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							Teilegutachten 366-0173-10-WIRD-TG

ANLAGE: 3 HYUNDAI                                                  Radtyp: EBK_5
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                             Stand: 21.09.2012
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Fahrzeughersteller                        : HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ)
Raddaten:
Radgröße nach Norm            : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl       : 114,3/5                     Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                             Mitten Zentrierring-     zul.     zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff         Rad-     Abroll   ab
              Kennzeichnung                   Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.     Fertig
              Rad                             Zentrierring                                    (kg)     (mm)     datum
PCZEBK0SA4867 PCD114 ET48                     ohne                        67,1                   625    1975     08/12
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ)
Befestigungsteile                         : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : AEZ Artikel-Nr. ZJC2 ww. OE-Muttern
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 100 Nm für Typ : FD; FDH
                                            107 Nm für Typ : GDH; MD; YN
                                            110 Nm für Typ : JC
Verkaufsbezeichnung:     ELANTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW              Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
MD           e4*2007/46*0254*.. 97              195/60R15 88      122                        Stufenheck;
                                                195/65R15 91      12T                        Frontantrieb;
                                                205/55R15 88      12O                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                205/60R15 91      12A                        51A; 71K; 721; 73C;
                                                215/50R15 88      12A                        74C; 74H; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     i 30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW            Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
GDH          e11*2007/46*0337*.., 66 - 99       195/60R15 88      12M                        Kombi; Schrägheck;
                e11*2007/46*0338*..
                                                195/65R15         12T; 51G                   5-türig;
                                                205/55R15 88      12R                        Frontantrieb;
                                                205/60R15 91      12R                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                                215/60R15 94      12A                        51A; 71K; 721; 73C;
                                                                                             74C; 74H; 76Q; 82C

Verkaufsbezeichnung:     i 30,i 30CW
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen         Auflagen
FD           e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 185/65R15              51G                        Nicht i 30CW
FDH          e11*2001/116*0343*..          195/60R15 88                                      (Kombi);
                                           195/65R15 91                                      Frontantrieb;
                                           205/55R15 88                                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                           205/60R15 91                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                           215/60R15 94                                      73C; 74C; 74H; 76Q




          Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                       Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0173-10-WIRD-TG

ANLAGE: 3 HYUNDAI                                                Radtyp: EBK_5
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                           Stand: 21.09.2012
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Verkaufsbezeichnung:     i 30,i 30CW
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
FD           e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 185/65R15            51G                        i 30CW (Kombi);
FDH          e11*2001/116*0343*..          195/60R15 88                                    Frontantrieb;
                                           195/65R15 91                                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                           205/55R15 88                                    12A; 51A; 71K; 721;
                                           205/60R15 91                                    73C; 74C; 74H; 76Q
                                           215/60R15 94

Verkaufsbezeichnung:     IX20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
JC           e4*2007/46*0207*..,    57 - 94   195/60R15 88      12M                        Schrägheck 4-türig;
               e4*2007/46*0223*..
                                              195/65R15         12T; 51G                   Frontantrieb;
                                              205/55R15 88      12M                        10B; 11G; 11H; 11K;
                                              205/60R15 91      12R                        51A; 71K; 721; 73C;
                                              205/65R15 94      12A                        74C; 74H; 76Q
                                              215/60R15 94      12A

Verkaufsbezeichnung:     VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen         Auflagen
YN           e4*2007/46*0130*.., 55 - 94      195/65R15         51G                        Schrägheck;
               e4*2007/46*0131*..
                                              205/60R15 91                                 Frontantrieb;
                                              205/65R15 94                                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                              215/60R15 94                                 12K; 51A; 71K; 721;
                                                                                           73C; 74C; 76Q

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.


        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0173-10-WIRD-TG

ANLAGE: 3 HYUNDAI                                                Radtyp: EBK_5
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                           Stand: 21.09.2012
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                                                                                                      Seite: 3 von 3
      Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
      aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
82C) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 284mm
     nicht zulässig.




        Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
                     Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
						
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