Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50732 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000928-B0-104
Anlage-Nr. :                 23
Seite :                      1/5
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   59R5604


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                          59R5604
Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                    RONAL
Montageposition:                                         Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                 59R5604.33
Radgröße:                                                        6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                                45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                            100 mm
Lochzahl:                                                           4
Mittenlochdurchmesser:                                            68 mm
Zentrierart:                                                Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                 6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast: *)                                              615 kg
 Reifenabrollumfang:                                         2020 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:      HYUNDAI

Radbefestigung
Auflagen-   Beschreibung der Befestigungsteile                                        Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                            moment
BF1         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                     ZP40345     110 Nm

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
TB                            e4*98/14*0066*..
TBI                           e4*2001/116*0123*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
46 bis 81       Hyundai Getz           165/60R15                           A02) bis A10)
                                       N175)                               BF1)

                                       175/55R15
                                       T77)

                                       185/55R15
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50732 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000928-B0-104
Anlage-Nr. :                 23
Seite :                      2/5
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   59R5604


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
IA                              e11*2007/46*1008*..
IA-HME                          e13*2007/46*1602*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
49 bis 64       Hyundai I10             175/55R15                          A02) bis A10)
                (mit kleinsten                                             BF1)
                Serienreifen 175/..)    185/55R15

                                        195/50R15
                                        A01) K01) K04)

                                        205/50R15
                                        A01) K01) K04) K13) K25) K28)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
PA                              e4*2001/116*0131*..
PAG                             e11*2001/116*0357*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
49 bis 63       Hyundai i10, i10LPG      165/50R15                         A02) bis A10)
                                         ER1) N175) T76)                   BF1)

                                        165/55R15
                                        A01) ER1) G3P) K13) K47) N175)
                                        T75)

                                        175/50R15
                                        A01) G3Z) K13) K47) T75)

                                        185/45R15
                                        T75)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
PB                            e11*2001/116*0333*..
PBT                           e11*2007/46*0129*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 94       Hyundai i20           175/60R15                            A02) bis A10)
                                      A93) N185)                           BF1) EB1) S08)

                                        175/60R15 M+S
                                        A93)

                                        185/60R15
                                        A93)

                                        195/55R15
                                        A01) K01) K04)

                                        205/50R15
                                        A01) K01) K04)

                                        205/55R15
                                        A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50732 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000928-B0-104
Anlage-Nr. :                 23
Seite :                      3/5
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   59R5604


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
       Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
       Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
       Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
       Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
       zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
       Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
       dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
       der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP40345
       Anzugsmoment: 110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50732 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000928-B0-104
Anlage-Nr. :                 23
Seite :                      4/5
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   59R5604


EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Mando, BC140150 mit belüfteter Scheibe Ø256x22 mm

ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
       Achslast von 800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G3P)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/50R15, 175/60R14
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G3Z)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/60R14, 175/50R15,
       175/60R14 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
       des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
       komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
       aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K47)   An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich innen hinter der Radmitte eng an das
       innere Radhaus anzulegen.

N175) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Sommer-Reifengrößen 175/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50732 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000928-B0-104
Anlage-Nr. :                 23
Seite :                      5/5
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   59R5604



S08)   An Achse 1 sind die auf der Radanlagefläche überstehenden Kreuzschlitzschrauben zu entfernen.

T75)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 774 kg bei LI 75 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 387 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
       Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T76)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 800 kg bei LI 76 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 400 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
       Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T77)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 824 kg bei LI 77 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 412 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen).
       Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 23 mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
59R5604 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 29.05.2019
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen