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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 44659 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55010500 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ B2 715
Hersteller                     Brock GmbH

                                                                                        Seite 1 von 4

Auftraggeber                   Brock GmbH
                               Gewerbegebiet
                               53919 Weilerswist - Derkum


Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         B2
Typ                            B2 715
Radgröße                       7Jx15H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung


Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/ Loch-     Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   kreis- (mm)/ Mit-   tiefe     last   (mm)
                                                   tenloch-ø (mm)      (mm)      (kg)
W9             B2 715 W9/N25 Ø72,6-Ø67,1           4/114,3/67,1         35        640   1965


Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     44659
Herstellerzeichen              Brock Car Fashion
Radtyp und Ausführung          B2 715 (s.o.)
Radgröße                       7Jx15H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           JAW
Herkunftsmerkmal               Germany
Herstelldatum                  Monat und Jahr


Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01    Mutter M12x1,5               Kegel 60°        110                   -


Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz e. V. (Gutachten Nr. 55010500) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfun-
gen durchgeführt.


Verwendungsbereich

Hersteller                     Hyundai
                               Kia
                               Mitsubishi
                               Volvo

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55010500 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ B2 715
Hersteller                        Brock GmbH

                                                                                        Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung kW-Bereich         Reifen           Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Hyundai Sonata     80-107             185/65R15        M10 R37                           A02 A04 A05
Y-2                80-107             195/60R15        R37                               A08 A09 A12
F893                                                                                     A14 A20 B39
                                                                                         S01
Hyundai Sonata         62,5-107       185/65R15        M10 R37                           A02 A04 A05
Y-3                    62,5-107       195/60R15        R37                               A08 A09 A12
G598,                                                                                    A14 A20 B39
e11*93/81*0064*..                                                                        S01
Kia Clarus/Credos      85-98          195/55R15                                          A02 A04 A05
GC                     85-98          195/60R15                                          A08 A09 A12
e13*93/81,95/54,                                                                         A14 A20 Car
96/27, 98/14*0014*..                                                                     Lim V15 S01
Mits. Galant           66-120         195/60R15        R09                               A02 A04 A05
EAO                                                                                      A08 A09 A12
e4*95/54*0014*..                                                                         A14 A20 B02
                                                                                         S01
Mits. Sapporo          91-95          195/60R15                                          A02 A04 A05
E16                    91-95          205/55R15                                          A08 A09 A12
E613                                                                                     A14 A20 S01
Volvo S40/V40          66-147         185/65R15        M+S M10 R09                       A02 A04 A05
V                      66-147         195/55R15        R37                               A08 A09 A12
H284,                  75-147         185/65R15        M10 R09                           A14 A20 B02
e4*93/81, 95/54,       75-147         195/60R15        R09                               B03 Vo1 S01
96/27, 98/14*0007*..   75-147         195/60R15        M+S R09

Auflagen und Hinweise

A02      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner
sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung un-
terschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug
durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 44659 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55010500 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ B2 715
Hersteller                       Brock GmbH

                                                                                        Seite 3 von 4

A12       Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unter-
halb der Felgenschulter angebracht werden.

A20     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen, deren
Ventilkörper weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder Tire and Rim entsprechen zulässig. ( z. B.
Typ Record P/7712.1 D18 L42, Schlüsselweite SW12, Unterlegscheibendurchmessr D = 14 mm, Fir-
ma Jania in 50226 Frechen).

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrau-
ben oder Sicherungsringe an den Anschlußflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.

B39       An Achse 2 sind die Befestigungsschrauben am Anschlußflansch zu entfernen.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Touring,..).

Lim       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S       Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

M10       Folgende Reifen wurden geprüft:

Hersteller       Sommerprofiltyp(en)                              Winterprofiltyp(en)
                 bzw. Geschw.Kat                                  bzw. Geschw.Kat.

Dunlop           alle                                             ---
Fulda            alle                                             Kristall 3000
Pirelli          P200 Aquachrono, P2000, P4000, P6000             W190 Asim., W190 Dir.,
                                                                   W190, W210- Perf., W210 Asim.
Semperit         nur H, V                                         M 828 (H)
Uniroyal         nur H, V                                         MS*plus 44 (H)
Yokohama         A509                                             S760, S480
Michelin         MXV2, MXV3A (H+V), EnergyMXV3A u. XH1            XM+S 100 (T), XM+S 130 (T)
Continental      nur H, V                                         TS 770 (H)
Bridgestone      nur H, V, Z                                      WT 11
Falken           nur H, V, Z                                      ---
Goodrich         nur H, V, Z                                      ---
Kleber           nur H, V, Z                                      ---
Toyo             nur H, V, Z                                      ---
Goodyear         nur T, H, V, Z                                   Eagle GW, Ultra Grip

Es können auch andere Reifen der Reifengröße 185/65R15 verwendet werden, die gemäß Bestäti-
gung des Reifenherstellers auf 7 J x 15 H2 montierbar sind.

R09     Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung in den Fahrzeugpa-
pieren eingetragen ist.

R37      Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 44659 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55010500 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx15H2 Typ B2 715
Hersteller                      Brock GmbH

                                                                                           Seite 4 von 4

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 ver-
wendet werden.

V15   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse             Hinterachse
Nr. 1   185/55R15               205/50R15, 215/45R15
Nr. 2   195/45R15               215/40R15, 245/35R15
Nr. 3   195/50R15               205/50R15, 215/45R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.

Vo1    Auf ausreichenden Abstand zwischen Bremse und Sonderrad ist zu achten. Die Verwendung
der Sonderäder ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 14-Zoll Serienrädern.

Hinweise zum Sonderrad
entfällt

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 1999.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 3.März 2003




Bohlander                                                                       00048251.DOC




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