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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48787 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55016912 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ ZA 705
Hersteller                        Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                        Seite 1 von 7

Auftraggeber                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH
                                  Industriestraße 11
                                  D-67136 Fußgönheim
                                  QM-Nr.: 49 02 0030801

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            ZAMORA
Typ                               ZA 705
Radgröße                          7Jx15H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
A2           ZA 705 A2/Z06 Ø63,3-54,1              4/100/54,1         40        625    1980

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48787
Herstellerzeichen                 rial Germany
Radtyp und Ausführung             ZA 705 (s.o.)
Radgröße                          7Jx15H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100                  30,5
S03       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                  -
S04       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      90                   -
S05       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      90                   30,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Hyundai
                                  Kia
                                  Mazda
                                  Opel
                                  Suzuki
                                  Toyota

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48787 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55016912 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ ZA 705
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Hyundai Accent         71-83         185/55R15   K1a R37 R70                      A01 A02 A04
MC                     71-83         185/60R15   K1a R37 R70                      A05 A08 A09
e4*2001/116*0103*..,   71-83         195/50R15   K1c K2b R37                      A12 A14 A21
                       71-83         195/55R15   K1c K2b                          Flh S03
Hyundai Accent         71-83         185/55R15   K1a R37 R70                      A01 A02 A04
MC, MCT                71-83         185/60R15   K1a R37 R70                      A05 A08 A09
e4*2001/116*0103*..,   71-83         195/50R15   K1c K56 R37                      A12 A14 A21
e4*2001/116*0110*      71-83         195/55R15   K1c K56                          Sth S03
Hyundai Getz           46-81         185/55R15   K1a K2b K42 R70                  A01 A02 A04
TB, TBI                46-81         195/50R15   K1a K2b K42 K67                  A05 A08 A09
e4*98/14*0066*..,      46-81         205/45R15   K1a K2b K42 T79 T81              A12 A14 A21
e4*2001/116*0123*..                                                               Flh S03
Hyundai i20            55-94         185/60R15   K1c K2b R70                      A01 A02 A04
PB, PBT                55-94         195/55R15   K1c K2b                          A05 A08 A09
e11*2001/116*0333*.                                                               A12 A14 A21
e11*2007/46*0129*..                                                               Flh S03
Kia Rio                65-83         185/55R15   R70                              A02 A04 A05
DE                     65-83         185/60R15   R70                              A08 A09 A12
e4*2001/116*0093*..    65-83         195/50R15   A01 K1a K1b K2b                  A14 A21 Flh
                       65-83         195/55R15   A01 K1a K1b K2b                  S03
Kia Rio                55-80         185/65R15   R70                              A02 A04 A05
UB                     55-80         195/60R15                                    A08 A09 A12
e11*2007/46*0195*..                                                               A14 A21 A58
                                                                                  Flh S03
Mazda 2                50-76         185/55R15   R70                              A02 A04 A05
DE, DE1                50-76         195/50R15                                    A08 A09 A12
e13*2001/116*0254*,    50-76         205/50R15   A01 K1a K1b K2b K42              A14 A21 Flh
e13*2001/116*0255*.    50-76         215/45R15   A01 K1a K2b K42                  V15 S03
Mazda MX-5             81-107        185/55R15   R37 R70                          A02 A04 A05
NB, NBD                81-107        195/50R15                                    A08 A09 A12
e11*96/79*0083*..,     81-107        205/50R15                                    A14 A21 B03
e11*98/14*0083*..,     81-107        215/45R15   A01 K1a K2b                      V15 S03
e1*98/14*0192*..
Opel Agila (II)        48-69         185/60R15   K1c K2b K41 K42 R70              A01 A02 A04
H-B                    48-69         195/55R15   K1c K2c K41 K42                  A05 A08 A09
e4*2001/116*0135*..                                                               A12 A14 A21
                                                                                  S05
Suzuki Liana           66-79         185/55R15   R37 R70                          A02 A04 A05
ER                     66-79         195/50R15   A01 K42 R37                      A08 A09 A12
e4*98/14*0054*..,      66-79         195/55R15   A01 K42                          A14 A21 Flh
e4*2001/116*0054*..    66-79         205/50R15   A01 K42 K46                      Lim V15 S04
Suzuki Splash          48-69         185/60R15   K1c K2b K41 K42 R70              A01 A02 A04
EX                     48-69         195/55R15   K1c K2c K41 K42                  A05 A08 A09
e4*2001/116*0130*..;                                                              A12 A14 A21
e4*2007/46*0283*..                                                                S05
Suzuki Swift           51-75         185/60R15   R70                              A02 A04 A05
MZ                     51-75         195/50R15   A01 K2b K42                      A08 A09 A12
e4*2001/116*0090*..    51-75         195/55R15   A01 K2b K42                      A14 A21 A58
                                                                                  Flh S02



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48787 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55016912 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ ZA 705
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                        Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Suzuki Swift           55,66,69      195/55R15     K1c K2b K6d K6g                       A01 A02 A04
NZ                                                                                       A05 A08 A09
e4*2007/46*0155*..;                                                                      A12 A14 A21
e4*2007/46*0293*..                                                                       A58 Flh S02
Toyota Corolla         51-81         185/55R15     B53 R70                               A02 A04 A05
E11, E11U              51-81         185/55R15     A01 B54 K42 R70                       A08 A09 A12
e6*95/54*0043*..,      51-81         195/50R15     A01 K1b K42 K56                       A14 A21 A58
e11*98/14*0102*..      51-81         195/55R15     A01 K1b K42 K56                       S03
                       51-81         215/45R15     A01 K1b K42 K56
Toyota Corolla         66-141        195/60R15     K41 K42                               A01 A02 A04
E12-U -J -J1 -T -TS    66-141        205/55R15     K1c K41 K42                           A05 A08 A09
e11*98/14,2001/116*    66-141        215/55R15     K1c K2c K41 K42 LK6                   A12 A14 A21
0178-0181,0251*..                                                                        B03 Car Flh
                                                                                         Sth Ver S03
Toyota MR2             103           185/55R15     R02 R70                               A02 A04 A05
W3                     103           205/50R15     R03                                   A08 A09 A12
e11*98/14*0128*..,                                                                       A14 A21 B03
e11*2001/116*0128*.                                                                      VM5 S03
Toyota Yaris TS        98            185/60R15     R70                                   A02 A04 A05
XP9                    98            195/55R15     A01 K1c K2b K42 K56                   A08 A09 A12
e11*2001/116*0248*     98            195/60R15     A01 K1c K2b K42 K56                   A14 A21 Flh
                       98            205/50R15     A01 K1c K2b K42 K56                   S03
                       98            205/55R15     A01 K1c K2b K42 K56

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48787 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55016912 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ ZA 705
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                         Seite 4 von 7

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B53     Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse.

B54     Betrifft Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55016912 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ ZA 705
Hersteller                    Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                      Seite 5 von 7

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K67     Die Befestigungslasche über der Federaufnahme an Achse 2 ist umzulegen bzw. zu
entfernen.

K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48787 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55016912 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ ZA 705
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                          Seite 6 von 7

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T79    Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse    Hinterachse

Nr.   1   175/55R15      195/50R15
Nr.   2   185/55R15      205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/50R15      205/50R15, 215/45R15
Nr.   4   195/55R15      205/50R15
Nr.   5   205/45R15      215/40R15
Nr.   6   205/55R15      225/50R15
Nr.   7   205/60R15      225/55R15
Nr.   8   205/65R15      225/60R15
Nr.   9   235/70R15      275/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

VM5 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1 185/55R15          205/50R15
Nr. 2 195/50R15          215/45R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48787 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55016912 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ ZA 705
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                      Seite 7 von 7


Ver    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Verso bzw.
Minivan.


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 21. März 2012 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2012.

Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH benannt von der
Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00010-96


Lambsheim, 21. März 2012




Blauth                                                               00178090.DOC




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