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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51675 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55040318 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                    Seite 1 von 5


             Auftraggeber                   CMS Automotive Trading GmbH
                                            SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                            68789 St.Leon-Rot
                                            49 02 0341305


             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
             Modell                         C24
             Typ                            C24 605
             Radgröße                       6.0Jx15 H2
             Zentrierart                    Mittenzentrierung

             Ausführung       Kennzeichnung Rad/           Lochzahl/            Einpress-   Rad-   Abrollumfang
                              Zentrierring                 Lochkreis-ø (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                           Mittenloch-ø (mm)    (mm)        (kg)
             C24 605 50 02 1059/02 CMS /                   4/100/54,1           50          600    2000
                           SR02 Ø67,1-Ø54,1


             Kennzeichnungen
§ 22 51675




             KBA-Nummer                     51675
             Herstellerzeichen              CMS
             Radtyp und Ausführung          C24 605 (s.o.)
             Radgröße                       6.0Jx15 H2
             Einpresstiefe                  ET .. (s.o.)
             Herstelldatum                  Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.   Art der Befestigungs-   Bund        Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
                   mittel
             S02   Mutter M12x1,5          Kegel 60°   100                     -                   Z08
             S03   Mutter M12x1,5          Kegel 60°   110                     -                   Z08
             S04   Schraube M12x1,5        Kegel 60°    90                     28                  Z11
             S05   Mutter M12x1,5          Kegel 60°   125                     -                   Z08

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
             fungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                     Hyundai
                                            Kia
                                            Opel
                                            Suzuki

             Spurverbreiterung              innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51675 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55040318 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
             Hersteller                       CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                  Seite 2 von 5


             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      weise                               Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Hyundai i10             48-64         175/55R15                                       A12 A23 A58
             IA, IA-HME              48-64         175/60R15                                       A99 Flh Y13
             e11*2007/46*1008*..;    48-64         185/55R15                                       S03
             e13*2007/46*1602*..     48-64         195/50R15
             - incl. Facelift 2017
             Hyundai i20             55-88         185/60R15                                       A12 A23 A99
             GB, GB-HME              55-88         185/65R15                                       Cpe Flh KOV
             e11*2007/46*1600*..;    55-88         195/60R15                                       Op7 S03
             e13*2007/46*1603*..
             - Fließheck
             - Coupé
             Hyundai i20             55-94         175/60R15   R37                                 A12 A23 A99
             PB, PBT                 55-94         175/65R15   R37                                 Flh S03
             e11*2001/116*0333*.     55-94         185/55R15   R37
             e11*2007/46*0129*..     55-94         185/60R15
             - incl. Facelift 2012   55-94         195/55R15
             Hyundai i20 Active      66-88         185/60R15                                       A12 A23 A99
             GB, GB-HME              66-88         185/65R15                                       Flh KMV Op7
§ 22 51675




             e11*2007/46*1600*..;    66-88         195/60R15                                       S03
             e13*2007/46*1603*..
             Kia Picanto (II)        48-63         175/50R15   A01 K2b K6g                         A12 A23 A58
             TA                                                                                    A99 Flh S02
             e4*2007/46*0256*..
             Kia Picanto (III)        49, 62, 74   175/55R15                                       A12 A23 A58
             JA                       49, 62, 74   175/60R15                                       A99 Flh KOV
             e11*2007/46*3848*..      49, 62, 74   185/55R15                                       S03
                                      49, 62, 74   195/50R15
             Kia Picanto (III) X-Line 62, 74       175/55R15                                       A12 A23 A58
             JA                       62, 74       175/60R15                                       A99 Flh KMV
             e11*2007/46*3848*..      62, 74       185/55R15                                       S03
                                      62, 74       195/50R15
             Kia Rio                  57-89        185/60R15   A90                                 A23 A58 A99
             YB                       57-89        185/65R15   A90                                 Flh Op7 S05
             e11*2007/46*3777*..      57-89        195/60R15   A12
             Opel Agila-B             48-69        175/60R15   A91 R37                             A23 A99 S04
             H-B                      48-69        185/55R15   A12 R37
             e4*2001/116*0135*..      48-69        185/60R15   A12
             Suzuki Splash            48-69        175/60R15   A91 R37                             A23 A99 S04
             EX                       48-69        185/55R15   A12 R37
             e4*2001/116*0130*..; 48-69            185/60R15   A12
             e4*2007/46*0283*..



             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51675 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55040318 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                    Seite 3 von 5

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
             papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
             Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
             scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
             erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
             Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
             fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
             lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchst-
             geschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
§ 22 51675




             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unter-
             schiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
             Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
             rungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
             fang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.


             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
             den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
             zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
             VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
             nahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51675 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55040318 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                     Seite 4 von 5


             A23      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
             det, sind Gummiventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig.
             Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu
             beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbe-
             dingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausra-
             gen.

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A90     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Ketten-
             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

             A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
             schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cou-
             pé.
§ 22 51675




             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
             stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
             chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
             Bereich abgedeckt sein.

             K6g     An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausaus-
             schnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
             chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
             sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             Op7     Die Verwendung dieser Rad- Reifenkombinationen ist nicht zulässig an Fahrzeugausführun-
             gen mit belüfteter Scheibenbremse mit Durchmesser 256mm an Achse 1.

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größe-
             ren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier
             oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51675 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55040318 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.0Jx15 H2 Typ C24 605
             Hersteller                     CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 5


             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             Y13     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 13 Zoll Serienradgröße
             (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).




             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 4. Juli 2018 in Lambsheim statt.



             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
§ 22 51675




             ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
             chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
             Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2018.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 4. Juli 2018




             Bohlander                                                                      00297900.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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