Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000575-A0-104
Anlage-Nr. : 8a
Seite : 1/5 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 53R6704
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 53R6704.03
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast: 650 kg
bei Reifenabrollumfang: 2025 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Hyundai Motor Company Seoul/Südkorea
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
MC, MCT, PB, PBT, TB, TBI Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP 40345 110 Nm
M12x1,5
Typ: TB
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0066*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
46 bis 81 Getz 195/45R16 A01) bis A10)E20)
K03)K04)K16)
e4*98/14*0066*16E 900/830(0) 4/100/54
RA-000575-A0-104-08a~HY-4-100-54-ET38_53R6704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000575-A0-104
Anlage-Nr. : 8a
Seite : 2/5 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
Typ: TBI
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0123*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
49 bis 78 Getz 195/45R16 A01) bis A10)E20)
K03)K04)K16)
e4*2001/116*0123*04E 860/830 4/100/54
Typ: MC
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116* 0103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
71 bis 82 Accent 185/50R16 A02) bis A10)
A01)K03)M00)
195/45R16
A93a)
205/45R16
A01)K03)K04)
215/40R16
A01)K01)K04)
215/45R16
A01)K01)K04)K20)K45)
e4*2001/116*0103*10E 910/850(0) 4/100/54
Typ: MCT
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116* 0110*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
71 bis 82 Accent 185/50R16 A02) bis A10)
A01)K03)M00)
195/45R16
A93a)
205/45R16
A01)K03)K04)
215/40R16
A01)K01)K04)
215/45R16
A01)K01)K04)K20)K45)
e4*2001/116*0110*08E 910/850(0) 4/100/54
RA-000575-A0-104-08a~HY-4-100-54-ET38_53R6704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000575-A0-104
Anlage-Nr. : 8a
Seite : 3/5 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
Typ: PB
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116* 0333*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 94 i 20 185/50R16 A01) bis A10)
K04)M00) K01)
195/50R16
K04)K49)
205/45R16
K04)
215/45R16
K02)K21)K49)
e11*2001/116*0333*03 920/840(0) 4/100/54
Typ: PBT
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0129*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 94 i20 185/50R16 A01) bis A10)
K04)M00) K01)
195/50R16
K04)K49)
205/45R16
K04)
215/45R16
K02)K21)K49)
e11*2007/46*0129*00 920/840(0) 4/100/54
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
ter bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
RA-000575-A0-104-08a~HY-4-100-54-ET38_53R6704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000575-A0-104
Anlage-Nr. : 8a
Seite : 4/5 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen die als 3-Liter oder 5-Liter Auto eingestuft sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000575-A0-104-08a~HY-4-100-54-ET38_53R6704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000575-A0-104
Anlage-Nr. : 8a
Seite : 5/5 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R6704
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schwel-
ler komplett umzulegen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängerober-
kante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.
K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängerober-
kante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hin-
ten zu versetzen.
K45) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszu-
schneiden.
K49) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 200 mm vor
der Radmitte aufzuweiten.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be-
schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach-
zuweisen.
Die Anlage Nr. 8a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 03.12.2010
RA-000575-A0-104-08a~HY-4-100-54-ET38_53R6704.doc