TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 08-0567-A01-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5 J x 18 H2 Typ MCT1-7518
Hersteller AVO Fahrzeugtechnik
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Auftraggeber AVO Fahrzeugtechnik
Cuisery Str. 1
67157 Wachenheim
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell MOTEC - Antares
Typ MCT1-7518
Radgröße 7,5 J x 18 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
4B MCT1-7518 4B / Ø63,4-Ø54,1 4/100/54,1 38 580 1935
Kennzeichnungen
Herstellerzeichen MOTEC
Radtyp und Ausführung MCT1-7518 (s.o.)
Radgröße 7,5 J x 18 H2
Einpresstiefe ET...(s.o.)
Giessereikennzeichen TAM
Herkunftsmerkmal -
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 -
S02 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 90 -
S03 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 30
Prüfungen
Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Gutachten Nr. 080567)
durchgeführt.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Hyundai
Kia
Mazda
Suzuki
Toyota
Spurverbreiterung innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 08-0567-A01-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5 J x 18 H2 Typ MCT1-7518
Hersteller AVO Fahrzeugtechnik
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Hyundai Accent 71-83 205/35R18 K49 K50 K56 T81 A02 A04 A05
MC 71-83 215/35R18 K49 K50 K56 T80 T84 A06 A08 A09
e4*2001/116*0103*.., A12 A14 A18
Flh S01
Hyundai Accent 71-83 205/35R18 K49 K50 K56 T81 A02 A04 A05
MC, MCT 71-83 215/35R18 K49 K50 K56 T80 T84 A06 A08 A09
e4*2001/116*0103*.., A12 A14 A18
e4*2001/116*0110* Sth S01
Kia Rio 71-83 205/35R18 K49 K50 K56 T81 A02 A04 A05
DE 71-83 215/35R18 K41 K44 K49 K50 K56 T80 T84 A06 A08 A09
e4*2001/116*0093*.. A12 A14 A18
Flh S01
Mazda MX-5 81-107 205/35R18 G10 K42 A02 A04 A05
NB, NBD 81-107 215/35R18 G10 K42 K49 K50 A06 A08 A09
e11*96/79*0083*.., A12 A14 A18
e11*98/14*0083*.., S01
e1*98/14*0192*..
Suzuki Swift 67-75 205/35R18 K42 K49 K50 A02 A04 A05
EZ 67-75 215/35R18 K41 K42 K44 K49 K50 A06 A08 A09
e4*2001/116*0102*.. A12 A14 A18
A58 Flh S02
Suzuki Swift 51-75 205/35R18 K42 K49 K50 A02 A04 A05
MZ 51-75 215/35R18 K41 K42 K44 K49 K50 A06 A08 A09
e4*2001/116*0090*.. A12 A14 A18
A58 Flh S03
Suzuki Swift AWD 67-68 205/35R18 K42 K49 K50 A02 A04 A05
EZ 67-68 215/35R18 K42 K49 K50 A06 A08 A09
e4*2001/116*0102*.. A12 A14 A18
A56 Flh S02
Toyota Corolla 66-141 215/35R18 K41 K42 K49 K50 T80 T84 A02 A04 A05
E12-U -J -J1 -T -TS 66-141 225/35R18 K41 K42 K49 K50 LK6 T83 T87 A06 A08 A09
e11*98/14,2001/116* A12 A14 A18
0178-0181,0251*.. Car Flh Sth
Ver S01
Toyota MR2 103 215/35R18 G01 K41 K45 K49 K50 A02 A04 A05
W3 A06 A08 A09
e11*98/14*0128*.., A12 A14 A18
e11*2001/116*0128*. S01
Toyota Yaris 51,64,66 205/35R18 T81 A02 A04 A05
XP9, XP9F 51,64,66 215/35R18 K14 K27 T80 A06 A08 A09
e11*2001/116*0248*, A12 A14 A18
e11*2001/116*0249*. Flh K42 K49
K50 K56 S01
Toyota Yaris TS 98 205/35R18 K42 K49 K50 K56 T81 A02 A04 A05
XP9 98 205/40R18 K42 K49 K50 K56 A06 A08 A09
e11*2001/116*0248* 98 215/35R18 K42 K49 K50 K56 A12 A14 A18
Flh S01
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 08-0567-A01-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5 J x 18 H2 Typ MCT1-7518
Hersteller AVO Fahrzeugtechnik
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Auflagen und Hinweise
A02 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 oder M14x1,5
und 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf ausreichenden Abstand zum Bremssattel zu achten.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die
weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Das Ventil darf
nicht über den Felgenrand hinausragen.
A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird
die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen
auf Zulässigkeit zu überprüfen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 08-0567-A01-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5 J x 18 H2 Typ MCT1-7518
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G10 Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Bereifung 175/70R14 ausgerüstet
sind, ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die
Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise
Ausrüstung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
K14 An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.
K27 An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der
Bördelkante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
K49 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.
K50 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T80 Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO
Nummer 08-0567-A01-V01
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,5 J x 18 H2 Typ MCT1-7518
Hersteller AVO Fahrzeugtechnik
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T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Ver Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Verso bzw.
Minivan.
Hinweise zum Sonderrad
entfällt
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2008.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 12.Juli 2008
Tufan 00124877.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim