Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 51785 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001342-E0-233
Anlage-Nr. : 18a
Seite : 1/7
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C25 707
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: C25 707
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: CMS
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: C25 707 45 02
Radausführungskennz.: CMS 1062 01
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 67,20 mm
§22 51785*12
Zentrierart Mittenzentrierung
Zentrierring: SR02RK Ø67,1 Ø54,1
geprüfte Radlast: *) 650 kg
Reifenabrollumfang: 2200 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: HYUNDAI
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Z 08 110 Nm
BF2 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Z 08 120 Nm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
BC3 e5*2007/46*0121*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
58 bis 88 Hyundai Bayon 195/50R17 A02) bis A10)
(Serien Reifen A11) A93) BF1) E57)
185/65R15, 195/55R16 205/45R17
oder 215/45R17)
215/45R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 51785 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001342-E0-233
Anlage-Nr. : 18a
Seite : 2/7
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C25 707
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
BC3 e5*2007/46*0121*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 88 Hyundai Bayon 205/55R17 A02) bis A10)
(Serienreifen 205/55R17) A11) BF1) E57a)
225/50R17
A01) K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
IA e11*2007/46*1008*..
IA e5*2007/46*1086*..
IA-HME e13*2007/46*1602*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
49 bis 64 Hyundai I10 195/40R17 A01) bis A10)
(mit kleinsten K13) K25) BF1) K01) K04) K28)
§22 51785*12
Serienreifen 175/..)
215/35R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AC3 e5*2007/46*0090*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
46 bis 74 Hyundai i10, i10 N-Line 195/40R17 A02) bis A10)
BF1)
215/35R17
A01) K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
PB e11*2001/116*0333*..
PBT e11*2007/46*0129*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 94 Hyundai i20 195/40R17 A01) bis A10)
BF1) K01) K04) S08)
195/45R17
205/40R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 51785 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001342-E0-233
Anlage-Nr. : 18a
Seite : 3/7
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C25 707
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GB e11*2007/46*1600*..
GB e5*2007/46*1087*..
GB-HME e13*2007/46*1603*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88 Hyundai I20, I20 Coupe 195/45R17 A02) bis A10)
(3-/5-Türer, BF1)
Fahrzeugausführungen 205/45R17
die serienmäßig AUCH
A01) K01)
mit 16- oder 17-Zoll
Reifen ausgerüstet sind
oder diese in den COC 215/40R17
Papieren eingetragen A01) K01) K04)
haben)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GB e11*2007/46*1600*..
GB e5*2007/46*1087*..
§22 51785*12
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 88 Hyundai I20 Active 195/45R17 A01) bis A10)
(3-/5-Türer, BF1) K59)
Fahrzeugausführungen
die serienmäßig AUCH
mit 16- oder 17-Zoll
Reifen ausgerüstet sind
oder diese in den COC
Papieren eingetragen
haben)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GB e11*2007/46*1600*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88 Hyundai I20, I20 Coupe 195/45R17 A02) bis A10)
(3-/5-Türer, BF1)
Fahrzeugausführungen
die serienmäßig NUR
mit 15 Zoll Reifen
ausgerüstet sind)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GB e11*2007/46*1600*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 88 Hyundai I20 Active 195/45R17 A01) bis A10)
(3-/5-Türer, BF1) K59)
Fahrzeugausführungen
die serienmäßig NUR
mit 15 Zoll Reifen
ausgerüstet sind)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 51785 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001342-E0-233
Anlage-Nr. : 18a
Seite : 4/7
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C25 707
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
BC3 e5*2007/46*0121*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
58 bis 88 Hyundai i20 195/50R17 A02) bis A10)
A01) A93a) K01) A11) BF1)
205/45R17
A93)
215/45R17
A01) A93a) K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AX1 e4*2018/858*00225*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 51785*12
24 bis 28 Hyundai Inster 195/45R17 A02) bis A10)
A93) N205) BF2)
205/45R17
A93a)
215/40R17
215/45R17
G2N)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 51785 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001342-E0-233
Anlage-Nr. : 18a
Seite : 5/7
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C25 707
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
§22 51785*12
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen,
je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte
montiert werden können.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: Z 08
Anzugsmoment: 110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 51785 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001342-E0-233
Anlage-Nr. : 18a
Seite : 6/7
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C25 707
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: Z 08
Anzugsmoment: 120 Nm
E57) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 185/65R15,
195/55R16 oder 215/45R17 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassensind.
E57a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 205/55R17
ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
§22 51785*12
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G2N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 185/65R15 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 51785 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001342-E0-233
Anlage-Nr. : 18a
Seite : 7/7
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C25 707
K59) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
S08) An Achse 1 sind die auf der Radanlagefläche überstehenden Kreuzschlitzschrauben zu
entfernen.
Die Anlage 18a mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ C25 707 des Auftraggebers CMS Automotive Trading GmbH
Geschäftsstelle Essen, 08.04.2026
§22 51785*12