GUTACHTEN zur ABE Nr. 48787 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55016912 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ ZA 705
Hersteller Rial Leichtmetallfelgen GmbH
Seite 1 von 7
Auftraggeber Rial Leichtmetallfelgen GmbH
Industriestraße 11
D-67136 Fußgönheim
QM-Nr.: 49 02 0030801
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell ZAMORA
Typ ZA 705
Radgröße 7Jx15H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
A2 ZA 705 A2/Z06 Ø63,3-54,1 4/100/54,1 40 625 1980
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 48787
Herstellerzeichen rial Germany
Radtyp und Ausführung ZA 705 (s.o.)
Radgröße 7Jx15H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 30,5
S03 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 -
S04 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 90 -
S05 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 90 30,5
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Hyundai
Kia
Mazda
Opel
Suzuki
Toyota
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48787 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55016912 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ ZA 705
Hersteller Rial Leichtmetallfelgen GmbH
Seite 2 von 7
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Hyundai Accent 71-83 185/55R15 K1a R37 R70 A01 A02 A04
MC 71-83 185/60R15 K1a R37 R70 A05 A08 A09
e4*2001/116*0103*.., 71-83 195/50R15 K1c K2b R37 A12 A14 A21
71-83 195/55R15 K1c K2b Flh S03
Hyundai Accent 71-83 185/55R15 K1a R37 R70 A01 A02 A04
MC, MCT 71-83 185/60R15 K1a R37 R70 A05 A08 A09
e4*2001/116*0103*.., 71-83 195/50R15 K1c K56 R37 A12 A14 A21
e4*2001/116*0110* 71-83 195/55R15 K1c K56 Sth S03
Hyundai Getz 46-81 185/55R15 K1a K2b K42 R70 A01 A02 A04
TB, TBI 46-81 195/50R15 K1a K2b K42 K67 A05 A08 A09
e4*98/14*0066*.., 46-81 205/45R15 K1a K2b K42 T79 T81 A12 A14 A21
e4*2001/116*0123*.. Flh S03
Hyundai i20 55-94 185/60R15 K1c K2b R70 A01 A02 A04
PB, PBT 55-94 195/55R15 K1c K2b A05 A08 A09
e11*2001/116*0333*. A12 A14 A21
e11*2007/46*0129*.. Flh S03
Kia Rio 65-83 185/55R15 R70 A02 A04 A05
DE 65-83 185/60R15 R70 A08 A09 A12
e4*2001/116*0093*.. 65-83 195/50R15 A01 K1a K1b K2b A14 A21 Flh
65-83 195/55R15 A01 K1a K1b K2b S03
Kia Rio 55-80 185/65R15 R70 A02 A04 A05
UB 55-80 195/60R15 A08 A09 A12
e11*2007/46*0195*.. A14 A21 A58
Flh S03
Mazda 2 50-76 185/55R15 R70 A02 A04 A05
DE, DE1 50-76 195/50R15 A08 A09 A12
e13*2001/116*0254*, 50-76 205/50R15 A01 K1a K1b K2b K42 A14 A21 Flh
e13*2001/116*0255*. 50-76 215/45R15 A01 K1a K2b K42 V15 S03
Mazda MX-5 81-107 185/55R15 R37 R70 A02 A04 A05
NB, NBD 81-107 195/50R15 A08 A09 A12
e11*96/79*0083*.., 81-107 205/50R15 A14 A21 B03
e11*98/14*0083*.., 81-107 215/45R15 A01 K1a K2b V15 S03
e1*98/14*0192*..
Opel Agila (II) 48-69 185/60R15 K1c K2b K41 K42 R70 A01 A02 A04
H-B 48-69 195/55R15 K1c K2c K41 K42 A05 A08 A09
e4*2001/116*0135*.. A12 A14 A21
S05
Suzuki Liana 66-79 185/55R15 R37 R70 A02 A04 A05
ER 66-79 195/50R15 A01 K42 R37 A08 A09 A12
e4*98/14*0054*.., 66-79 195/55R15 A01 K42 A14 A21 Flh
e4*2001/116*0054*.. 66-79 205/50R15 A01 K42 K46 Lim V15 S04
Suzuki Splash 48-69 185/60R15 K1c K2b K41 K42 R70 A01 A02 A04
EX 48-69 195/55R15 K1c K2c K41 K42 A05 A08 A09
e4*2001/116*0130*..; A12 A14 A21
e4*2007/46*0283*.. S05
Suzuki Swift 51-75 185/60R15 R70 A02 A04 A05
MZ 51-75 195/50R15 A01 K2b K42 A08 A09 A12
e4*2001/116*0090*.. 51-75 195/55R15 A01 K2b K42 A14 A21 A58
Flh S02
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48787 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55016912 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ ZA 705
Hersteller Rial Leichtmetallfelgen GmbH
Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Suzuki Swift 55,66,69 195/55R15 K1c K2b K6d K6g A01 A02 A04
NZ A05 A08 A09
e4*2007/46*0155*..; A12 A14 A21
e4*2007/46*0293*.. A58 Flh S02
Toyota Corolla 51-81 185/55R15 B53 R70 A02 A04 A05
E11, E11U 51-81 185/55R15 A01 B54 K42 R70 A08 A09 A12
e6*95/54*0043*.., 51-81 195/50R15 A01 K1b K42 K56 A14 A21 A58
e11*98/14*0102*.. 51-81 195/55R15 A01 K1b K42 K56 S03
51-81 215/45R15 A01 K1b K42 K56
Toyota Corolla 66-141 195/60R15 K41 K42 A01 A02 A04
E12-U -J -J1 -T -TS 66-141 205/55R15 K1c K41 K42 A05 A08 A09
e11*98/14,2001/116* 66-141 215/55R15 K1c K2c K41 K42 LK6 A12 A14 A21
0178-0181,0251*.. B03 Car Flh
Sth Ver S03
Toyota MR2 103 185/55R15 R02 R70 A02 A04 A05
W3 103 205/50R15 R03 A08 A09 A12
e11*98/14*0128*.., A14 A21 B03
e11*2001/116*0128*. VM5 S03
Toyota Yaris TS 98 185/60R15 R70 A02 A04 A05
XP9 98 195/55R15 A01 K1c K2b K42 K56 A08 A09 A12
e11*2001/116*0248* 98 195/60R15 A01 K1c K2b K42 K56 A14 A21 Flh
98 205/50R15 A01 K1c K2b K42 K56 S03
98 205/55R15 A01 K1c K2b K42 K56
Auflagen und Hinweise
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48787 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55016912 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ ZA 705
Hersteller Rial Leichtmetallfelgen GmbH
Seite 4 von 7
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
B53 Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse.
B54 Betrifft Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48787 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55016912 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ ZA 705
Hersteller Rial Leichtmetallfelgen GmbH
Seite 5 von 7
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K67 Die Befestigungslasche über der Federaufnahme an Achse 2 ist umzulegen bzw. zu
entfernen.
K6d An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48787 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55016912 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ ZA 705
Hersteller Rial Leichtmetallfelgen GmbH
Seite 6 von 7
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S05 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T79 Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 175/55R15 195/50R15
Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 3 195/50R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 4 195/55R15 205/50R15
Nr. 5 205/45R15 215/40R15
Nr. 6 205/55R15 225/50R15
Nr. 7 205/60R15 225/55R15
Nr. 8 205/65R15 225/60R15
Nr. 9 235/70R15 275/60R15
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
VM5 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 185/55R15 205/50R15
Nr. 2 195/50R15 215/45R15
Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48787 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55016912 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ ZA 705
Hersteller Rial Leichtmetallfelgen GmbH
Seite 7 von 7
Ver Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Verso bzw.
Minivan.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 21. März 2012 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2012.
Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH benannt von der
Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00010-96
Lambsheim, 21. März 2012
Blauth 00178090.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim