GUTACHTEN zur ABE Nr. 44659 nach §22 StVZO
Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55010500 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ B2 715
Hersteller Brock GmbH
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Auftraggeber Brock GmbH
Gewerbegebiet
53919 Weilerswist - Derkum
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell B2
Typ B2 715
Radgröße 7Jx15H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Loch- Einpress- Rad- Abrollumfang
kreis- (mm)/ Mit- tiefe last (mm)
tenloch-ø (mm) (mm) (kg)
W9 B2 715 W9/N25 Ø72,6-Ø67,1 4/114,3/67,1 35 640 1965
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 44659
Herstellerzeichen Brock Car Fashion
Radtyp und Ausführung B2 715 (s.o.)
Radgröße 7Jx15H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Giessereikennzeichen JAW
Herkunftsmerkmal Germany
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 -
Prüfungen
Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz e. V. (Gutachten Nr. 55010500) durchgeführt.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfun-
gen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Hyundai
Kia
Mitsubishi
Volvo
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 44659 nach §22 StVZO
Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55010500 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ B2 715
Hersteller Brock GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Hyundai Sonata 80-107 185/65R15 M10 R37 A02 A04 A05
Y-2 80-107 195/60R15 R37 A08 A09 A12
F893 A14 A20 B39
S01
Hyundai Sonata 62,5-107 185/65R15 M10 R37 A02 A04 A05
Y-3 62,5-107 195/60R15 R37 A08 A09 A12
G598, A14 A20 B39
e11*93/81*0064*.. S01
Kia Clarus/Credos 85-98 195/55R15 A02 A04 A05
GC 85-98 195/60R15 A08 A09 A12
e13*93/81,95/54, A14 A20 Car
96/27, 98/14*0014*.. Lim V15 S01
Mits. Galant 66-120 195/60R15 R09 A02 A04 A05
EAO A08 A09 A12
e4*95/54*0014*.. A14 A20 B02
S01
Mits. Sapporo 91-95 195/60R15 A02 A04 A05
E16 91-95 205/55R15 A08 A09 A12
E613 A14 A20 S01
Volvo S40/V40 66-147 185/65R15 M+S M10 R09 A02 A04 A05
V 66-147 195/55R15 R37 A08 A09 A12
H284, 75-147 185/65R15 M10 R09 A14 A20 B02
e4*93/81, 95/54, 75-147 195/60R15 R09 B03 Vo1 S01
96/27, 98/14*0007*.. 75-147 195/60R15 M+S R09
Auflagen und Hinweise
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner
sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung un-
terschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug
durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 44659 nach §22 StVZO
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A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden.
A20 Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, deren
Ventilkörper weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder Tire and Rim entsprechen zulässig. ( z. B.
Typ Record P/7712.1 D18 L42, Schlüsselweite SW12, Unterlegscheibendurchmessr D = 14 mm, Fir-
ma Jania in 50226 Frechen).
B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrau-
ben oder Sicherungsringe an den Anschlußflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
B03 Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.
B39 An Achse 2 sind die Befestigungsschrauben am Anschlußflansch zu entfernen.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Touring,..).
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
M10 Folgende Reifen wurden geprüft:
Hersteller Sommerprofiltyp(en) Winterprofiltyp(en)
bzw. Geschw.Kat bzw. Geschw.Kat.
Dunlop alle ---
Fulda alle Kristall 3000
Pirelli P200 Aquachrono, P2000, P4000, P6000 W190 Asim., W190 Dir.,
W190, W210- Perf., W210 Asim.
Semperit nur H, V M 828 (H)
Uniroyal nur H, V MS*plus 44 (H)
Yokohama A509 S760, S480
Michelin MXV2, MXV3A (H+V), EnergyMXV3A u. XH1 XM+S 100 (T), XM+S 130 (T)
Continental nur H, V TS 770 (H)
Bridgestone nur H, V, Z WT 11
Falken nur H, V, Z ---
Goodrich nur H, V, Z ---
Kleber nur H, V, Z ---
Toyo nur H, V, Z ---
Goodyear nur T, H, V, Z Eagle GW, Ultra Grip
Es können auch andere Reifen der Reifengröße 185/65R15 verwendet werden, die gemäß Bestäti-
gung des Reifenherstellers auf 7 J x 15 H2 montierbar sind.
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung in den Fahrzeugpa-
pieren eingetragen ist.
R37 Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 44659 nach §22 StVZO
Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55010500 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ B2 715
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S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 ver-
wendet werden.
V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 185/55R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 2 195/45R15 215/40R15, 245/35R15
Nr. 3 195/50R15 205/50R15, 215/45R15
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.
Vo1 Auf ausreichenden Abstand zwischen Bremse und Sonderrad ist zu achten. Die Verwendung
der Sonderäder ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 14-Zoll Serienrädern.
Hinweise zum Sonderrad
entfällt
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 1999.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 3.März 2003
Bohlander 00048251.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim