Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47455
Nr. : RA-000497-B0-104
Anlage-Nr. : 7a
Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6704
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 51R6704
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Ronal
Radausführung: 51R6704.03
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast: 690 kg
bei Reifenabrollumfang: 1990 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Hyundai Motor Company Seoul/Südkorea
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
MC, MCT, PB, PBT, TB, TBI Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40345 110 Nm
M12x1,5
Typ: TB
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0066*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
46 bis 81 Getz 195/45R16 A01) bis A10)E20)
K03)K04)K16)
e4*98/14*0066*16E 900/830(0) 4/100/54
RA-000497-B0-104-07a~HY-4-100-54-ET38_51R6704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47455
Nr. : RA-000497-B0-104
Anlage-Nr. : 7a
Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6704
Typ: TBI
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0123*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
49 bis 78 Getz 195/45R16 A01) bis A10)E20)
K03)K04)K16)
e4*2001/116*0123*04E 860/830 4/100/54
Typ: MC
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116* 0103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
71 bis 82 Accent 195/45R16 A02) bis A10)
A93a)
205/45R16
A01)K03)K04)
215/40R16
A01)K01)K04)
215/45R16
A01)K01)K04)K20)K45)
e4*2001/116*0103*10E 910/850(0) 4/100/54
Typ: MCT
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116* 0110*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
71 bis 82 Accent 195/45R16 A02) bis A10)
A93a)
205/45R16
A01)K03)K04)
215/40R16
A01)K01)K04)
215/45R16
A01)K01)K04)K20)K45)
e4*2001/116*0110*08E 910/850(0) 4/100/54
RA-000497-B0-104-07a~HY-4-100-54-ET38_51R6704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47455
Nr. : RA-000497-B0-104
Anlage-Nr. : 7a
Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6704
Typ: PB
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116* 0333*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 94 i20 195/50R16 A01) bis A10)
K04)K49) K01)
205/45R16
K04)
215/45R16
K02)K21)K49)
e11*2001/116*0333*04 920/840(0) 4/100/54
Typ: PBT
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0129*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 94 i20 195/50R16 A01) bis A10)
K04)K49) K01)
205/45R16
K04)
215/45R16
K02)K21)K49)
e11*2007/46*0129*01 920/840(0) 4/100/54
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
RA-000497-B0-104-07a~HY-4-100-54-ET38_51R6704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47455
Nr. : RA-000497-B0-104
Anlage-Nr. : 7a
Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6704
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unter-
halb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren
Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-,
Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen die als 3-Liter oder 5-Liter Auto eingestuft sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000497-B0-104-07a~HY-4-100-54-ET38_51R6704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47455
Nr. : RA-000497-B0-104
Anlage-Nr. : 7a
Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R6704
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schwel-
ler komplett umzulegen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängerober-
kante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.
K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungs-
schraube ist nach hinten zu versetzen.
K45) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszu-
schneiden.
K49) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 200 mm vor
der Radmitte aufzuweiten.
Die Anlage Nr. 7a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 05.04.2011
RA-000497-B0-104-07a~HY-4-100-54-ET38_51R6704.docx