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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 51785 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001342-E0-233
               Anlage-Nr. :                18a
               Seite :                     1/7
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C25 707


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                      C25 707
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                  CMS
                Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                            C25 707 45 02
                Radausführungskennz.:                                     CMS 1062 01
                Radgröße:                                                   7Jx17H2
                Rad-Einpresstiefe:                                            45 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                        100 mm
                Lochzahl:                                                        4
                Mittenlochdurchmesser:                                      67,20 mm
§22 51785*12




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                       SR02RK Ø67,1 Ø54,1
                geprüfte Radlast: *)                                          650 kg
                Reifenabrollumfang:                                         2200 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:       HYUNDAI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                           Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                   moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                          Z 08        110 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                          Z 08        120 Nm

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               BC3                            e5*2007/46*0121*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               58 bis 88       Hyundai Bayon           195/50R17                         A02) bis A10)
                               (Serien Reifen                                            A11) A93) BF1) E57)
                               185/65R15, 195/55R16 205/45R17
                               oder 215/45R17)
                                                       215/45R17
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 51785 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001342-E0-233
               Anlage-Nr. :                18a
               Seite :                     2/7
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C25 707


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               BC3                             e5*2007/46*0121*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 88       Hyundai Bayon            205/55R17                         A02) bis A10)
                               (Serienreifen 205/55R17)                                   A11) BF1) E57a)
                                                        225/50R17
                                                        A01) K01)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               IA                              e11*2007/46*1008*..
               IA                              e5*2007/46*1086*..
               IA-HME                          e13*2007/46*1602*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               49 bis 64       Hyundai I10              195/40R17                         A01) bis A10)
                               (mit kleinsten           K13) K25)                         BF1) K01) K04) K28)
§22 51785*12




                               Serienreifen 175/..)
                                                        215/35R17


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               AC3                             e5*2007/46*0090*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               46 bis 74       Hyundai i10, i10 N-Line 195/40R17                          A02) bis A10)
                                                                                          BF1)
                                                        215/35R17
                                                        A01) K01)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               PB                            e11*2001/116*0333*..
               PBT                           e11*2007/46*0129*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 94       Hyundai i20           195/40R17                            A01) bis A10)
                                                                                          BF1) K01) K04) S08)
                                                        195/45R17

                                                        205/40R17
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 51785 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001342-E0-233
               Anlage-Nr. :                18a
               Seite :                     3/7
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C25 707


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               GB                              e11*2007/46*1600*..
               GB                              e5*2007/46*1087*..
               GB-HME                          e13*2007/46*1603*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 88       Hyundai I20, I20 Coupe 195/45R17                           A02) bis A10)
                               (3-/5-Türer,                                               BF1)
                               Fahrzeugausführungen 205/45R17
                               die serienmäßig AUCH
                                                        A01) K01)
                               mit 16- oder 17-Zoll
                               Reifen ausgerüstet sind
                               oder diese in den COC 215/40R17
                               Papieren eingetragen     A01) K01) K04)
                               haben)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               GB                              e11*2007/46*1600*..
               GB                              e5*2007/46*1087*..
§22 51785*12




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 88       Hyundai I20 Active       195/45R17                         A01) bis A10)
                               (3-/5-Türer,                                               BF1) K59)
                               Fahrzeugausführungen
                               die serienmäßig AUCH
                               mit 16- oder 17-Zoll
                               Reifen ausgerüstet sind
                               oder diese in den COC
                               Papieren eingetragen
                               haben)

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               GB                               e11*2007/46*1600*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 88       Hyundai I20, I20 Coupe 195/45R17                           A02) bis A10)
                               (3-/5-Türer,                                               BF1)
                               Fahrzeugausführungen
                               die serienmäßig NUR
                               mit 15 Zoll Reifen
                               ausgerüstet sind)

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               GB                               e11*2007/46*1600*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 88       Hyundai I20 Active       195/45R17                         A01) bis A10)
                               (3-/5-Türer,                                               BF1) K59)
                               Fahrzeugausführungen
                               die serienmäßig NUR
                               mit 15 Zoll Reifen
                               ausgerüstet sind)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 51785 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001342-E0-233
               Anlage-Nr. :                18a
               Seite :                     4/7
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C25 707


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               BC3                           e5*2007/46*0121*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               58 bis 88       Hyundai i20            195/50R17                          A02) bis A10)
                                                      A01) A93a) K01)                    A11) BF1)

                                                       205/45R17
                                                       A93)

                                                       215/45R17
                                                       A01) A93a) K01)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               AX1                            e4*2018/858*00225*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 51785*12




               24 bis 28       Hyundai Inster          195/45R17                         A02) bis A10)
                                                       A93) N205)                        BF2)

                                                       205/45R17
                                                       A93a)

                                                       215/40R17

                                                       215/45R17
                                                       G2N)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 51785 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001342-E0-233
               Anlage-Nr. :                18a
               Seite :                     5/7
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C25 707


               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
§22 51785*12




                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen,
                      je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte
                      montiert werden können.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: Z 08
                      Anzugsmoment: 110 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 51785 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001342-E0-233
               Anlage-Nr. :                18a
               Seite :                     6/7
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C25 707


               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: Z 08
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E57)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 185/65R15,
                      195/55R16 oder 215/45R17 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                      des Fahrzeuges zugelassensind.

               E57a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 205/55R17
                     ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                     zugelassen ist.

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
§22 51785*12




                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G2N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 185/65R15 ausgerüstet oder
                    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                    und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                      Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                      kürzen.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                      mm aufzuweiten.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 51785 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001342-E0-233
               Anlage-Nr. :                18a
               Seite :                     7/7
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C25 707


               K59)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
                      der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.


               N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               S08)   An Achse 1 sind die auf der Radanlagefläche überstehenden Kreuzschlitzschrauben zu
                      entfernen.

               Die Anlage 18a mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ C25 707 des Auftraggebers CMS Automotive Trading GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 08.04.2026
§22 51785*12
						
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