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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:              46936*04



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             5,5 J x 14 H2


Typ:                         01SP 554



Inhaber der ABE              R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
und Hersteller:              DE-92637 Weiden/i.d.Opf.




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
 Nummer der ABE: 46936*04

 Die ABE-Nr. 46936 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 5,5 J x 14 H2 , Typ 01SP
 554, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55086609 (4. Ausfertigung) vom
 16.09.2013 beschrieben.

 Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.

 2                                    (2. Ausfertigung)
 3, 15                                (4. Ausfertigung)

 des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
 den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

 Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
 der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
 (FZV) nicht erforderlich.

 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
 Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig
 bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden.

 Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle
 Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 16.09.2013
 festgehaltenen Angaben.


 Flensburg, 19.11.2013
 Im Auftrag




Frederik Maß


 Anlagen:

 Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
 Nachtragsgutachten Nr. 55086609 (4. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
 18.10.2013
Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 46936 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55086609 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ 01SP 554
Hersteller                     R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                       Seite 1 von 4

Auftraggeber                   R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
                               Alte Reichstrasse 1
                               92637 Weiden / Opf.
                               QA 05 113 04025

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         01SP
Typ                            01SP 554
Radgröße                       5,5Jx14H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
-              T 01SP 554 44 G/ohne Ring           4/114,3/67,1       44       585     1975
               Z 01SP 554 44 G/ZT Ø70,4-
               Ø67,1

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     46936
Herstellerzeichen              R.O.D
Radtyp und Ausführung          01SP 554 (s.o.)
Radgröße                       5,5Jx14H2
Einpresstiefe                  (s.o.)
Giessereikennzeichen           ZCW
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01    Mutter M12x1,5               Kegel 60°       110               -

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Rheinland Group unter der
Gutachten Nr. 55086609 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Hyundai
                               Kia
                               Micro Compact Car / smart
                               Mitsubishi
                               Volvo

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 46936 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55086609 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ 01SP 554
Hersteller                       R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                  Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Hyundai Joice          77-102        195/70R14                                    A02 A04 A05
M-300E                                                                            A08 A09 A11
e9*98/14*0032*..                                                                  A14 S01
Hyundai Matrix         60-90,2       185/65R14                                    A02 A04 A05
FC, FCT                                                                           A08 A09 A11
e4*98/14*0059*..,                                                                 A14 B02 B03
e4*2001/116*0126*..                                                               S01
Kia Carens, RS         81            185/65R14      A11                           A02 A04 A05
FC                     81            195/60R14      A01 A12 K45                   A08 A09 A14
e11*98/14*                                                                        B03 S01
0121*00-06
Kia Carstar            77-102        195/70R14                                    A02 A04 A05
M-300E                                                                            A08 A09 A11
e9*98/14*0032*..                                                                  A14 S01
Kia Clarus/Credos      85-98         195/65R14      R09                           A02 A04 A05
GC                     85-98         195/70R14      R09                           A08 A09 A11
e13*93/81,95/54,                                                                  A14 B03 S01
96/27, 98/14*0014*..
smart Forfour          47-90         175/65R14      A11                           A02 A04 A05
454                    47-90         185/60R14      A12                           A08 A09 A14
e1*2001/116*0263*..    47-90         195/55R14      A12                           B02 B03 Flh
                       47-90         195/60R14      A12                           S01
Mits. Galant           110           185/70R14      M+S R09                       A02 A04 A05
E50                    66-101        185/70R14      R09                           A08 A09 A11
G237,                  66-101        195/65R14                                    A14 B03 S01
e1*93/81*0003*..
Mits. Galant           120           185/70R14      M+S R09                       A02 A04 A05
EAO                    66-100        185/70R14      R09                           A08 A09 A11
e4*95/54*0014*..       66-100        195/65R14                                    A14 B03 S01
Mits. Space Runner     60-90         185/70R14      A11                           A02 A04 A05
N10                    60-90         195/65R14      A12                           A08 A09 A14
F816,                  60-90         205/60R14      A12                           B02 S01
e1*96/79*0063*..       60-90         205/65R14      A12
Mits. Space Star       60-90         175/65R14      R09                           A02 A04 A05
DGO                    60-90         185/60R14      R37                           A08 A09 A11
e4*97/27*0030*..,      60-90         185/65R14                                    A14 B02 B03
e4*98/14*0030*..                                                                  S01
Mitsubishi Colt        50-70         175/65R14      A11                           A02 A04 A05
Z30                    50-70         185/60R14      A11                           A08 A09 A14
e1*2001/116*0271*..    50-70         195/55R14      A12                           B02 B03 Flh
- incl. MJ2009         50-70         195/60R14      A12                           S01
                       80            175/65R14      A11 M+S
                       80            185/60R14      A11 M+S
Volvo S40/V40          66            185/65R14      A11                           A02 A04 A05
V                                                                                 A08 A09 A14
H284, e4*93/81,                                                                   B02 B03 S01
95/54, 96/27, 98/14,
2001/116*0007*..



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Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 46936 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55086609 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ 01SP 554
Hersteller                     R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 3 von 4
Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 46936 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55086609 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ 01SP 554
Hersteller                      R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                       Seite 4 von 4
K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Subang Jaya, Malaysia im Juli 2009 durchgeführt.
Die Verwendungsprüfung fand am 04.9.2009 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2009.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 4. September 2009




Coen                                                                                   00141197.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim