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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51675 nach §22 StVZO

                             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55040318 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
                             Hersteller                    CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                        Seite 1 von 5


                             Auftraggeber                  CMS Automotive Trading GmbH
                                                           SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                                           68789 St.Leon-Rot
                                                           49 02 0341305


                             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad
                             Modell                        C24
                             Typ                           C24 605
                             Radgröße                      6.0Jx15 H2
                             Zentrierart                   Mittenzentrierung

                             Ausführung       Kennzeichnung Rad/            Lochzahl/               Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                                              Zentrierring                  Lochkreis-ø (mm)/       tiefe       last   (mm)
                                                                            Mittenloch-ø (mm)       (mm)        (kg)
                             C24 605 50 02 1059/02 CMS /                    4/100/54,1              50          600    2000
                                           SR02 Ø67,1-Ø54,1
§ 22 51675, Erweiterung 02




                             Kennzeichnungen

                             KBA-Nummer                    51675
                             Herstellerzeichen             CMS
                             Radtyp und Ausführung         C24 605 (s.o.)
                             Radgröße                      6.0Jx15 H2
                             Einpresstiefe                 ET .. (s.o.)
                             Herstelldatum                 Monat und Jahr

                             Befestigungsmittel

                             Nr.   Art der                Bund        Anzugsmoment (Nm)         Gesamthöhe (mm) Artikel-Nr.
                                   Befestigungsmittel
                             S01   Mutter M12x1,5         Kegel 60°   100                       -                      Z08
                             S02   Mutter M12x1,5         Kegel 60°   110                       -                      Z08
                             S03   Mutter M12x1,5         Kegel 60°   125                       -                      Z08

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
                             fungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                    Hyundai
                                                           Kia

                             Spurverbreiterung             innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51675 nach §22 StVZO

                             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55040318 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
                             Hersteller                          CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                     Seite 2 von 5


                             Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                         weise                               Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Hyundai i10 (II)           48-64         175/55R15                                       A12 A23 A58
                             IA, IA-HME                 48-64         175/60R15                                       A99 Flh Y13
                             e11*2007/46*1008*..;       48-64         185/55R15                                       S02
                             e13*2007/46*1602*..;       48-64         195/50R15
                             e5*2007/46*1086*..
                             - incl. Facelift 2017
                             Hyundai i20                55-88         185/60R15                                       A12 A23 A99
                             GB, GB-HME                 55-88         185/65R15                                       Cpe Flh KOV
                             e11*2007/46*1600*..;       55-88         195/60R15                                       Op7 S03
                             e13*2007/46*1603*..,
                             e5*2007/46*1087*..
                             - Fließheck
                             - Coupé
                             incl. Facelift 2018
                             Hyundai i20                55-94         175/60R15   R37                                 A12 A23 A99
§ 22 51675, Erweiterung 02




                             PB, PBT                    55-94         175/65R15   R37                                 Flh S02
                             e11*2001/116*0333*.        55-94         185/55R15   R37
                             e11*2007/46*0129*..        55-94         185/60R15
                             - incl. Facelift 2012      55-94         195/55R15
                             Hyundai i20 Active         66-88         185/60R15                                       A12 A23 A99
                             GB, GB-HME                 66-88         185/65R15                                       Flh KMV Op7
                             e11*2007/46*1600*..;       66-88         195/60R15                                       S03
                             e13*2007/46*1603*..,
                             e5*2007/46*1087*..
                             Kia Picanto (II)           48-63         175/50R15   A01 K2b K6g                         A12 A23 A58
                             TA                                                                                       A99 Flh S01
                             e4*2007/46*0256*..
                             Kia Picanto (III)          49, 62, 74    175/55R15                                       A12 A23 A58
                             JA                         49, 62, 74    175/60R15                                       A99 Flh KOV
                             e11*2007/46*3848*..;       49, 62, 74    185/55R15                                       S02
                             e5*2007/46*1078*..         49, 62, 74    195/50R15
                             Kia Picanto (III) X-Line   62, 74        175/55R15                                       A12 A23 A58
                             JA                         62, 74        175/60R15                                       A99 Flh KMV
                             e11*2007/46*3848*..;       62, 74        185/55R15                                       S02
                             e5*2007/46*1078*..         62, 74        195/50R15
                             Kia Rio                    57-89         185/60R15   A90                                 A23 A58 A99
                             YB                         57-89         185/65R15   A90                                 Flh Op7 S03
                             e11*2007/46*3777*..;       57-89         195/60R15   A12
                             e5*2007/46*1077*..
                             - incl. Facelift 2020
                             Kia Stonic                 61-100        185/65R15   A39                                 A23 A58 A99
                             YB                         61-100        195/60R15   A39                                 Z15 Z16 S03
                             e11*2007/46*               61-100        205/55R15   A90
                             3777*01-..;                61-100        205/60R15   A12
                             e5*2007/46*1077*..
                             - 15/16-Zoll Serie
                             - incl. Facelift 2020




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51675 nach §22 StVZO

                             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55040318 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                    Seite 3 von 5

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
                             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
                             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
                             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
                             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                             Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
                             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
                             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
                             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
§ 22 51675, Erweiterung 02




                                                    V      W        Y
                             210 km/h               100% 100% 100%
                             220 km/h               97%    100% 100%
                             230 km/h               94%    100% 100%
                             240 km/h               91%    100% 100%
                             250 km/h               -      95%      100%
                             260 km/h               -      90%      100%
                             270 km/h               -      85%      100%
                             280 km/h               -      -        95%
                             290 km/h               -      -        90%
                             300 km/h               -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
                             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                             Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
                             rungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
                             fang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.


                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
                             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
                             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
                             nahme vorzuführen.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51675 nach §22 StVZO

                             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55040318 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                     Seite 4 von 5

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A23      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
                             det, sind ausschließlich Gummiventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entspre-
                             chen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der
                             Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die
                             bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand
                             hinausragen.

                             A39     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
                             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
§ 22 51675, Erweiterung 02




                             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
                             pé.

                             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
                             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
                             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                             Bereich abgedeckt sein.

                             K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
                             schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
                             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
                             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             Op7     Die Verwendung dieser Rad- Reifenkombinationen ist nicht zulässig an Fahrzeugausführun-
                             gen mit belüfteter Scheibenbremse mit Durchmesser 256mm an Achse 1.

                             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
                             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
                             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51675 nach §22 StVZO

                             Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55040318 (3. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
                             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                                       Seite 5 von 5


                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             Y13     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 13 Zoll Serienradgröße
                             (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                             Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
                             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                             tung).

                             Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
                             Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
                             tung).




                             Prüfort und Prüfdatum
§ 22 51675, Erweiterung 02




                             Die Verwendungsprüfung fand am 21. Juli 2020 in Lambsheim statt.



                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
                             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
                             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                             Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2018.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 21. Juli 2020




                             Bohlander                                                                      00347291.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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