ALCAR NR.: 4375
Gutachten 366-2013-95-WIRD/N46
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 43735
ANLAGE: 4375 Typ: 13-ZOLL
Hersteller: ALCAR STAHLRÄDER GMBH Stand: 24.10.2014
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Raddaten:
Radgröße nach Norm : 5 J X 13 Einpreßtiefe (mm) : 46
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Verwendungsbereich: HYUNDAI
Verkaufsbezeichnung: ATOS,ATOZ,ATOS-PRIME,ATOZ-PRIM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Radgröße Radaus- Hinweise
führung
MX e11*96/79*0092*.. 40 - 44 155/70R13 5 J X 13 4375 *); ab Nachtrag
175/60R13 e11*96/79*0092*07;
1); 2); 57)
Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI ACCENT, PONY,VERNA ...
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Radgröße Radaus- Hinweise
führung
LC e4*98/14*0037*.. 55 - 78 175/70R13 5 J X 13 4375 1); 2)
Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI ATOS-PRIME
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Radgröße Radaus- Hinweise
führung
MXI e11*2001/116*0220*.. 43 - 46 175/60R13 77H 5 J X 13 4375 1); 2)
Verkaufsbezeichnung: HYUNDAI GETZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Radgröße Radaus- Hinweise
führung
TB e4*98/14*0066*.. 46 - 63 155/80R13 79 5 J X 13 4375 *); bis Nachtrag
e4*98/14*0066*08;
nicht Dieselmotor;
1); 2); 44)
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
ALCAR NR.: 4375
Gutachten 366-2013-95-WIRD/N46
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 43735
ANLAGE: 4375 Typ: 13-ZOLL
Hersteller: ALCAR STAHLRÄDER GMBH Stand: 24.10.2014
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*) Die unter "Hinweise" angeführten Bemerkungen sind einzuhalten. Des Weiteren sind nur jene in dem unter
Verwendungsbereich angeführten Fahrzeuge abgedeckt, deren Verkaufsbezeichnung oder
Handelsbezeichnung auch unter "Hinweise" angeführt sind.
Hinweise
1) Einzuhalten sind die Vorgaben des Fahrzeugherstellers gem. WVTA im Bezug auf:
- Serienmäßige Radgröße und Einpreßtiefe
- Reifengröße mit Betriebskennung (Last und Geschwindigkeitsindex) und
Beschränkungen auf Winterreifen (M+S)
- Auflagen und Einschränkungen sowie die Verwendung von Schneeketten aus der Betriebserlaubnis
und Betriebsanleitung
- Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme
(z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben
bzw. entsprechend ersetzt werden.
2) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig Stahlräder verwenden dürfen.
44) Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser bis 241 mm
an Achse 1.
57) Nur für Fahrzeugausführungen mit einem Radanschluß Lochkreis 100 mm, Lochzahl 4 und Mittenloch
54,0 mm.
Letzte Bearbeitung: 20.11.2013
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN