Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 46936*04
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
5,5 J x 14 H2
Typ: 01SP 554
Inhaber der ABE R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
und Hersteller: DE-92637 Weiden/i.d.Opf.
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 46936*04
Die ABE-Nr. 46936 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 5,5 J x 14 H2 , Typ 01SP
554, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55086609 (4. Ausfertigung) vom
16.09.2013 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.
2 (2. Ausfertigung)
3, 15 (4. Ausfertigung)
des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig
bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 16.09.2013
festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 19.11.2013
Im Auftrag
Frederik Maß
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 55086609 (4. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
18.10.2013
Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 46936 nach §22 StVZO
Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55086609 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ 01SP 554
Hersteller R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
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Auftraggeber R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
Alte Reichstrasse 1
92637 Weiden / Opf.
QA 05 113 04025
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell 01SP
Typ 01SP 554
Radgröße 5,5Jx14H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
- T 01SP 554 44 G/ohne Ring 4/114,3/67,1 44 585 1975
Z 01SP 554 44 G/ZT Ø70,4-
Ø67,1
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 46936
Herstellerzeichen R.O.D
Radtyp und Ausführung 01SP 554 (s.o.)
Radgröße 5,5Jx14H2
Einpresstiefe (s.o.)
Giessereikennzeichen ZCW
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 -
Prüfungen
Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Rheinland Group unter der
Gutachten Nr. 55086609 ausgestellt.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Hyundai
Kia
Micro Compact Car / smart
Mitsubishi
Volvo
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 46936 nach §22 StVZO
Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55086609 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ 01SP 554
Hersteller R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Hyundai Joice 77-102 195/70R14 A02 A04 A05
M-300E A08 A09 A11
e9*98/14*0032*.. A14 S01
Hyundai Matrix 60-90,2 185/65R14 A02 A04 A05
FC, FCT A08 A09 A11
e4*98/14*0059*.., A14 B02 B03
e4*2001/116*0126*.. S01
Kia Carens, RS 81 185/65R14 A11 A02 A04 A05
FC 81 195/60R14 A01 A12 K45 A08 A09 A14
e11*98/14* B03 S01
0121*00-06
Kia Carstar 77-102 195/70R14 A02 A04 A05
M-300E A08 A09 A11
e9*98/14*0032*.. A14 S01
Kia Clarus/Credos 85-98 195/65R14 R09 A02 A04 A05
GC 85-98 195/70R14 R09 A08 A09 A11
e13*93/81,95/54, A14 B03 S01
96/27, 98/14*0014*..
smart Forfour 47-90 175/65R14 A11 A02 A04 A05
454 47-90 185/60R14 A12 A08 A09 A14
e1*2001/116*0263*.. 47-90 195/55R14 A12 B02 B03 Flh
47-90 195/60R14 A12 S01
Mits. Galant 110 185/70R14 M+S R09 A02 A04 A05
E50 66-101 185/70R14 R09 A08 A09 A11
G237, 66-101 195/65R14 A14 B03 S01
e1*93/81*0003*..
Mits. Galant 120 185/70R14 M+S R09 A02 A04 A05
EAO 66-100 185/70R14 R09 A08 A09 A11
e4*95/54*0014*.. 66-100 195/65R14 A14 B03 S01
Mits. Space Runner 60-90 185/70R14 A11 A02 A04 A05
N10 60-90 195/65R14 A12 A08 A09 A14
F816, 60-90 205/60R14 A12 B02 S01
e1*96/79*0063*.. 60-90 205/65R14 A12
Mits. Space Star 60-90 175/65R14 R09 A02 A04 A05
DGO 60-90 185/60R14 R37 A08 A09 A11
e4*97/27*0030*.., 60-90 185/65R14 A14 B02 B03
e4*98/14*0030*.. S01
Mitsubishi Colt 50-70 175/65R14 A11 A02 A04 A05
Z30 50-70 185/60R14 A11 A08 A09 A14
e1*2001/116*0271*.. 50-70 195/55R14 A12 B02 B03 Flh
- incl. MJ2009 50-70 195/60R14 A12 S01
80 175/65R14 A11 M+S
80 185/60R14 A11 M+S
Volvo S40/V40 66 185/65R14 A11 A02 A04 A05
V A08 A09 A14
H284, e4*93/81, B02 B03 S01
95/54, 96/27, 98/14,
2001/116*0007*..
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 46936 nach §22 StVZO
Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55086609 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ 01SP 554
Hersteller R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
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Auflagen und Hinweise
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A11 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Zusammenfassendes GUTACHTEN zur ABE Nr. 46936 nach §22 StVZO
Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55086609 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5Jx14H2 Typ 01SP 554
Hersteller R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
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K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
Prüfort und Prüfdatum
Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Subang Jaya, Malaysia im Juli 2009 durchgeführt.
Die Verwendungsprüfung fand am 04.9.2009 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2009.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 4. September 2009
Coen 00141197.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim