Gutachten 366-2013-95-WIRD/N49
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 43735
ANLAGE: 2490 Typ: 13-ZOLL
Hersteller: ALCAR STAHLRÄDER GMBH Stand: 03.08.2017
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Raddaten:
Radgröße nach Norm : 4.00 B X 13 Einpreßtiefe (mm) : 46
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Verwendungsbereich: HYUNDAI
Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI I10
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Radgröße Radaus- Hinweise
führung
PA e4*2001/116*0131*.. 49 - 63 155/70R13 75 4.00 B X 13 2490 *); Schaltgetriebe;
nicht Dieselmotor;
1); 2); 33)
Verwendungsbereich: KIA
Verkaufsbezeichnung: Picanto or Morning
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Radgröße Radaus- Hinweise
führung
TA e4*2007/46*0256*.. 51 - 63 155/70R13 4.00 B X 13 2490 *); bis
e4*2007/46*0256*0
8;
1); 2); 33)
Verkaufsbezeichnung: PICANTO, SA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Radgröße Radaus- Hinweise
führung
BA e4*2001/116*0085*.. 44 - 48 155/70R13 75 4.00 B X 13 2490 1); 2); 33)
*) Die unter "Hinweise" angeführten Bemerkungen sind einzuhalten. Ist zusätzlich auch die Verkaufs- oder
Handelsbezeichnung für ein oder mehrere Fahrzeugmodelle unter "Hinweise" angeführt, so sind nur diese
Fahrzeugmodelle zulässig. Alle anderen Fahrzeuge zu diesem Verwendungsbereich sind davon nicht betroffen.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Gutachten 366-2013-95-WIRD/N49
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 43735
ANLAGE: 2490 Typ: 13-ZOLL
Hersteller: ALCAR STAHLRÄDER GMBH Stand: 03.08.2017
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Hinweise
1) Einzuhalten sind die Vorgaben des Fahrzeugherstellers gem. WVTA im Bezug auf:
- Serienmäßige Radgröße und Einpreßtiefe
- Reifengröße mit Betriebskennung (Last und Geschwindigkeitsindex) und
Beschränkungen auf Winterreifen (M+S)
- Auflagen und Einschränkungen sowie die Verwendung von Schneeketten aus der Betriebserlaubnis
und Betriebsanleitung
- Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme
(z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben
bzw. entsprechend ersetzt werden.
2) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig Stahlräder verwenden dürfen.
33) Es sind die serienmäßigen Befestigungsteile und das Zubehör des Fahrzeugherstellers für das
entsprechende Serienrad zu verwenden.
Letzte Bearbeitung: 24.08.2016
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN