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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000575-A0-104
Anlage-Nr. :                8a
Seite :                     1/5                                                               Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      53R6704
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                 RONAL
Radausführung:                                              53R6704.03
Radgröße:                                                    7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                             38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         100 mm
Lochzahl:                                                         4
Mittenlochdurchmesser:                                       68,0 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast:                                              650 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2025 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke        :   Hyundai Motor Company Seoul/Südkorea

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
MC, MCT, PB, PBT, TB, TBI          Radmutter, Kegel 60°, Gewinde              ZP 40345 110 Nm
                                   M12x1,5

Typ:                         TB
ABE / EG-Genehmigung:        e4*98/14*0066*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 46 bis 81    Getz                     195/45R16                              A01) bis A10)E20)
                                                                              K03)K04)K16)

e4*98/14*0066*16E   900/830(0)                                               4/100/54




RA-000575-A0-104-08a~HY-4-100-54-ET38_53R6704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000575-A0-104
Anlage-Nr. :                8a
Seite :                     2/5                                                         Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6704


Typ:                         TBI
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2001/116*0123*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 49 bis 78    Getz                    195/45R16                         A01) bis A10)E20)
                                                                        K03)K04)K16)

e4*2001/116*0123*04E   860/830                                          4/100/54



Typ:                         MC
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2001/116* 0103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 71 bis 82    Accent                  185/50R16                         A02) bis A10)
                                      A01)K03)M00)

                                        195/45R16
                                        A93a)

                                        205/45R16
                                        A01)K03)K04)

                                        215/40R16
                                        A01)K01)K04)

                                        215/45R16
                                        A01)K01)K04)K20)K45)
e4*2001/116*0103*10E   910/850(0)                                       4/100/54


Typ:                         MCT
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2001/116* 0110*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 71 bis 82    Accent                  185/50R16                         A02) bis A10)
                                      A01)K03)M00)

                                        195/45R16
                                        A93a)

                                        205/45R16
                                        A01)K03)K04)

                                        215/40R16
                                        A01)K01)K04)

                                        215/45R16
                                        A01)K01)K04)K20)K45)
e4*2001/116*0110*08E   910/850(0)                                       4/100/54




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000575-A0-104
Anlage-Nr. :                8a
Seite :                     3/5                                                         Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6704


Typ:                         PB
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116* 0333*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 94    i 20                    185/50R16                         A01) bis A10)
                                      K04)M00)                          K01)

                                        195/50R16
                                        K04)K49)

                                        205/45R16
                                        K04)

                                        215/45R16
                                        K02)K21)K49)
e11*2001/116*0333*03   920/840(0)                                       4/100/54



Typ:                         PBT
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0129*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 94    i20                     185/50R16                         A01) bis A10)
                                      K04)M00)                          K01)

                                        195/50R16
                                        K04)K49)

                                        205/45R16
                                        K04)

                                        215/45R16
                                        K02)K21)K49)
e11*2007/46*0129*00    920/840(0)                                       4/100/54



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

RA-000575-A0-104-08a~HY-4-100-54-ET38_53R6704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000575-A0-104
Anlage-Nr. :                8a
Seite :                     4/5                                                        Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6704


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen die als 3-Liter oder 5-Liter Auto eingestuft sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.



RA-000575-A0-104-08a~HY-4-100-54-ET38_53R6704.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48054 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000575-A0-104
Anlage-Nr. :                8a
Seite :                     5/5                                                          Mobilität
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R6704


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schwel-
     ler komplett umzulegen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängerober-
     kante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.

K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängerober-
     kante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hin-
     ten zu versetzen.

K45) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszu-
     schneiden.

K49) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 200 mm vor
     der Radmitte aufzuweiten.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
     gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be-
     schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach-
     zuweisen.


Die Anlage Nr. 8a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 03.12.2010




RA-000575-A0-104-08a~HY-4-100-54-ET38_53R6704.doc