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							Gutachten 366-0171-09-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 19 HYUNDAI                                                     Radtyp: TREK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                   Stand: 07.09.2014
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Fahrzeughersteller                           : HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR
                                               (IND)
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 44
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.    zul.     gültig
                                                                        och     werkstoff        Rad-    Abroll   ab
              Kennzeichnung                        Kennzeichnung        (mm)                     last    umf.     Fertig
              Rad                                  Zentrierring                                  (kg)    (mm)     datum
TREK2KA44D541 PCD100 ET44                          Ø60.1 Ø54.1              54,1   Kunststoff      575     1975    03/11
TREK2KA44O541 PCD100 ET44                          Ø60.1 Ø54.1              54,1   Kunststoff      575     1975    11/12
TREK2SA44D541 PCD100 ET44                          Ø60.1 Ø54.1              54,1   Kunststoff      575     1975    03/11
TREK2SA44O541 PCD100 ET44                          Ø60.1 Ø54.1              54,1   Kunststoff      575     1975    11/12
TREK2SA44T541 PCD100 ET44                          Ø60.1 Ø54.1              54,1   Kunststoff      575     1975    06/10
TREK2SA44W541 PCD100 ET44                          Ø60.1 Ø54.1              54,1   Kunststoff      575     1975    03/09
TREK2SA44541  PCD100 ET44                          Ø60.1 Ø54.1              54,1   Kunststoff      575     1975    05/09
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR
                                               (IND)
Befestigungsteile                            : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJT1
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 100 Nm für Typ : IA
                                               107 Nm für Typ : PB; PBT
                                               110 Nm für Typ : MC; MCT; TB; TBI
Verkaufsbezeichnung:     ACCENT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                 Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
MC           e4*2001/116*0103*.. 71 - 83            185/55R15 82      51J                       Stufenheck;
MCT          e4*2001/116*0110*..                    185/60R15 84      51J                       Schrägheck;
                                                    195/50R15 82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    195/55R15         51G                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI GETZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                          Auflagen zu Reifen        Auflagen
TB           e4*98/14*0066*.. 46 - 81 185/55R15 82                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                      195/50R15 82                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                74H; 74P
TBI            e4*2001/116*0123*..       48 - 78    185/55R15 82                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                    195/50R15 82                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                74H; 74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 19 HYUNDAI                                                Radtyp: TREK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 07.09.2014
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Verkaufsbezeichnung:     Hyundai i10
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
IA           e11*2007/46*1008*.. 49           165/60R15 77                                Schrägheck;
                                              165/65R15 81                                Frontantrieb;
                                    49 - 64   175/55R15 77                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              175/60R15 81                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                              175/65R15 84                                721; 725; 73C; 74A;
                                              185/55R15 82       11A; 24J; 248; 26N;      74H; 74P; 4G9
                                                                 26P
                                              185/60R15 84       11A; 24J; 248; 26N;
                                                                 26P
                                              185/65R15 88       11A; 24J; 248; 26N;
                                                                 26P
                                              195/45R15 78       11A; 24J; 248
                                              195/50R15 82       11A; 24J; 248
                                              195/55R15 85       11A; 24J; 248; 26N;
                                                                 26P; 27H
                                              195/60R15 88       11A; 24J; 248; 26N;
                                                                 26P; 27H
                                              205/50R15 86       11A; 24J; 244; 26B;
                                                                 26J; 27H
                                              205/55R15 88       11A; 24J; 244; 26B;
                                                                 26J; 27H

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI i20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
PB           e11*2001/116*0333*.. 55 - 94     185/60R15 84       11A; 24J; 248            2-türig; 4-türig;
PBT          e11*2007/46*0129*..              195/55R15 85       11A; 24J; 248            Frontantrieb;
                                              205/50R15 86       11A; 24J; 244            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/55R15 88       11A; 24J; 244            12A; 51A; 7CK; 71C;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74H; 74P; 76Q

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 19 HYUNDAI                                                Radtyp: TREK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 07.09.2014
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                                                                                                      Seite: 3 von 5
      Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
      gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
      gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
      ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 19 HYUNDAI                                                Radtyp: TREK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 07.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 5
4G9) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 B2100 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
7CK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 2M650 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 19 HYUNDAI                                                Radtyp: TREK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 07.09.2014
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                                                                                                      Seite: 5 von 5


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    IA
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*1008*..
       Handelsbez.:    Hyundai i10

       Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 290             y = 340                    VA
             26P                      x = 240             y = 290                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27F                   x = 280       y = 360             25                HA
             27H                   x = 280       y = 360              8                HA
             26N                   x = 290       y = 340              8                VA
             26J                   x = 290       y = 340             30                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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