GUTACHTEN zur ABE Nr. 45647 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55813403 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5 J x 15 H2 Typ 01682
Hersteller O.Z. Spa
Seite 1 von 6
Auftraggeber O.Z. Spa
Via Brocchi, 22
I-36061 Bassano del Grappa(VI)
39 02 0010603
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell Superturismo GT
Typ 01682
Radgröße 6.5 J x 15 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
201 01682201 / S-Ø54.06 4/100/54,1 43 550 1980
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 45647
Herstellerzeichen OZ
Radtyp und Ausführung 01682 201
Radgröße 6.5 J x 15 H2
Einpresstiefe ET 43
Giessereikennzeichen -
Herkunftsmerkmal Made in Italy
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 -
S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 26
S03 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 90 -
Prüfungen
Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Palatina (Gutachten Nr. 55813403) durchgeführt.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Hyundai
Kia
Subaru
Suzuki
Toyota
Spurverbreiterung innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45647 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55813403 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5 J x 15 H2 Typ 01682
Hersteller O.Z. Spa
Seite 2 von 6
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Hyundai Accent 71-83 185/55R15 R37 A02 A04 A05
MC 71-83 185/60R15 R37 A08 A09 A12
e4*2001/116*0103*.., 71-83 195/50R15 R37 A14 A21 B03
71-83 195/55R15 Flh S01
Hyundai Accent 71-83 185/55R15 R37 A02 A04 A05
MC, MCT 71-83 185/60R15 R37 A08 A09 A12
e4*2001/116*0103*.., 71-83 195/50R15 R37 A14 A21 B03
e4*2001/116*0110* 71-83 195/55R15 Sth S01
Hyundai Getz 46-81 185/55R15 A02 A04 A05
TB 46-81 195/50R15 A01 K42 K49 K50 K67 A08 A09 A12
e4*98/14*0066*.. 46-81 205/45R15 A01 K49 K50 K67 T79 T81 A14 A21 Flh
S01
Kia Picanto 44-55 195/45R15 A01 K42 K49 K50 T78 A02 A04 A05
BA A08 A09 A12
e4*2001/116*0085*.. A14 A21 Flh
S01
Kia Rio 71-83 185/55R15 A02 A04 A05
DE 71-83 185/60R15 A08 A09 A12
e4*2001/116*0093*.. 71-83 195/50R15 A14 A21 Flh
71-83 195/55R15 S01
Subaru Justy G3X 51-73 185/55R15 K42 A01 A02 A04
NH 51-73 185/60R15 G03 K42 A05 A08 A09
e4*2001/116*0071*.. A12 A14 A21
S02
Suzuki Ignis 51-73 185/55R15 K42 A01 A02 A04
MH 51-73 185/60R15 G03 K42 A05 A08 A09
e4*2001/116*0070*.. A12 A14 A21
S02
Suzuki Swift 67-75 185/55R15 A33 R37 A02 A04 A05
EZ 67-75 185/60R15 A33 A08 A09 A14
e4*2001/116*0102*.. 67-75 195/50R15 A12 A21 A58 Flh
67-75 195/55R15 A12 V15 S03
67-75 205/50R15 A01 A12 K42
67-75 205/55R15 A01 A12 K42
Suzuki Swift 51-75 185/55R15 A33 R37 A02 A04 A05
MZ 51-75 185/60R15 A33 A08 A09 A14
e4*2001/116*0090*.. 51-75 195/50R15 A12 A21 A58 Flh
51-75 195/55R15 A12 V15 S02
51-75 205/50R15 A01 A12 K42
51-75 205/55R15 A01 A12 K42
Suzuki Swift AWD 67-68 185/55R15 A33 R37 A02 A04 A05
EZ 67-68 185/60R15 A33 A08 A09 A14
e4*2001/116*0102*.. 67-68 195/50R15 A12 A21 A56 Flh
67-68 195/55R15 A12 S03
67-68 205/50R15 A12
67-68 205/55R15 A12
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45647 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55813403 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5 J x 15 H2 Typ 01682
Hersteller O.Z. Spa
Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Corolla 55-81 185/55R15 R37 A01 A02 A04
E11, E11U A05 A08 A09
e6*95/54*0043*.., A12 A14 A21
e11*98/14*0102*.. A58 LK6 S01
Toyota Corolla 66-141 195/60R15 A33 A02 A04 A05
E12-U -J -J1 -T -TS 66-141 205/55R15 A01 A12 K41 K42 A08 A09 A14
e11*98/14,2001/116* 66-141 215/55R15 A01 A12 K41 K42 K49 LK6 A21 B03 Car
0178-0181,0251*.. Flh Sth Ver
S01
Auflagen und Hinweise
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45647 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55813403 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5 J x 15 H2 Typ 01682
Hersteller O.Z. Spa
Seite 4 von 6
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
B03 Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
G03 Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind der Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei Verwendung einer Reifengröße, die nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, ist gegebenenfalls eine Angleichung erforderlich. Wird die Anzeige
angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen auf
Zulässigkeit zu überprüfen.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K49 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.
K50 Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.
K67 Die Befestigungslasche über der Federaufnahme an Achse 2 ist umzulegen bzw. zu entfernen.
LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
R37 Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45647 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55813403 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5 J x 15 H2 Typ 01682
Hersteller O.Z. Spa
Seite 5 von 6
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T78 Reifen (LI 78) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 850kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T79 Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 175/55R15 195/50R15
Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 3 195/45R15 215/40R15, 245/35R15
Nr. 4 195/50R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 5 205/45R15 215/40R15
Nr. 6 205/55R15 225/50R15
Nr. 7 205/60R15 225/55R15
Nr. 8 205/65R15 225/60R15
Nr. 9 215/40R15 245/35R15
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.
Ver Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Verso bzw.
Minivan.
Hinweise zum Sonderrad
entfällt
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45647 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55813403 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5 J x 15 H2 Typ 01682
Hersteller O.Z. Spa
Seite 6 von 6
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2003.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 14.Dezember 2006
Pohl 00102052.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim