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							Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 56 HYUNDAI                                                   Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                 Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller                         : HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ)
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mitten Zentrierring-      zul.     zul.     gültig
                                                                      loch   werkstoff          Rad-     Abroll   ab
              Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                      last     umf.     Fertig
              Rad                              Zentrierring                                     (kg)     (mm)     datum
TREZ0KA48D671 PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1    Kunststoff      638    1995     10/09
TREZ0KA48O671 PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1    Kunststoff      595    2160     04/12
TREZ0KA48T671 PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1    Kunststoff      638    1995     01/11
TREZ0KA48W671 PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1    Kunststoff      638    1995     03/09
TREZ0KA48Y671 PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1    Kunststoff      638    1995     06/09
TREZ0KA48671  PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1    Kunststoff      638    1995     06/09
TREZ0SA48D671 PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1    Kunststoff      595    2160     10/09
TREZ0SA48D671 PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1    Kunststoff      638    1995     10/09
TREZ0SA48O671 PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1    Kunststoff      595    2160     04/12
TREZ0SA48T671 PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1    Kunststoff      595    2160     01/11
TREZ0SA48W671 PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1    Kunststoff      595    2160     03/09
TREZ0SA48W671 PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1    Kunststoff      638    1995     03/09
TREZ0SA48Y671 PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1    Kunststoff      595    2160     06/09
TREZ0SA48Y671 PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1    Kunststoff      638    1995     03/09
TREZ0SA48671  PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1    Kunststoff      595    2160     03/09
TREZ0SA48671  PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1    Kunststoff      638    1995     03/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ)
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM5
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : FD; FDH
                                             107 Nm für Typ : GDH; MD; YN
                                             110 Nm für Typ : JC
Verkaufsbezeichnung:     ELANTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW                 Reifen           Auflagen zu Reifen          Auflagen
MD           e4*2007/46*0254*.. 97                 195/50R16 84     122                         Stufenheck;
                                                   195/55R16 87     122                         Frontantrieb;
                                                   205/50R16 87     12O                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   205/55R16 91     12T                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                   225/50R16 92     11A; 12A; 245; 57T          725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                                74P; 76U




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 56 HYUNDAI                                                Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 04.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     i 30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen           Auflagen zu Reifen          Auflagen
GDH          e11*2007/46*0337*.., 66 - 99      195/55R16 87     12M                         Kombi; Schrägheck;
               e11*2007/46*0338*..
                                               195/60R16 89     12R                         5-türig;
                                               205/50R16 87     12R                         Frontantrieb;
                                               205/55R16 91     12T                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/55R16 93     12A                         51A; 71C; 71K; 721;
                                               225/50R16 92     11A; 12A; 248; 57T          725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                            74P; 76U; 4BO

Verkaufsbezeichnung:     i 30,i 30CW
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
FD           e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 195/55R16 87         5ET; 51J                    Nicht i 30CW
FDH          e11*2001/116*0343*..          205/50R16 87         5ET                         (Kombi);
                                           205/55R16 91                                     Frontantrieb;
                                           215/55R16 93         11A; 24M                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P; 76U; 4BO
FD             e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 195/55R16 87       5ET; 51J                    i 30CW (Kombi);
FDH            e11*2001/116*0343*..          205/50R16 87       5ET                         Frontantrieb;
                                               205/55R16 91                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P; 76U; 4BO

Verkaufsbezeichnung:     IX20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen           Auflagen zu Reifen          Auflagen
JC           e4*2007/46*0207*..,     57 - 94   195/55R16 87     51J                         Schrägheck 4-türig;
               e4*2007/46*0223*..
                                               195/60R16 89     51J                         Frontantrieb;
                                               205/50R16 87                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/55R16 91                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                               215/55R16 93     11A; 245                    721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P; 76U; 4BO

Verkaufsbezeichnung:     VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen           Auflagen zu Reifen          Auflagen
YN           e4*2007/46*0130*.., 55 - 94       195/55R16 87     51J                         Schrägheck;
               e4*2007/46*0131*..
                                               195/60R16 89     51J                         Frontantrieb;
                                               205/55R16 91                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/55R16 93                                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                               225/50R16 92     11A; 245; 248               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 56 HYUNDAI                                                Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 04.10.2012
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      Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
      FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
      dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 56 HYUNDAI                                                Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 5
      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
4BO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 2L600 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
     Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/55R16
                    Hinterachse:                        225/50R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 56 HYUNDAI                                                Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 04.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 5
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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