TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 08-0567-A01-V01 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5 J x 18 H2 Typ MCT1-7518 Hersteller AVO Fahrzeugtechnik Seite 1 von 5 Auftraggeber AVO Fahrzeugtechnik Cuisery Str. 1 67157 Wachenheim Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell MOTEC - Antares Typ MCT1-7518 Radgröße 7,5 J x 18 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) 4B MCT1-7518 4B / Ø63,4-Ø54,1 4/100/54,1 38 580 1935 Kennzeichnungen Herstellerzeichen MOTEC Radtyp und Ausführung MCT1-7518 (s.o.) Radgröße 7,5 J x 18 H2 Einpresstiefe ET...(s.o.) Giessereikennzeichen TAM Herkunftsmerkmal - Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - S02 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 90 - S03 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 30 Prüfungen Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Gutachten Nr. 080567) durchgeführt. Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Hyundai Kia Mazda Suzuki Toyota Spurverbreiterung innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 08-0567-A01-V01 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5 J x 18 H2 Typ MCT1-7518 Hersteller AVO Fahrzeugtechnik Seite 2 von 5 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Hyundai Accent 71-83 205/35R18 K49 K50 K56 T81 A02 A04 A05 MC 71-83 215/35R18 K49 K50 K56 T80 T84 A06 A08 A09 e4*2001/116*0103*.., A12 A14 A18 Flh S01 Hyundai Accent 71-83 205/35R18 K49 K50 K56 T81 A02 A04 A05 MC, MCT 71-83 215/35R18 K49 K50 K56 T80 T84 A06 A08 A09 e4*2001/116*0103*.., A12 A14 A18 e4*2001/116*0110* Sth S01 Kia Rio 71-83 205/35R18 K49 K50 K56 T81 A02 A04 A05 DE 71-83 215/35R18 K41 K44 K49 K50 K56 T80 T84 A06 A08 A09 e4*2001/116*0093*.. A12 A14 A18 Flh S01 Mazda MX-5 81-107 205/35R18 G10 K42 A02 A04 A05 NB, NBD 81-107 215/35R18 G10 K42 K49 K50 A06 A08 A09 e11*96/79*0083*.., A12 A14 A18 e11*98/14*0083*.., S01 e1*98/14*0192*.. Suzuki Swift 67-75 205/35R18 K42 K49 K50 A02 A04 A05 EZ 67-75 215/35R18 K41 K42 K44 K49 K50 A06 A08 A09 e4*2001/116*0102*.. A12 A14 A18 A58 Flh S02 Suzuki Swift 51-75 205/35R18 K42 K49 K50 A02 A04 A05 MZ 51-75 215/35R18 K41 K42 K44 K49 K50 A06 A08 A09 e4*2001/116*0090*.. A12 A14 A18 A58 Flh S03 Suzuki Swift AWD 67-68 205/35R18 K42 K49 K50 A02 A04 A05 EZ 67-68 215/35R18 K42 K49 K50 A06 A08 A09 e4*2001/116*0102*.. A12 A14 A18 A56 Flh S02 Toyota Corolla 66-141 215/35R18 K41 K42 K49 K50 T80 T84 A02 A04 A05 E12-U -J -J1 -T -TS 66-141 225/35R18 K41 K42 K49 K50 LK6 T83 T87 A06 A08 A09 e11*98/14,2001/116* A12 A14 A18 0178-0181,0251*.. Car Flh Sth Ver S01 Toyota MR2 103 215/35R18 G01 K41 K45 K49 K50 A02 A04 A05 W3 A06 A08 A09 e11*98/14*0128*.., A12 A14 A18 e11*2001/116*0128*. S01 Toyota Yaris 51,64,66 205/35R18 T81 A02 A04 A05 XP9, XP9F 51,64,66 215/35R18 K14 K27 T80 A06 A08 A09 e11*2001/116*0248*, A12 A14 A18 e11*2001/116*0249*. Flh K42 K49 K50 K56 S01 Toyota Yaris TS 98 205/35R18 K42 K49 K50 K56 T81 A02 A04 A05 XP9 98 205/40R18 K42 K49 K50 K56 A06 A08 A09 e11*2001/116*0248* 98 215/35R18 K42 K49 K50 K56 A12 A14 A18 Flh S01 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 08-0567-A01-V01 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5 J x 18 H2 Typ MCT1-7518 Hersteller AVO Fahrzeugtechnik Seite 3 von 5 Auflagen und Hinweise A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5 und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf ausreichenden Abstand zum Bremssattel zu achten. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3- türig und 5- türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen auf Zulässigkeit zu überprüfen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 08-0567-A01-V01 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5 J x 18 H2 Typ MCT1-7518 Hersteller AVO Fahrzeugtechnik Seite 4 von 5 G10 Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Bereifung 175/70R14 ausgerüstet sind, ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. K14 An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen. K27 An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der Bördelkante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. K49 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen. K50 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T80 Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 08-0567-A01-V01 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5 J x 18 H2 Typ MCT1-7518 Hersteller AVO Fahrzeugtechnik Seite 5 von 5 T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Ver Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Verso bzw. Minivan. Hinweise zum Sonderrad entfällt Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2008. Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor. Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95 Lambsheim, 12.Juli 2008 Tufan 00124877.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim