Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							Gutachten 366-0171-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 10 HYUNDAI                                                   Radtyp: TREK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                 Stand: 20.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 5

Fahrzeughersteller                         : HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR
                                             (IND)
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mitten Zentrierring-      zul.     zul.     gültig
                                                                      loch   werkstoff          Rad-     Abroll   ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                      last     umf.     Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                     (kg)     (mm)     datum
TREK2KA38D541          PCD100 ET38             Ø60.1 Ø54.1                 54,1    Kunststoff      575    1975     03/11
TREK2KA38O541          PCD100 ET38             Ø60.1 Ø54.1                 54,1    Kunststoff      575    1975     11/12
TREK2KA38T541          PCD100 ET38             Ø60.1 Ø54.1                 54,1    Kunststoff      575    1975     06/10
TREK2KA38W541          PCD100 ET38             Ø60.1 Ø54.1                 54,1    Kunststoff      575    1975     03/09
TREK2KA38541           PCD100 ET38             Ø60.1 Ø54.1                 54,1    Kunststoff      575    1975     05/09
TREK2SA38D541          PCD100 ET38             Ø60.1 Ø54.1                 54,1    Kunststoff      575    1975     03/11
TREK2SA38O541          PCD100 ET38             Ø60.1 Ø54.1                 54,1    Kunststoff      575    1975     11/12
TREK2SA38T541          PCD100 ET38             Ø60.1 Ø54.1                 54,1    Kunststoff      575    1975     06/10
TREK2SA38W541          PCD100 ET38             Ø60.1 Ø54.1                 54,1    Kunststoff      575    1975     03/09
TREK2SA38541           PCD100 ET38             Ø60.1 Ø54.1                 54,1    Kunststoff      575    1975     05/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR
                                             (IND)
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJT1
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : PA; PAG
                                             107 Nm für Typ : PB; PBT
                                             110 Nm für Typ : MC; MCT; MX; MXI; TB; TBI
Verkaufsbezeichnung:     ACCENT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
MC           e4*2001/116*0103*.. 71 - 83         185/55R15 82       11A; 24J; 51J            Stufenheck;
MCT          e4*2001/116*0110*..                 185/60R15 84       11A; 24J; 51J            Schrägheck;
                                                 195/50R15 82       11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 195/55R15 85       11A; 24J                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                 205/50R15 86       11A; 24J; 24M            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     ATOS,ATOZ,ATOS-PRIME,ATOZ-PRIM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                       Auflagen
MX           e11*96/79*0092*.. 40 - 44 195/45R15-78 11A; 21B; 21L; 22B;                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    24C; 24D; 54A                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 10 HYUNDAI                                                Radtyp: TREK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 20.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 5
Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI ATOS-PRIME
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
MXI          e11*2001/116*0220*.. 43 - 46 195/45R15 78           11A; 22I; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI GETZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
TB           e4*98/14*0066*.. 46 - 81 185/55R15 82               11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                      195/50R15 82               11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                      205/50R15 86               11A; 21B; 22B; 24J;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 24M                      74P
TBI            e4*2001/116*0123*..   48 - 78   185/55R15 82      11A; 24J; 24M            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/50R15 82      11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                               205/50R15 86      11A; 21B; 22B; 24J;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 24M                      74P

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI I10
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
PA           e4*2001/116*0131*.. 49 - 63       175/50R15 75      11A; 24J; 24M; 5BV       Schrägheck;
PAG          e11*2001/116*0357*..              195/45R15 78      11A; 24J; 24M            Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI i20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
PB           e11*2001/116*0333*.. 55 - 94      185/60R15 84      11A; 24J; 244            2-türig; 4-türig;
PBT          e11*2007/46*0129*..               195/55R15 85      11A; 22H; 241; 244;      Frontantrieb;
                                                                 246                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               205/50R15 86      11A; 22H; 24C; 244       12A; 51A; 71C; 71K;
                                               205/55R15 88      11A; 21P; 22H; 24C;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 244                      74P; 76Q; 4GO

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 10 HYUNDAI                                                Radtyp: TREK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 20.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 5
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 10 HYUNDAI                                                Radtyp: TREK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 20.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 5
      hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
      des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
      genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
4GO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 2L600 ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
5BV) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 774kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N8
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 10 HYUNDAI                                                Radtyp: TREK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 20.09.2013
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 5
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen