Gutachten 366-0385-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 51473
ANLAGE: 2 Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019
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Fahrzeughersteller : HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi,
HYUNDAI MOTOR EUROPE, HYUNDAI MOTOR (IND), KIA, MAZDA, OPEL / VAUXHALL,
Suzuki, SUZUKI, TOYOTA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 44
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
DA5GD44BGP ET44 4X100 Ø63,3 - Ø54,1 54,1 Kunststoff 564 2016 03/17
541
DA5GD44BGP ET44 4X100 Ø63,3 - Ø54,1 54,1 Kunststoff 575 1975 03/17
541
DA5GD44SXX ET44 4X100 Ø63,3 - Ø54,1 54,1 Kunststoff 564 2016 03/17
541
DA5GD44SXX ET44 4X100 Ø63,3 - Ø54,1 54,1 Kunststoff 575 1975 03/17
541
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR
EUROPE, HYUNDAI MOTOR (IND)
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zubehörkit: 49309;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : GB; GB-HME; IA; IA-HME
107 Nm für Typ : PB; PBT
110 Nm für Typ : GB; MC; MCT; TB
Verkaufsbezeichnung: ACCENT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MC e4*2001/116*0103*.. 71 - 83 185/55R15 82 51J Stufenheck;
MCT e4*2001/116*0110*.. 185/60R15 84 51J Schrägheck;
195/50R15 82 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15 51G 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76Q
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 51473
ANLAGE: 2 Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019
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Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI GETZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
TB e4*98/14*0066*.. 46 - 81 185/55R15 82 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15 82 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI i20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
PB e11*2001/116*0333*.. 55 - 94 185/60R15 84 11A; 24J; 248 2-türig; 4-türig;
PBT e11*2007/46*0129*.. 195/55R15 85 11A; 24J; 248 Frontantrieb;
205/50R15 86 11A; 24J; 244 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 11A; 24J; 244 12A; 51A; 7AK; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76Q; 4CQ
Verkaufsbezeichnung: i10
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
IA e11*2007/46*1008*.. 49 165/60R15 77 Schrägheck;
IA-HME e13*2007/46*1602*.. 165/65R15 81 Frontantrieb;
49 - 64 175/55R15 77 10B; 11B; 11G; 11H;
175/60R15 81 12A; 51A; 71C; 71K;
175/65R15 84 721; 725; 73C; 74A;
185/55R15 82 11A; 24J; 248; 26N; 74P; 4B9
26P
185/60R15 84 11A; 24J; 248; 26N;
26P
185/65R15 88 11A; 24J; 248; 26N;
26P
195/45R15 78 11A; 24J; 248
195/50R15 82 11A; 24J; 248
195/55R15 85 11A; 24J; 248; 26N;
26P; 27H
195/60R15 88 11A; 24J; 248; 26N;
26P; 27H
205/50R15 86 11A; 24J; 244; 26B;
26J; 27H
205/55R15 88 11A; 24J; 244; 26B;
26J; 27H
Verkaufsbezeichnung: i20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GB-HME e13*2007/46*1603*.. 55 - 88 185/60R15 84 12R 10B; 11B; 11G; 11H;
185/65R15 88 12R 51A; 7MI; 71C; 71K;
195/60R15 88 11A; 12A; 26P 721; 725; 73C; 74A;
205/55R15 88 11A; 12A; 24J; 26N; 74P; 76Q
26P
215/55R15 89 11A; 12A; 24J; 248;
26B; 26N
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 51473
ANLAGE: 2 Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019
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Verkaufsbezeichnung: i20, i20 Active
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GB e11*2007/46*1600*.. 55 - 88 185/60R15 84 12O i20 Active;
185/65R15 88 12O 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 88 12A 51A; 7MI; 71C; 71K;
205/55R15 88 12A 721; 725; 73C; 74A;
205/60R15 91 12A 74P; 76Q
215/55R15 89 12A
GB e11*2007/46*1600*.. 55 - 88 185/60R15 84 12R nicht i20 Active;
185/65R15 88 12R 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 88 11A; 12A; 26P 51A; 7MI; 71C; 71K;
205/55R15 88 11A; 12A; 24J; 26N; 721; 725; 73C; 74A;
26P 74P; 76Q
215/55R15 89 11A; 12A; 24J; 248;
26B; 26N
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : JA; YB (Kegelbund)
Zubehör : Zubehörkit: 49309;
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : BA; DE; TA; UB; YB; JA
Zubehör : Zubehörkit: 49309;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : BA; DE; TA; UB
117 Nm für Typ : JA
120 Nm für Typ : YB
127 Nm für Typ : JA; YB
Verkaufsbezeichnung: JB / Rio
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DE e4*2001/116*0093*.. 65 - 83 185/55R15 82 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R15 84 12A; 51A; 71C; 71K;
195/55R15 51G 721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 51473
ANLAGE: 2 Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019
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Verkaufsbezeichnung: PICANTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
JA e11*2007/46*3848*.., 49 165/60R15 77 12O 10B; 11B; 11G; 11H;
e5*2007/46*1078*.. 49 - 62 175/55R15 77 12N 51A; 7GF; 71C; 71K;
185/55R15 82 11A; 12A; 24J; 26P 721; 725; 73C; 74A;
195/50R15 82 11A; 12A; 24J; 248; 74P; 76Q; 77E
26N; 26P; 27H
205/50R15 86 11A; 12A; 24M; 241;
246; 26B; 26J; 27H
JA e11*2007/46*3848*.., 74 165/60R15 77 PICANTO SX;
e5*2007/46*1078*.. 175/55R15 77 10B; 11B; 11G; 11H;
185/55R15 82 11A; 24J; 26P 12A; 51A; 7GF; 71C;
195/50R15 82 11A; 24J; 248; 26N; 71K; 721; 725; 73C;
26P; 27H 74A; 74P; 76Q; 77E
205/50R15 86 11A; 24M; 241; 246;
26B; 26J; 27H
Verkaufsbezeichnung: Picanto or Morning
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
TA e4*2007/46*0256*.. 49 - 63 165/55R15 75 11A; 245; 248; 26P; Schrägheck;
27F Frontantrieb;
175/50R15 75 11A; 24J; 248; 26N; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P; 27F 12A; 51A; 71C; 71K;
185/45R15 75 11A; 24J; 248; 26P; 721; 725; 729; 73C;
27F 74A; 74P; 4CT
195/45R15 78 11A; 24J; 248; 26N;
26P; 27F
Verkaufsbezeichnung: PICANTO, SA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA e4*2001/116*0085*.. 44 - 48 175/50R15 75 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 916
Verkaufsbezeichnung: RIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UB e11*2007/46*0195*.. 51 - 80 185/60R15 84 121 Schrägheck;
185/65R15 88 121 Frontantrieb;
195/60R15 88 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 7AY; 7BC; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 74P; 76Q;
4C2
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 51473
ANLAGE: 2 Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019
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Verkaufsbezeichnung: RIO, STONIC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
YB e11*2007/46*3777*.., 61 - 100 185/65R15 88 12R STONIC;
e5*2007/46*1077*.. 185/70R15 89 12A; 54A 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 88 12R 51A; 71C; 71K; 721;
195/65R15 91 12A; 54A 725; 73C; 74A; 74P;
205/55R15 88 11A; 12A; 21P 76Q; 77E
215/55R15 89 11A; 12A; 21P
215/60R15 94 11A; 12A; 21P; 54A
225/50R15 91 11A; 12A; 21P; 22I; 246
225/55R15 92 11A; 12A; 21P; 22I; 246
YB e11*2007/46*3777*.., 57 - 88 185/60R15 84 12I RIO;
e5*2007/46*1077*.. 185/65R15 88 12I 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 88 12A 51A; 71C; 71K; 721;
205/55R15 88 11A; 12A; 245; 248; 725; 73C; 74A; 74P;
26P 76Q; 77E
205/60R15 91 11A; 12A; 245; 248;
26P
215/55R15 89 11A; 12A; 24J; 248;
26N; 26P
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zubehörkit: 49309;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EC e13*96/79*0027*.., 65 - 79 195/55R15-83 10B; 11B; 11G; 11H;
F946 205/50R15-85 12A; 51A; 71C; 71K;
205/55R15-87 11A; 22B 721; 725; 73C; 74A;
95 - 98 205/55R15 51G 74P
EC e13*96/79*0027*.., 65 - 79 205/55R15-87 10B; 11B; 11G; 11H;
F946 65 - 98 205/55R15 51G 12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 51473
ANLAGE: 2 Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019
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Seite: 6 von 24
Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NA e2*93/81*0163*.., 66 - 96 185/55R15-81 10B; 11B; 11G; 11H;
F488 195/50R15-82 12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
DE e13*2001/116*0254*.. 50 - 76 185/55R15 51G Schrägheck;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 7AS; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76Q
DE e13*2001/116*0254*.. 50 - 76 185/55R15 51G Schrägheck;
DE 1 e13*2001/116*0255*.. 195/50R15 82 Frontantrieb;
DEE e13*2007/46*1070*.. 205/50R15 86 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 7AS; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76Q
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 323
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BA e13*96/27*0023*.. 52 - 65 195/50R15-82 Mazda 323P;
195/55R15-84 10B; 11B; 11G; 11H;
54 - 65 185/55R15-81 5DV 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
BA e13*96/27*0023*.. 52 - 84 195/50R15-82 Mazda 323C/S; Mazda
195/55R15-84 323P; Mazda 323F;
54 - 84 185/55R15-81 Ottomotor; 5DV 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
BA e13*96/27*0023*.., 65 - 84 185/55R15-81 5DV Mazda 323F;
G878 195/50R15-82 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15-84 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
BA e13*96/27*0023*.., 52 - 84 195/50R15-82 Mazda 323C/S;
G878 195/55R15-84 10B; 11B; 11G; 11H;
54 - 84 185/55R15-81 Ottomotor; 5DV 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
BJ e1*97/27*0094*.., 52 - 96 195/50R15-82 nicht 74kW Diesel; 5DK Stufenheck;
e1*98/14*0094*.. 195/55R15-84 Schrägheck;
BJD e1*98/14*0181*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76Q
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 51473
ANLAGE: 2 Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019
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Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Zubehörkit: 49320;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: AGILA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GMIA e50*2001/116*0010*.. 48 - 69 185/55R15 82 Frontantrieb;
H-B e4*2001/116*0135*.. 185/60R15 84 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15 82 11A; 22I; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
195/55R15 85 11A; 22I; 24M 721; 725; 73C; 74A;
74P
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Suzuki, SUZUKI
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : EW (Kegelbund)
Zubehör : Zubehörkit: 49310;
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : FZ; NZ ((nur VIN NR.: JSA...))
Zubehör : Zubehörkit: 49310;
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : AZ; EZ; ER
Zubehör : Zubehörkit: 49310;
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 51473
ANLAGE: 2 Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019
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Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : FZ; NZ ((nur VIN NR.: TSM...))
Zubehör : Zubehörkit: 49320;
Befestigungsteile : Kegelbund-schrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : MZ; EX
Zubehör : Zubehörkit: 49320;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 85 Nm für Typ : ER; EX; EZ; MZ
100 Nm für Typ : AZ; EW; FZ; NZ
Verkaufsbezeichnung: BALENO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EW e6*2007/46*0177*.. 66 - 82 175/65R15 84 Frontantrieb;
185/60R15 84 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15 85 11A; 26P 12A; 51A; 7AV; 71C;
195/60R15 88 11A; 26P 71K; 721; 725; 73C;
205/55R15 88 11A; 26P; 27I 74A; 74P; 76Q
215/50R15 88 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27I
215/55R15 89 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27I
225/50R15 91 11A; 24J; 248; 26B;
26N; 27B
Verkaufsbezeichnung: SPLASH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EX e4*2001/116*0130*.. 48 - 69 185/55R15 82 Frontantrieb;
185/60R15 84 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15 82 11A; 22I; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
195/55R15 85 11A; 22I; 24M 721; 725; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: SUZUKI LIANA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ER e4*98/14*0054*.. 66 - 78 195/50R15 82 Stufenheck;
195/55R15 51G Schrägheck;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 51473
ANLAGE: 2 Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019
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Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EZ e4*2001/116*0102*.. 67 - 75 185/60R15 84 nur bis
195/50R15 82 e4*2001/116*0102*01;
195/55R15 85 Frontantrieb;
205/50R15 86 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
EZ e4*2001/116*0102*.. 67 - 75 185/60R15 84 ab
195/50R15 82 e4*2001/116*0102*02;
195/55R15 85 Frontantrieb;
205/50R15 86 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
EZ e4*2001/116*0102*.. 68 185/60R15 84 nur bis
195/50R15 82 e4*2001/116*0102*01;
195/55R15 85 Allradantrieb;
205/50R15 86 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
EZ e4*2001/116*0102*.. 68 185/60R15 84 ab
195/50R15 82 e4*2001/116*0102*02;
195/55R15 85 Allradantrieb;
205/50R15 86 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
FZ e4*2007/46*0198*.., 66 - 69 175/60R15 81 Schrägheck;
e4*2007/46*0294*.. 175/65R15 84 Allradantrieb;
NZ e4*2007/46*0155*.. 185/55R15 82 Radmuttern;
185/60R15 84 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15 85 12A; 51A; 573; 7EO;
195/60R15 88 71C; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 74P;
76Q
FZ e4*2007/46*0198*.., 66 - 69 175/60R15 81 Schrägheck;
e4*2007/46*0294*.. 175/65R15 84 Allradantrieb;
NZ e4*2007/46*0155*.. 185/55R15 82 Radschrauben;
185/60R15 84 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15 85 12A; 51A; 573; 7EO;
195/60R15 88 71C; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 74P;
76Q
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 51473
ANLAGE: 2 Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019
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Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
MZ e4*2001/116*0090*.. 51 - 75 185/60R15 84 nur bis
195/50R15 82 e4*2001/116*0090*03;
195/55R15 85 Frontantrieb;
205/50R15 86 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
MZ e4*2001/116*0090*.. 51 - 75 185/60R15 84 ab
195/50R15 82 11A; 24M e4*2001/116*0090*04;
195/55R15 85 11A; 24M Frontantrieb;
205/50R15 86 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/55R15 88 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
NZ e4*2007/46*0155*.., 55 - 69 175/60R15 81 Frontantrieb;
e4*2007/46*0293*.. 175/65R15 84 Radmuttern;
185/55R15 82 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R15 84 12A; 51A; 7EM; 71C;
195/55R15 85 71K; 721; 725; 729;
195/60R15 88 73C; 74A; 74P; 76Q
NZ e4*2007/46*0155*.., 55 - 69 175/60R15 81 Frontantrieb;
e4*2007/46*0293*.. 175/65R15 84 Radschrauben;
185/55R15 82 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R15 84 12A; 51A; 7EM; 71C;
195/55R15 85 71K; 721; 725; 729;
195/60R15 88 73C; 74A; 74P; 76Q
Verkaufsbezeichnung: SWIFT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AZ e4*2007/46*1205*.. 66 - 82 175/65R15 84 122 Allradantrieb;
185/60R15 84 122 Frontantrieb;
195/55R15 85 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
195/60R15 88 12A 51A; 7AV; 71C; 71K;
205/55R15 88 12A 721; 725; 73C; 74A;
74P; 76Q
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : TOYOTA
Befestigungsteile : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 51473
ANLAGE: 2 Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019
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Zubehör : Zubehörkit: 49309;
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 103 Nm
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E12J e11*2001/116*0180*.., 66 - 81 195/60R15 12T; 51G 10B; 11G; 11H; 51A;
e11*98/14*0180*..
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P
E12U e11*2001/116*0179*.., 66 - 141 195/60R15 12T; 51G 10B; 11G; 11H; 51A;
e11*98/14*0179*..
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76Q
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA COROLLA VERSO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E12J1 e11*98/14*0178*.. 66 - 99 195/60R15 12T; 51G 10B; 11G; 11H; 51A;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: TOYOTA IQ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AJ1(a) e6*2001/116*0119*.. 50 - 66 175/65R15 84 Frontantrieb;
185/60R15 84 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15 85 11A; 22I; 248 12A; 51A; 71C; 71K;
195/60R15 88 11A; 22I; 248 721; 725; 729; 73C;
205/55R15 88 11A; 22I; 24J; 248 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: Toyota Yaris, Daihatsu Charade
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XP9(a) e11*2001/116*0248*.. 51 - 74 185/60R15 84 Toyota Yaris;
XP9F(a) e11*2001/116*0249*.. 195/50R15 82 Daihatsu Charade;
195/55R15 85 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P
XP9(a) e11*2001/116*0248*.. 98 185/60R15 84 Yaris TS;
195/50R15 82 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15 85 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 51473
ANLAGE: 2 Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019
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Verkaufsbezeichnung: TOYOTA YARIS, YARIS HYBRID
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
XP13M(a) e11*2007/46*0152*.., 51 - 82 175/60R15 81 Schrägheck;
e6*2007/46*0344*.. 175/65R15 84 Frontantrieb;
XP13M(a)-T e13*2007/46*1722*.. 185/55R15 82 10B; 11B; 11G; 11H;
MG
185/60R15 84 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 74P; 76Q; 4A0
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 51473
ANLAGE: 2 Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019
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12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 51473
ANLAGE: 2 Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019
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Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 51473
ANLAGE: 2 Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019
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bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4A0) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 42607 - 02030 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
4B9) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 52933 B2100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
4C2) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 52933 3X300 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
4CQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 52933 1J000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
4CT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 52933 3N100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 950kg.
5DV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 924kg.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 51473
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Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019
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71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7AK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 52933 2M650 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7AS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: BHB637140 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7AV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 43139-61M00 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7AY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 52933 3V600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-19-WIRD
zur Erteilung der ABE 51473
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Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019
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7BC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 52933 3X305 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7EM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 43139-61M00 ( nur e4*2007/46*0155*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7EO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 43139-61M00 ( nur e4*2007/46*0155*..,e4*2007/46*0198*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7GF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 52933-D9100 ( nur e11*2007/46*3848*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7MI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 52933 C1100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.14 im Zulassungsbescheinigung Tei 1 und Teil 2 als 3-Liter
bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen
zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.14 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist
auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt
werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §13 Abs. 1 FZV
(Fahrzeug-Zulassungsverordnung) der Fahrzeugpapiere durchzuführen.
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Gutachten 366-0385-19-WIRD
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: IA
Genehm.Nr.: e11*2007/46*1008*..
Handelsbez.: i10
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 340 VA
26P x = 240 y = 290 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 290 y = 340 30 VA
26N x = 290 y = 340 8 VA
27F x = 280 y = 360 25 HA
27H x = 280 y = 360 8 HA
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Gutachten 366-0385-19-WIRD
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Fahrzeug:
Hersteller: HYUNDAI
Fahrzeugtyp: GB
Genehm.Nr.: e11*2007/46*1600*..
Handelsbez.: i20, i20 Active
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 250 y = 250 VA
26P x = 250 y = 250 VA
27B x = 250 y = 250 HA
27I x = 200 y = 200 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 250 y = 250 20 VA
26N x = 250 y = 250 8 VA
27F x = 250 y = 250 15 HA
27H x = 250 y = 250 8 HA
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Fahrzeug:
Hersteller: KIA
Fahrzeugtyp: YB
Genehm.Nr.: e11*2007/46*3777*..
Handelsbez.: RIO, STONIC
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 240 y = 190 VA
26P x = 190 y = 140 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 240 y = 190 8 VA
26J x = 240 y = 190 26 VA
27H x = 250 y = 290 8 HA
27F x = 250 y = 290 21 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Gutachten 366-0385-19-WIRD
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Fahrzeug:
Hersteller: KIA
Fahrzeugtyp: YB
Genehm.Nr.: e5*2007/46*1077*..
Handelsbez.: RIO, STONIC
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 240 y = 190 VA
26P x = 190 y = 140 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 240 y = 190 8 VA
26J x = 240 y = 190 26 VA
27H x = 250 y = 290 8 HA
27F x = 250 y = 290 21 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Gutachten 366-0385-19-WIRD
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Fahrzeug:
Hersteller: KIA
Fahrzeugtyp: JA
Genehm.Nr.: e11*2007/46*3848*..
Handelsbez.: PICANTO
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 180 y = 160 VA
26B x = 230 y = 210 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 230 y = 210 8 VA
26J x = 230 y = 210 30 VA
27H x = 230 y = 310 8 HA
27F x = 230 y = 310 30 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Gutachten 366-0385-19-WIRD
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Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: KIA
Fahrzeugtyp: TA
Genehm.Nr.: e4*2007/46*0256*..
Handelsbez.: Picanto or Morning
Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 210 y = 250 VA
26B x = 260 y = 300 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 260 y = 300 20 VA
26N x = 260 y = 300 8 VA
27F x = 400 y = 245 34 HA
27H x = 400 y = 245 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0385-19-WIRD
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ANLAGE: 2 Radtyp: DBV 5SP 001 6JX15H2
Hersteller: DBV Würzburg GmbH Stand: 13.11.2019
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Fahrzeug:
Hersteller: SUZUKI
Fahrzeugtyp: EW
Genehm.Nr.: e6*2007/46*0177*..
Handelsbez.: BALENO
Variante(n): Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 290 y = 300 VA
26P x = 240 y = 200 VA
27B x = 250 y = 300 HA
27I x = 200 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 290 y = 300 8 VA
26J x = 290 y = 300 30 VA
27H x = 250 y = 300 8 HA
27F x = 250 y = 300 25 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.