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							               Gutachten 366-0047-19-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52757
               ANLAGE: 16 HYUNDAI                                                        Radtyp: OLRY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                             Stand: 16.08.2022
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                               Fahrzeughersteller                  HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR
                                                                   EUROPE, HYUNDAI MOTOR (IND)




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                      Einpreßtiefe (mm)       : 45
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                            Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                          och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung              Kennzeichnung           in mm                    last       umf.      Fertig
                                       Rad                        Zentrierring                                     in kg      in mm     datum
               OLRY2FA45D541           PCD100 ET45                Ø60.1 Ø54.1                  54,1     Kunststoff      540      2007    02/20
               OLRY2FP45D541           PCD100 ET45                Ø60.1 Ø54.1                  54,1     Kunststoff      540      2007    02/20
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.
§22 52757*03




               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR EUROPE,
                                                              HYUNDAI MOTOR (IND)
               Befestigungsteile                            : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJT1


               Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 100 Nm   für   Typ : GB; GB-HME; IA; IA-HME
                                                              107 Nm   für   Typ : PB; PBT
                                                              110 Nm   für   Typ : AC3; GB
                                                              120 Nm   für   Typ : BC3
                Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI i20
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW                Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                PB           e11*2001/116*0333*.. 55 - 94           205/40R17 84         11A; 22H; 24J; 248       2-türig; 4-türig;
                PBT          e11*2007/46*0129*..                    215/40R17 83         11A; 21P; 22H; 241;      Frontantrieb;
                                                                                         244; 246                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 7AK; 71C;
                                                                                                                  71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                                  74A; 74H; 74P; 4CQ

                Verkaufsbezeichnung:     i10
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis           kW          Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                AC3          e5*2007/46*0090*..         49 - 74     195/40R17 77                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                  721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                  74H; 74P; 77E




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0047-19-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52757
               ANLAGE: 16 HYUNDAI                                               Radtyp: OLRY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.08.2022
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               Verkaufsbezeichnung:     i10
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
               IA           e11*2007/46*1008*.., 49 - 64     195/40R17 77       11A; 24J; 248; 26N;     Schrägheck;
                             e5*2007/46*1086*..                                 26P                     Frontantrieb;
               IA-HME        e13*2007/46*1602*..             195/45R17 81       11A; 24J; 248; 26N;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                26P                     12A; 51A; 7GS; 71C;
                                                             205/40R17 80       11A; 24J; 248; 26B;     71K; 721; 725; 73C;
                                                                                26J; 27H                74A; 74H; 74P
                                                             205/45R17 84       11A; 24J; 248; 26N;
                                                                                26P; 27H

               Verkaufsbezeichnung:     i20
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
               GB-HME       e13*2007/46*1603*.. 55 - 88      195/45R17 81       11A; 26N; 26P           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7MI; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74H; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     i20, i20 Active
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
               GB           e11*2007/46*1600*.., 55 - 88     195/45R17 81       11A; 26N; 26P           nicht i20 Active;
                             e5*2007/46*1087*..                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 7MI; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
§22 52757*03




                                                                                                        74A; 74H; 74P
               GB            e11*2007/46*1600*.., 55 - 88    205/45R17 84                               i20 Active;
                             e5*2007/46*1087*..              215/40R17 83                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             215/45R17 87                               12A; 51A; 7MI; 71C;
                                                                                                        71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                        74A; 74H; 74P

               Verkaufsbezeichnung:     i20, i20N, Bayon
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
               BC3          e5*2007/46*0121*..   62 - 88 195/45R17       81                             i20; inkl. Hybrid;
                                                         205/45R17       84                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                         215/45R17       87     11A;   24J; 26P         12A; 51A; 7MI; 71C;
                                                         225/45R17       91     11A;   24J; 248; 26N;   71K; 721; 725; 73C;
                                                                                26P                     74A; 74H; 74P
               BC3           e5*2007/46*0121*..    62 - 88   195/45R17   81     11A;   26P              Bayon; Frontantrieb;
                                                             195/55R17   88     11A;   26B              inkl. Hybrid;
                                                             205/45R17   84     11A;   26P              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             205/50R17   89     11A;   26B              12A; 51A; 7MI; 71C;
                                                             205/55R17   91     11A;   26B              71K; 721; 725; 73C;
                                                             215/45R17   87     11A;   26B              74A; 74H; 74P
                                                             215/50R17   91     11A;   24J; 248; 26B;
                                                                                27H
                                                             225/45R17 91       11A;   245; 26B
                                                             225/50R17 94       11A;   24J; 248; 26B;
                                                                                26N;   27H




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0047-19-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52757
               ANLAGE: 16 HYUNDAI                                               Radtyp: OLRY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.08.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 10
               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                    Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                    lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
§22 52757*03




                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                    über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                    unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                    Nennbreite des Reifens) herzustellen.
               22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                    gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbrei te
                    des Reifens) herzustellen.
               241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0047-19-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52757
               ANLAGE: 16 HYUNDAI                                                Radtyp: OLRY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 16.08.2022
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               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte B reite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                    des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw. )
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt s ein.
§22 52757*03




               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0047-19-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52757
               ANLAGE: 16 HYUNDAI                                                Radtyp: OLRY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 16.08.2022
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               4CQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 1J000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
§22 52757*03




                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.
               77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                    Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
               7AK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 2M650 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7GS) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruc k Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 B2100 ( nur e11*2007/46*1008*..,e13*2007/ 46*1602*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
                    zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
                    geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7MI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 C1100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0047-19-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52757
               ANLAGE: 16 HYUNDAI                                               Radtyp: OLRY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.08.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 6 von 10


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     IA
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*1008*..
                      Handelsbez.:     i10

                      Variante(n):     Frontantrieb, Schrägheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 290              y = 340                  VA
                            26P                     x = 240              y = 290                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 290        y = 340            30                VA
§22 52757*03




                            26N                  x = 290        y = 340             8                VA
                            27F                  x = 280        y = 360            25                HA
                            27H                  x = 280        y = 360             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0047-19-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52757
               ANLAGE: 16 HYUNDAI                                               Radtyp: OLRY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.08.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 7 von 10

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     GB
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*1600*..
                      Handelsbez.:     i20, i20 Active

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA
                            27B                     x = 250              y = 250                  HA
                            27I                     x = 200              y = 200                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 52757*03




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 250        y = 250            20                VA
                            26N                  x = 250        y = 250             8                VA
                            27F                  x = 250        y = 250            15                HA
                            27H                  x = 250        y = 250             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0047-19-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52757
               ANLAGE: 16 HYUNDAI                                               Radtyp: OLRY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.08.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 8 von 10

               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     BC3
                      Genehm.Nr.:      e5*2007/46*0121*..
                      Handelsbez.:     i20, i20N, Bayon

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 220              y = 205                  VA
                            26B                     x = 270              y = 255                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 270        y = 255            25                VA
§22 52757*03




                            26N                  x = 270        y = 255             8                VA
                            27F                  x = 270        y = 280            25                HA
                            27H                  x = 270        y = 280             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0047-19-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52757
               ANLAGE: 16 HYUNDAI                                               Radtyp: OLRY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.08.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     IA
                      Genehm.Nr.:      e5*2007/46*1086*..
                      Handelsbez.:     i10

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 290              y = 340                  VA
                            26P                     x = 240              y = 290                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 290        y = 340            30                VA
§22 52757*03




                            26N                  x = 290        y = 340             8                VA
                            27F                  x = 280        y = 360            25                HA
                            27H                  x = 280        y = 360             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0047-19-WIRD/N3
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52757
               ANLAGE: 16 HYUNDAI                                               Radtyp: OLRY
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 16.08.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     BC3
                      Genehm.Nr.:      e5*2007/46*0121*..
                      Handelsbez.:     i20, i20N, Bayon

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 290              y = 315                  VA
                            26P                     x = 240              y = 265                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 290        y = 315            20                VA
§22 52757*03




                            26N                  x = 290        y = 315             8                VA
                            27F                  x = 290        y = 290            15                HA
                            27H                  x = 290        y = 290             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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