GUTACHTEN zur ABE Nr. 47199 nach §22 StVZO
Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55128707 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ 10 605
Hersteller Bavaria Technik GmbH
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Auftraggeber Bavaria Technik GmbH
Dr.-Kilian-Straße 11
92637 Weiden
QM-Nr. QA 05 113 05066
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell 10
Typ 10 605
Radgröße 6,0Jx15H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
- T 10 605 42 G/ohne Ring 4/114,3/67,1 42 580 1985
Z 10 605 42 G/ZT Ø70,4-Ø67,1
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 47199
Herstellerzeichen BA.T.
Radtyp und Ausführung 10 605 (s.o.)
Radgröße 6,0Jx15H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Giessereikennzeichen -
Herkunftsmerkmal -
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 -
Prüfungen
Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Gutachten Nr. 55128707)
durchgeführt.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Hyundai
Kia
Micro Compact Car / smart
Mitsubishi
Volvo
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47199 nach §22 StVZO
Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55128707 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ 10 605
Hersteller Bavaria Technik GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Hyundai Elantra 66-105 185/65R15 K41 K56 A01 A02 A04
XD 66-105 195/60R15 K41 K42 K56 A05 A08 A09
e4*98/14*0048*.. A12 A14 A21
B02 S01
Hyundai Joice 77-102 195/65R15 A02 A04 A05
M-300E 77-102 205/60R15 A01 K42 K45 A08 A09 A12
e9*98/14*0032*.. A14 A21 S01
Hyundai Matrix 60-90,2 195/55R15 A30 R37 T85 A02 A04 A05
FC, FCT 60-90,2 205/50R15 A01 A12 K42 R37 A08 A09 A14
e4*98/14*0059*.., 60-90,2 205/55R15 A01 A12 G03 K42 A21 B02 S01
e4*2001/116*0126*..
Hyundai Sonata 100-118 195/65R15 R37 A02 A04 A05
EF 100-118 205/60R15 A08 A09 A12
e4*97/27*0032*00, A14 A21 B02
e4*98/14*0032*01-03 B03 S01
Hyundai Sonata 80-107 185/65R15 R37 A02 A04 A05
Y-2 80-107 195/60R15 R37 A08 A09 A12
F893 80-107 205/60R15 A14 A21 B39
S01
Hyundai Sonata 62,5-107 185/65R15 R37 A02 A04 A05
Y-3 62,5-107 195/60R15 R37 A08 A09 A12
G598, 62,5-107 205/60R15 A14 A21 B02
e11*93/81*0064*.. S01
Kia Carens, RS 77-102 195/60R15 A11 R37 A02 A04 A05
FC 77-102 205/55R15 A30 R37 A08 A09 A14
e11*98/14*0121*07-.. 77-103 205/60R15 A63 A21 S01
77-103 215/55R15 A01 A12 K42 K45 K46
Kia Carens, RS 81 195/55R15 K45 A01 A02 A04
FC A05 A08 A09
e11*98/14* A12 A14 A21
0121*00-06 S01
Kia Carstar 77-102 195/65R15 A02 A04 A05
M-300E 77-102 205/60R15 A01 K42 K45 A08 A09 A12
e9*98/14*0032*.. A14 A21 S01
Kia Cerato 75-105 185/65R15 A11 R37 A02 A04 A05
FE 75-105 195/60R15 A11 A08 A09 A14
e11*2001/116*0228*. 75-105 205/55R15 A12 A21 B03 Lim
75-105 215/50R15 A12 S01
Kia Clarus/Credos 85-98 195/60R15 A02 A04 A05
GC 85-98 205/55R15 A08 A09 A12
e13*93/81,95/54, A14 A21 B03
96/27, 98/14*0014*.. S01
Kia Magentis 100-124 195/65R15 R37 A02 A04 A05
GD 100-124 205/60R15 A08 A09 A14
e4*98/14*0053*.., A21 A30 B02
e4*2001/116*0053*.. S01
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Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55128707 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ 10 605
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
smart Forfour 130 185/55R15 A90 M+S R02 A02 A04 A05
454 130 205/50R15 A12 M+S R03 A08 A09 A14
e1*2001/116*0263*.. 47-90 185/55R15 A90 R37 A21 B02 B03
47-90 195/50R15 A12 Flh V15 S01
47-90 205/50R15 A12
Mits. Carisma 60-92 195/60R15 R09 A02 A04 A05
DAO 66-103 205/50R15 A01 K42 A08 A09 A12
e4*93/81*0005*.., 66-73 195/55R15 X40 A14 A21 B02
e4*98/14*0005*.. 75-92 175/65R15 M+S R09 S01
75-92 195/55R15 M+S R09
Mits. Galant 66-120 195/60R15 R09 A02 A04 A05
EAO 66-120 205/55R15 A08 A09 A12
e4*95/54*0014*.. 66-120 205/60R15 A14 A21 S01
Mitsubishi Colt 50-110 185/55R15 M+S A02 A04 A05
Z30 50-110 195/50R15 A08 A09 A12
e1*2001/116*0271*.. 50-110 205/50R15 A01 K42 A14 A21 B02
50-70 185/55R15 R37 B03 Flh V15
S01
Mitsubishi Colt CZC 110 195/50R15 M+S A02 A04 A05
Z3B 80 195/50R15 A08 A09 A12
e1*2001/116*0368*.. 80 205/50R15 A01 K42 A14 A21 B02
- Cabrio 80-110 185/55R15 M+S B03 Cbo V15
S01
Mitsubishi Lancer 60-99 195/55R15 A33 M+S A02 A04 A05
CS0 60-99 195/60R15 A12 A08 A09 A14
e1*2001/116*0233* A21 B03 Car
Sth S01
Volvo S40/V40 66,85-147 205/50R15 A12 R37 A02 A04 A05
V 66-147 185/65R15 A11 M+S R09 A08 A09 A14
H284, e4*93/81, 66-147 185/65R15 A11 R09 A21 B02 B03
95/54, 96/27, 98/14, 66-147 195/55R15 A11 R37 S01
2001/116*0007*.. 66-147 195/60R15 A11 R09
66-147 195/60R15 A11 M+S R09
66-147 205/55R15 A12 R09
Auflagen und Hinweise
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47199 nach §22 StVZO
Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55128707 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ 10 605
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A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A11 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte
ist auf ausreichenden Abstand zum Bremssattel zu achten.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A63 Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Um eine ausreichende Freigängigkeit zu
gewährleisten müssen die verwendeten Schneeketten den vom Hersteller empfohlenen entsprechen.
Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm Kettenüberstand zum
Reifenprofil aufweisen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte,
Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlußflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
B03 Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern für Sommerbereifung ausgerüstet sind.
Bei Verwendung von M+S-Bereifung sind die Sonderräder nicht zulässig an Fahrzeugen, die
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Winterbereifung ausgerüstet sind.
B39 An Achse 2 sind die Befestigungsschrauben am Anschlußflansch zu entfernen.
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Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
G03 Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind der Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei Verwendung einer Reifengröße, die nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, ist gegebenenfalls eine Angleichung erforderlich. Wird die Anzeige
angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen auf
Zulässigkeit zu überprüfen.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist.
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, EG-Genehmigung oder COC-Papier)
R37 Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ 10 605
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V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 175/55R15 195/50R15
Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 3 195/45R15 215/40R15, 245/35R15
Nr. 4 195/50R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 5 205/45R15 215/40R15
Nr. 6 205/55R15 225/50R15
Nr. 7 205/60R15 225/55R15
Nr. 8 205/65R15 225/60R15
Nr. 9 215/40R15 245/35R15
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.
X40 Rad-Reifen-Kombination(en) zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung
185/65R14.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2007.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 8.Februar 2008
Laux 00118182.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim