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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52784 nach §22 StVZO

Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55806319 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ MM6050
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                           Seite 1 von 7

Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                Via C. Colombo, 14
                                I-25013 Carpenedolo (BS)


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          MAGMA
Typ                             MM6050
Radgröße                        6Jx15H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-       Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last       (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
CM6X         MM6050/CM6X / ohne Ring             4/100/54,1          47           615     2125

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      52784
Herstellerzeichen               MAK
Radtyp und Ausführung           MM6050...(s.o)
Radgröße                        6Jx15H2
Einpresstiefe                   ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der                 Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge         Artikel-Nr.
       Befestigungsmittel                                           (mm)
S01    Schraube M12x1,5        Kegel 60°   90                       27                  B250L27417
S02    Serienmutter M12x1,5    Kegel 60°   110                      -                   O.E
S03    Serienmutter M12x1,5    Kegel 60°   125                      -                   O.E
S04    Mutter M12x1,5          Kegel 60°   100                      -                   N250421-C

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Hyundai
                                Kia
                                Opel
                                Suzuki

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55806319 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ MM6050
Hersteller                         MAK s.p.a.

                                                                                  Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung         kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Hyundai Bayon              62-88        185/65R15   A33                             A14 A21 A58
BC3                        62-88        195/60R15   A33                             Flh KMV V15
e5*2007/46*0121*..         62-88        205/55R15   A91                             Z15 Z16 S03
- 15/16-Zoll Serie         62-88        205/60R15   A12
                           62-88        225/50R15   A12
Hyundai i10 (II)           48-64        175/55R15   A90                             A14 A21 A58
IA, IA-HME                 48-64        175/60R15   A12                             Flh Y13 S02
e11*2007/46*1008*..;       48-64        185/55R15   A12
e13*2007/46*1602*..;       48-64        195/50R15   A01 K1a K1b K2b
e5*2007/46*1086*..
- incl. Facelift 2017
Hyundai i10 (III)          49-74        175/55R15                                   A12 A14 A21
AC3                        49-74        185/55R15                                   A58 Flh S02
e5*2007/46*0090*..
- incl. N-Line
Hyundai i20 (I)            55-94        175/60R15   R37                             A12 A14 A21
PB, PBT                    55-94        175/65R15   R37                             Flh S02
e11*2001/116*0333*.        55-94        185/55R15   R37
e11*2007/46*0129*..        55-94        185/60R15
- incl. Facelift 2012      55-94        195/55R15   A01 K1a
Hyundai i20 (II)           55-88        185/60R15   A33                             A14 A21 Cpe
GB, GB-HME                 55-88        185/65R15   A33                             Flh KOV S03
e11*2007/46*1600*..;       55-88        195/60R15   A12
e13*2007/46*1603*..,
e5*2007/46*1087*..
- Fließheck
- Coupé
incl. Facelift 2018
Hyundai i20 (II) Active    66-88        185/60R15   A33                             A14 A21 Flh
GB, GB-HME                 66-88        185/65R15   A33                             KMV S03
e11*2007/46*1600*..;       66-88        195/60R15   A12
e13*2007/46*1603*..,
e5*2007/46*1087*..
Hyundai i20 (III)          61-88        185/65R15   A33                             A14 A21 A58
BC3                        61-88        195/60R15   A91                             Flh NoE NoP
e5*2007/46*0121*..         61-88        205/55R15   A01 A12 K1b                     S03
Kia Picanto (II)           48-63        175/50R15   K1a K1b K2b K6g K8h             A01 A12 A14
TA                         48-63        195/45R15   K1a K1b K2b K6g K8h             A21 A58 Flh
e4*2007/46*0256*..         51, 63       165/50R15   K2b K6g T73                     S04
Kia Picanto (III)          49, 62, 74   175/55R15                                   A12 A14 A21
JA                         49, 62, 74   175/60R15                                   A58 Flh KOV
e11*2007/46*3848*..;       49, 62, 74   185/55R15                                   S02
e5*2007/46*1078*..         49, 62, 74   195/50R15   A01 K1a K1b K2b K8h
- incl. Facelift 2020
Kia Picanto (III) X-Line   49-74        175/55R15                                   A12 A14 A21
JA                         49-74        175/60R15                                   A58 Flh KMV
e11*2007/46*3848*..;       49-74        185/55R15                                   S02
e5*2007/46*1078*..         49-74        195/50R15   A01 K6w
- incl. Facelift 2020



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52784 nach §22 StVZO

Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55806319 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ MM6050
Hersteller                       MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Kia Rio (IV)            57-89         185/60R15     A31                                   A14 A21 A58
YB                      57-89         185/65R15     A31                                   Flh S03
e11*2007/46*3777*..;    57-89         195/60R15     A12
e5*2007/46*1077*..
- incl. Facelift 2020
Kia Stonic              61-100        185/65R15     A39                                   A14 A21 A58
YB, YB-KMD              61-100        195/60R15     A39                                   Z15 Z16 S03
e11*2007/46*            61-100        205/55R15     A39
3777*01-..;             61-100        205/60R15     A12
e5*2007/46*1077*..;
e1*2007/46*2094*..
- 15/16-Zoll Serie
- incl. Facelift 2020
Opel Agila-B            48-69         165/65R15     A91 R37                               A14 A21 S01
H-B                     48-69         175/60R15     A12 R37
e4*2001/116*0135*..     48-69         185/55R15     A12 R37
                        48-69         185/60R15     A12
                        48-69         195/55R15     A12
Suzuki Splash           48-69         165/65R15     A91 R37                               A14 A21 S01
EX                      48-69         175/60R15     A12 R37
e4*2001/116*0130*..;    48-69         185/55R15     A12 R37
e4*2007/46*0283*..      48-69         185/60R15     A12
                        48-69         195/55R15     A12


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52784 nach §22 StVZO

Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55806319 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ MM6050
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                      Seite 4 von 7

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52784 nach §22 StVZO

Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55806319 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ MM6050
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                        Seite 5 von 7

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52784 nach §22 StVZO

Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55806319 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ MM6050
Hersteller                        MAK s.p.a.

                                                                                          Seite 6 von 7

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

NoE       Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T73    Reifen (LI 73) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 730 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse     Hinterachse

Nr.   1   175/55R15       195/50R15
Nr.   2   185/55R15       205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/50R15       205/50R15, 215/45R15
Nr.   4   205/55R15       225/50R15
Nr.   5   205/65R15       225/60R15
Nr.   6   235/70R15       275/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Y13     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 13 Zoll Serienradgröße
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52784 nach §22 StVZO

Anlage 28 zum Prüfbericht Nr. 55806319 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6Jx15H2 Typ MM6050
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                         Seite 7 von 7

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 6. Oktober 2021 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2020.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 6. Oktober 2021




Schmidt                                                                       00377378.DOC




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