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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48102
Nr. :                      RA-000579-D0-104
Anlage-Nr. :               8b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R6654


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     53R6654
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            53R6654.03
Radgröße:                                                  6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                           35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       100 mm
Lochzahl:                                                      4
Mittenlochdurchmesser:                                      68,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast:                                            615 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    1950 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   Hyundai Motor Company Seoul/Südkorea

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
GB, GB-HME, IA, IA-HME, LC, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                     ZP40345 110 Nm
MC, MCT, PB, PBT, TB, TBI   M12x1,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48102
Nr. :                      RA-000579-D0-104
Anlage-Nr. :               8b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R6654


Typ:                         LC
ABE / EG-Genehmigung:        e4*98/14*0037*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 75    Accent                   195/45R16                                  A01) bis A10)
                                                                                  K15)K18)K20)

e4*98/14*0037*14E   870/850                                                       4/100/54



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
TBI                                e4*2001/116*0123*..
TB                                 e4*98/14*0066*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
46 bis 81           Hyundai Getz             195/40R16                            A02) bis A10)
                                             A01)K03)K16)

                                               195/45R16
                                               A01)K03)K16)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
MC                                 e4*2001/116*0103*..
MCT                                e4*2001/116*0110*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
71 bis 82           Hyundai Accent          195/45R16                             A02) bis A10)

                                               195/50R16
                                               A01)K01)K04)K20)K45)

                                               205/45R16
                                               A01)K03)K04)K45)



Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
IA                                     e11*2007/46*1008*..
IA-HME                                 e13*2007/46*1602*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
49 bis 64           Hyundai I10                 195/45R16                         A02) bis A10)
                    (mit kleinsten Serienreifen A01) K01)K02) K13) K25) K28)
                    175/..)




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Nr. :                      RA-000579-D0-104
Anlage-Nr. :               8b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R6654


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
PB                             e11*2001/116*0333*..
PBT                            e11*2007/46*0129*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 94       Hyundai i20             195/50R16                             A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)K21)K49)                  S08)

                                           205/45R16
                                           A01)K01)K04)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
GB                                e11*2007/46*1600*..
GB-HME                            e13*2007/46*1603*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88       Hyundai I20, I20 Coupe      185/55R16                         A02) bis A10)
                (3-/5-Türer,                A01)K01)K04)
                Fahrzeugausführungen die
                serienmäßig AUCH mit 16- 195/50R16
                oder 17-Zoll Reifen         A01)K01)K04)K14)
                ausgerüstet sind oder diese
                in den COC Papieren
                eingetragen haben)


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
GB                                e11*2007/46*1600*..
GB-HME                            e13*2007/46*1603*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88       Hyundai I20, I20 Coupe     185/55R16                          A02) bis A10)
                (3-/5-Türer,               A01)K01)K04)
                Fahrzeugausführungen die
                serienmäßig NUR mit 15 195/50R16
                Zoll Reifen ausgerüstet    A01)K01)K04)K14)
                sind)


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

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Anlage-Nr. :               8b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R6654


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.



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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R6654


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K45) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
     auszuschneiden.

K49) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 200 mm
     vor der Radmitte um 10 mm aufzuweiten.



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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R6654


S08) An Achse 1 sind die auf der Radanlagefläche überstehenden Kreuzschlitzschrauben zu
     entfernen.

Die Anlage Nr. 8b mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R6654 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 31.01.2017




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