver S01
Toyota MR2             103           185/55R15     R02 R70                               A02 A04 A05
W3                     103           205/50R15     R03                                   A08 A09 A12
e11*98/14*0128*..,                                                                       A15 A21 B03
e11*2001/116*0128*.                                                                      VM5 S01
Toyota Yaris TS        98            185/60R15     R70                                   A02 A04 A05
XP9                    98            195/55R15                                           A08 A09 A12
e11*2001/116*0248*     98            195/60R15                                           A15 A21 Flh
                                                                                         S01

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A15    Zum Auswuchten der Sonderräder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte
verwendet werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl
und Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48306 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55035511 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 85042
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 4 von 6

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B53     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse.

B54     Betrifft Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des
Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48306 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55035511 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 85042
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                          Seite 5 von 6

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K67     Die Befestigungslasche über der Federaufnahme an Achse 2 ist umzulegen bzw. zu
entfernen.

R02       Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03       Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T79    Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse    Hinterachse

Nr.   1   175/55R15      195/50R15
Nr.   2   185/55R15      205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/45R15      215/40R15, 245/35R15
Nr.   4   195/50R15      205/50R15, 215/45R15
Nr.   5   205/45R15      215/40R15
Nr.   6   205/55R15      225/50R15
Nr.   7   205/60R15      225/55R15
Nr.   8   205/65R15      225/60R15
Nr.   9   215/40R15      245/35R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48306 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55035511 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 15 H2 Typ 85042
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 6 von 6

VM5 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

       Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1 185/55R15        205/50R15
Nr. 2 195/50R15        215/45R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Ver    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Verso bzw.
Minivan.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 20. April 2011 in Lambsheim statt.

Hinweise zum Sonderrad

Zur Befestigung der Sonderräder sind die incl. Adapter mitgelieferten Stenschrauben bzw.
Sternmuttern zu verwenden.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2010.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 20. April 2011




Pohl                                                                  00164671.DOC




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