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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 46899 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55030907 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 19126
Hersteller                     YHI Manufactoring Co. Ltd.

                                                                                        Seite 1 von 5

Auftraggeber                   O.Z. Spa
                               Via Brocchi, 22
                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                               QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         SF86
Typ                            19126
Radgröße                       7 J x 16 H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
501            19126 501 / Ø63,3-54,1              4/100/54,1         42        615    2010

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     46899
Herstellerzeichen              MSW
Radtyp und Ausführung          19126 501
Radgröße                       7 J x 16 H2
Einpresstiefe                  ET 42
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Jahr und Monat

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
S01    Mutter M12x1,5               Kegel 60°       110                    -
S02    Schraube M12x1,5             Kegel 60°       100                    26
S03    Mutter M12x1,5               Kegel 60°       100                    -
S04    Mutter M12x1,25              Kegel 60°       90                     -

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Gutachten Nr. 55030907)
durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Hyundai, Kia,
                               Subaru, Suzuki,
                               Toyota

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55030907 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 19126
Hersteller                     YHI Manufactoring Co. Ltd.

                                                                                  Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung     kW-Bereich   Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Hyundai Accent         71-83        195/45R16       T80 T84                       A02 A04 A05
MC                     71-83        195/50R16       A01 K49                       A08 A09 A12
e4*2001/116*0103*..,   71-83        205/45R16       A01 K49                       A14 A21 Flh
                                                                                  S01
Hyundai Accent         71-83        195/45R16       T80 T84                       A02 A04 A05
MC, MCT                71-83        195/50R16       A01 K49 K56                   A08 A09 A12
e4*2001/116*0103*..,   71-83        205/45R16       A01 K49                       A14 A21 Sth
e4*2001/116*0110*                                                                 S01
Hyundai Getz           46-81        195/45R16       K42 K49 K50                   A01 A02 A04
TB, TBI                46-81        205/40R16       K42 K49 K50                   A05 A08 A09
e4*98/14*0066*..,                                                                 A12 A14 A21
e4*2001/116*0123*..                                                               Flh S01
Kia Picanto            44-55        195/40R16       K41 K42 K45 K49 K50 T80       A01 A02 A04
BA                                                                                A05 A08 A09
e4*2001/116*0085*..                                                               A12 A14 A21
                                                                                  Flh S03
Kia Rio                71-83        195/45R16       T80 T84                       A02 A04 A05
DE                     71-83        205/45R16                                     A08 A09 A12
e4*2001/116*0093*..                                                               A14 A21 Flh
                                                                                  S03
Subaru Justy G3X       51-73        195/45R16       K42 K49 K50                   A01 A02 A04
NH                                                                                A05 A08 A09
e4*2001/116*0071*..                                                               A12 A14 A21
                                                                                  S02
Suzuki Ignis           51-73        195/45R16       K42 K49 K50                   A01 A02 A04
MH                     51-73        195/45R16       K42 KMV                       A05 A08 A09
e4*2001/116*0070*..                                                               A12 A14 A21
                                                                                  S02
Suzuki Swift           67-75        195/45R16                                     A02 A04 A05
EZ                     67-75        195/50R16       A01 K42                       A08 A09 A12
e4*2001/116*0102*..    67-75        205/45R16                                     A14 A21 A58
                                                                                  Flh S04
Suzuki Swift           51-75        195/45R16                                     A02 A04 A05
MZ                     51-75        195/50R16       A01 K42                       A08 A09 A12
e4*2001/116*0090*..    51-75        205/45R16                                     A14 A21 A58
                                                                                  Flh S02
Suzuki Swift AWD       67-68        195/45R16                                     A02 A04 A05
EZ                     67-68        195/50R16                                     A08 A09 A12
e4*2001/116*0102*..    67-68        205/45R16                                     A14 A21 A56
                                                                                  Flh S04
Toyota Corolla      66-141          195/55R16                                     A02 A04 A05
E12-U -J -J1 -T -TS 66-141          205/50R16       A01 K41 K42 LK6               A08 A09 A12
e11*98/14,2001/116* 66-141          225/45R16       A01 K41 K42 K49 K50 LK6       A14 A21 Car
0178-0181,0251*..                                                                 Flh Sth V16
                                                                                  Ver S01




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46899 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55030907 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 19126
Hersteller                     YHI Manufactoring Co. Ltd.

                                                                                         Seite 3 von 5

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46899 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55030907 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 19126
Hersteller                      YHI Manufactoring Co. Ltd.

                                                                                          Seite 4 von 5

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.

K49    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46899 nach §22 StVZO

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55030907 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 19126
Hersteller                      YHI Manufactoring Co. Ltd.

                                                                                          Seite 5 von 5

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1      195/40R16     215/35R16
Nr. 2      195/45R16     215/40R16, 225/40R16
Nr. 3      195/50R16     205/45R16
Nr. 4      205/50R16     225/45R16
Nr. 5      205/55R16     225/50R16, 245/45R16
Nr. 6      205/60R16     225/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.

Ver    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Verso bzw.
Minivan.


Hinweise zum Sonderrad

entfällt

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2006.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 20.März 2007




Pohl                                                                    00105867.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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