Gutachten 366-2015-95-WIRD/N90
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 43737
ANLAGE: 8147 Typ: 15-ZOLL
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.03.2020
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Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 J X 15 Einpreßtiefe (mm) : 46
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich: HYUNDAI
Verkaufsbezeichnung: i30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Radgröße Radaus- Hinweise
führung
GDH e11*2007/46*0337*.. 66 - 100 195/65R15 6 J X 15 8147 *); nicht 1,4l-
Modelle mit 74 kW;
§ 22 43737, Erweiterung 85
1); 2); 33); 46)
GDH e11*2007/46*0337*.. 74 195/65R15 *); nur 1,4l
Modelle; nur
Version "M61BZ";
2);
1E); 33)
GDH e11*2007/46*0338*.. 74 195/65R15
GDH e11*2007/46*0338*.. 66 - 100 195/65R15 91H *); nicht 1,4l-
Modelle mit 74 kW;
1); 2); 33); 46)
GDH-HME e13*2007/46*1604*.. 74 - 100 195/65R15 *); Kombi;
Schrägheck;
Frontantrieb; 1);
2); 33)
Verwendungsbereich: KIA MOTORS
Verkaufsbezeichnung: CEE'D
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Radgröße Radaus- Hinweise
führung
JD e4*2007/46*0496*.. 66 - 100 195/65R15 6 J X 15 8147 1); 2); 33)
JD e4*2007/46*0497*.. 66 - 100 195/65R15
*) Die unter "Hinweise" angeführten Bemerkungen sind einzuhalten. Ist zusätzlich auch die Verkaufs- oder
Handelsbezeichnung für ein oder mehrere Fahrzeugmodelle unter "Hinweise" angeführt, so sind nur diese
Fahrzeugmodelle zulässig. Alle anderen Fahrzeuge zu diesem Verwendungsbereich sind davon nicht betroffen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
Gutachten 366-2015-95-WIRD/N90
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 43737
ANLAGE: 8147 Typ: 15-ZOLL
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 19.03.2020
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Hinweise
1) Einzuhalten sind die Vorgaben des Fahrzeugherstellers gem. WVTA im Bezug auf:
- Serienmäßige Radgröße und Einpreßtiefe
- Reifengröße mit Betriebskennung (Last und Geschwindigkeitsindex) und
Beschränkungen auf Winterreifen (M+S)
- Auflagen und Einschränkungen sowie die Verwendung von Schneeketten aus der Betriebserlaubnis
und Betriebsanleitung
2) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig Stahlräder verwenden dürfen.
1E) Einzuhalten sind die Vorgaben des Fahrzeugherstellers gem. WVTA im Bezug auf:
- Auflagen und Einschränkungen sowie die Verwendung von Schneeketten aus der
Betriebserlaubnis und Betriebsanleitung
- Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme
(z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben
bzw. entsprechend ersetzt werden.
33) Es sind die serienmäßigen Befestigungsteile und das Zubehör des Fahrzeugherstellers für das
entsprechende Serienrad zu verwenden.Zum Auswuchten dürfen nur die handelsüblichen Wuchtgewichte
für Stahlfelgen zum Einsatz gebracht werden.
§ 22 43737, Erweiterung 85
46) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die als Ausstattungsvariante ab Werk eine elektronische
Parkbremsanlage oder eine Bremsanlage größer als 15 Zoll verbaut haben.
Letzte Bearbeitung: 05.08.2016
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland