Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747
Nr. : RA-000845-C0-104
Anlage-Nr. : 16
Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 57R7704
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 57R7704
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Ronal
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 57R7704.33
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast: 650 kg
bei Reifenabrollumfang: 2068 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Hyundai Motor Company Seoul/Südkorea
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
IA, IA-HME, GB, GB-HME, MC, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40345 110 Nm
MCT, PB, PBT M12x1,5
Typ: MC
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116* 0103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
71 bis 82 Accent 195/40R17 A02) bis A10)
e4*2001/116*0103*10E 910/850(0) 4/100/54
RA-000845-C0-104-16~HY-4-100-54-ET45_57R7704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747
Nr. : RA-000845-C0-104
Anlage-Nr. : 16
Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 57R7704
Typ: MCT
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116* 0110*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
71 bis 82 Accent 195/40R17 A02) bis A10)
e4*2001/116*0110*08E 910/850(0) 4/100/54
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
IA e11*2007/46*1008*..
IA-HME e13*2007/46*1602*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
49 bis 64 Hyundai I10 195/40R17 A02) bis A10)
(mit kleinsten Serienreifen A01) K01)K04) K13) K25) K28)
175/..)
215/35R17
A01) K01)K04) K28)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
PB e11*2001/116*0333*..
PBT e11*2007/46*0129*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 94 Hyundai i20 195/40R17 A02) bis A10)
A01) K01)K04) S08)
195/45R17
A01) K01)K04)
205/40R17
A01) K01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GB e11*2007/46*1600*..
GB-HME e13*2007/46*1603*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88 Hyundai I20, I20 Coupe 195/45R17 A02) bis A10)
(3-/5-Türer,
Fahrzeugausführungen die 205/45R17
serienmäßig AUCH mit 16- A01) K01)
oder 17-Zoll Reifen
ausgerüstet sind oder diese 215/40R17
in den COC Papieren A01) K01)K04)
eingetragen haben)
RA-000845-C0-104-16~HY-4-100-54-ET45_57R7704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747
Nr. : RA-000845-C0-104
Anlage-Nr. : 16
Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 57R7704
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GB e11*2007/46*1600*..
GB-HME e13*2007/46*1603*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88 Hyundai I20, I20 Coupe 195/45R17 A02) bis A10)
(3-/5-Türer,
Fahrzeugausführungen die
serienmäßig NUR mit 15
Zoll Reifen ausgerüstet
sind)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GB e11*2007/46*1600*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 88 Hyundai I20 Active 195/45R17 A02) bis A10)
(3-/5-Türer, A01) K59)
Fahrzeugausführungen die
serienmäßig AUCH mit 16-
oder 17-Zoll Reifen
ausgerüstet sind oder diese
in den COC Papieren
eingetragen haben)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GB e11*2007/46*1600*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 88 Hyundai I20 Active 195/45R17 A02) bis A10)
(3-/5-Türer, A01) K59)
Fahrzeugausführungen die
serienmäßig NUR mit 15
Zoll Reifen ausgerüstet
sind)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
RA-000845-C0-104-16~HY-4-100-54-ET45_57R7704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747
Nr. : RA-000845-C0-104
Anlage-Nr. : 16
Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 57R7704
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000845-C0-104-16~HY-4-100-54-ET45_57R7704.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50747
Nr. : RA-000845-C0-104
Anlage-Nr. : 16
Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 57R7704
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
entsprechend zu kürzen.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
um 10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K59) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die
Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der
Radmitte um 10 mm zu kürzen.
S08) An Achse 1 sind die auf der Radanlagefläche überstehenden Kreuzschlitzschrauben zu
entfernen.
Die Anlage Nr. 16 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 57R7704 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 04.05.2018
RA-000845-C0-104-16~HY-4-100-54-ET45_57R7704.docx