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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         08-0567-A01-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5 J x 18 H2 Typ MCT1-7518
Hersteller                     AVO Fahrzeugtechnik

                                                                                       Seite 1 von 5

Auftraggeber                   AVO Fahrzeugtechnik
                               Cuisery Str. 1
                               67157 Wachenheim


Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         MOTEC - Antares
Typ                            MCT1-7518
Radgröße                       7,5 J x 18 H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring   Lochzahl/          Einpress- Rad-     Abrollumfang
                                                 Lochkreis- (mm)/   tiefe     last     (mm)
                                                 Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                 (mm)
4B             MCT1-7518 4B / Ø63,4-Ø54,1        4/100/54,1         38         580     1935

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen              MOTEC
Radtyp und Ausführung          MCT1-7518 (s.o.)
Radgröße                       7,5 J x 18 H2
Einpresstiefe                  ET...(s.o.)
Giessereikennzeichen           TAM
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01    Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110               -
S02    Mutter M12x1,25              Kegel 60°      90                -
S03    Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100               30

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Gutachten Nr. 080567)
durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Hyundai
                               Kia
                               Mazda
                               Suzuki
                               Toyota

Spurverbreiterung              innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          08-0567-A01-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5 J x 18 H2 Typ MCT1-7518
Hersteller                      AVO Fahrzeugtechnik

                                                                                  Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung kW-Bereich        Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Hyundai Accent       71-83           205/35R18      K49 K50 K56 T81               A02 A04 A05
MC                   71-83           215/35R18      K49 K50 K56 T80 T84           A06 A08 A09
e4*2001/116*0103*..,                                                              A12 A14 A18
                                                                                  Flh S01
Hyundai Accent         71-83         205/35R18      K49 K50 K56 T81               A02 A04 A05
MC, MCT                71-83         215/35R18      K49 K50 K56 T80 T84           A06 A08 A09
e4*2001/116*0103*..,                                                              A12 A14 A18
e4*2001/116*0110*                                                                 Sth S01
Kia Rio                71-83         205/35R18      K49 K50 K56 T81               A02 A04 A05
DE                     71-83         215/35R18      K41 K44 K49 K50 K56 T80 T84   A06 A08 A09
e4*2001/116*0093*..                                                               A12 A14 A18
                                                                                  Flh S01
Mazda MX-5             81-107        205/35R18      G10 K42                       A02 A04 A05
NB, NBD                81-107        215/35R18      G10 K42 K49 K50               A06 A08 A09
e11*96/79*0083*..,                                                                A12 A14 A18
e11*98/14*0083*..,                                                                S01
e1*98/14*0192*..
Suzuki Swift           67-75         205/35R18      K42 K49 K50                   A02 A04 A05
EZ                     67-75         215/35R18      K41 K42 K44 K49 K50           A06 A08 A09
e4*2001/116*0102*..                                                               A12 A14 A18
                                                                                  A58 Flh S02
Suzuki Swift           51-75         205/35R18      K42 K49 K50                   A02 A04 A05
MZ                     51-75         215/35R18      K41 K42 K44 K49 K50           A06 A08 A09
e4*2001/116*0090*..                                                               A12 A14 A18
                                                                                  A58 Flh S03
Suzuki Swift AWD       67-68         205/35R18      K42 K49 K50                   A02 A04 A05
EZ                     67-68         215/35R18      K42 K49 K50                   A06 A08 A09
e4*2001/116*0102*..                                                               A12 A14 A18
                                                                                  A56 Flh S02
Toyota Corolla      66-141           215/35R18      K41 K42 K49 K50 T80 T84       A02 A04 A05
E12-U -J -J1 -T -TS 66-141           225/35R18      K41 K42 K49 K50 LK6 T83 T87   A06 A08 A09
e11*98/14,2001/116*                                                               A12 A14 A18
0178-0181,0251*..                                                                 Car Flh Sth
                                                                                  Ver S01
Toyota MR2          103              215/35R18      G01 K41 K45 K49 K50           A02 A04 A05
W3                                                                                A06 A08 A09
e11*98/14*0128*..,                                                                A12 A14 A18
e11*2001/116*0128*.                                                               S01
Toyota Yaris        51,64,66         205/35R18      T81                           A02 A04 A05
XP9, XP9F           51,64,66         215/35R18      K14 K27 T80                   A06 A08 A09
e11*2001/116*0248*,                                                               A12 A14 A18
e11*2001/116*0249*.                                                               Flh K42 K49
                                                                                  K50 K56 S01
Toyota Yaris TS        98            205/35R18      K42 K49 K50 K56 T81           A02 A04 A05
XP9                    98            205/40R18      K42 K49 K50 K56               A06 A08 A09
e11*2001/116*0248*     98            215/35R18      K42 K49 K50 K56               A12 A14 A18
                                                                                  Flh S01




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         08-0567-A01-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5 J x 18 H2 Typ MCT1-7518
Hersteller                     AVO Fahrzeugtechnik

                                                                                         Seite 3 von 5

Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf ausreichenden Abstand zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die
weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Das Ventil darf
nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird
die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen
auf Zulässigkeit zu überprüfen.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          08-0567-A01-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5 J x 18 H2 Typ MCT1-7518
Hersteller                      AVO Fahrzeugtechnik

                                                                                          Seite 4 von 5

G10       Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Bereifung 175/70R14 ausgerüstet
sind, ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die
Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise
Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K27    An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der
Bördelkante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K49    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          08-0567-A01-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5 J x 18 H2 Typ MCT1-7518
Hersteller                      AVO Fahrzeugtechnik

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T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Ver    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Verso bzw.
Minivan.


Hinweise zum Sonderrad

entfällt

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2008.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 12.Juli 2008




Tufan                                                                   00124877.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim