Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45850
Nr. : RA-000344-M0-015
Anlage-Nr. : 6
Seite : 1/6 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CA 65535
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: 100
Radgröße: 6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 64,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ64,0/Ø54,1
geprüfte Radlast: 600 kg
bei Reifenabrollumfang: 2000 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Hyundai Motor Company Seoul/Südkorea
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
LC, MC, MCT, PA, PAG, PB, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
PBT, TB, TBI M12x1,5
Typ: LC
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0037*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 77 Accent 185/55R15 A01) bis A10)
K15)K18)K20)
S02)
e4*98/14*0037*14E 870/850 4/100/54
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Nr. : RA-000344-M0-015
Anlage-Nr. : 6
Seite : 2/6 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
Typ: TB
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0066*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
46 bis 81 Getz 185/55R15 A01) bis A10)
E20)K03)
195/50R15
K16)K04)
e4*98/14*0066*16E 900/830 4/100/54
Typ: TBI
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0123*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
49 bis 78 Getz 185/55R15 A01) bis A10)
E20)K03)
195/50R15
K04)K16)
e4*2001/116*0123*04E 860/830 4/100/54
Typ: MC
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116* 0103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
71 bis 82 Accent 175/60R15 M+S A02) bis A10)
A93)M00)
175/60R15
A93)M00)
185/55R15
A93)
195/55R15
205/50R15
A01) K03)
e4*2001/116*0103*10E 910/850(0) 4/100/54
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Nr. : RA-000344-M0-015
Anlage-Nr. : 6
Seite : 3/6 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
Typ: MCT
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116* 0110*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
71 bis 82 Accent 175/60R15 M+S A02) bis A10)
A93)M00)
175/60R15
A93)M00)
185/55R15
A93)
195/55R15
205/50R15
A01) K03)
e4*2001/116*0110*08 910/850(0) 4/100/54
Typ: PA
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0131*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
49 bis 63 i10 175/50R15 A01) bis A10)
K13)M00)T75) K01)K04)
185/45R15
T75)
e4*2001/116*0131*05 830/750(0) 4/100/54
Typ: PAG
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0357*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
49 bis 57 i10 LPG 175/50R15 A01) bis A10)
K13)M00) K01)K04)
185/45R15
e11*2001/116*0357*02 750/740(0) 4/100/54
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45850
Nr. : RA-000344-M0-015
Anlage-Nr. : 6
Seite : 4/6 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
Typ: PB
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116* 0333*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 94 i20 175/60R15 A01) bis A10)
A93)M00) K01)K04)S08)
185/60R15
195/55R15
205/50R15
205/55R15
K21)K49)
e11*2001/116*0333*04 920/840(0) 4/100/54
Typ: PBT
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0129*
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 94 i20 175/60R15 A01) bis A10)
A93)M00) K01)S08)
185/60R15
195/55R15
205/50R15
205/55R15
K21)K49)
e11*2007/46*0129*01 920/840(0) 4/100/54
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
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Nr. : RA-000344-M0-015
Anlage-Nr. : 6
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit besonderer Verbrauchseinstufung ( 3L, 5L).
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000344-M0-015-06~HY-4-100-54-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45850
Nr. : RA-000344-M0-015
Anlage-Nr. : 6
Seite : 6/6 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfänger-
oberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist so weit wie möglich nach hinten zu versetzen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängerober-
kante um 10 mm zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.
K49) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 200 mm vor
der Radmitte aufzuweiten.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
nachzuweisen.
S02) Die auf den Radanlageflächen überstehenden Schrauben sind zu entfernen.
S08) An Achse 1 sind die auf der Radanlagefläche überstehenden Kreuzschlitzschrauben zu
entfernen.
T75) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 774 kg bei LI 75 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 387 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
Die Anlage Nr. 6 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ CA 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 23.09.2011
RA-000344-M0-015-06~HY-4-100-54-ET40.docx