Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000492-A0-233 Anlage-Nr. : 16b Seite : 1/6 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 808 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: C18 808 Art des Sonderrades: Einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: CMS 590/07 Artikel- oder Katalog-Nr: C18 808 40 10 Radgröße: 8Jx18EH2+ Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 67,20 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 703 kg bei Reifenabrollumfang: 2254 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Hyundai Motor Company Seoul/Südkorea Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment CM, FD, FDH, FDHG, GK, JM, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde Z 75 110 Nm JMG, NF, TG, XG M12x1,5 Typ: GK ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0186*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 123 Coupe 225/35R18 A01) bis A10) K39)K40) 225/40R18 e11*98/14*0186*07 1015/880 5/114,3/67 RA-000492-A0-233-16b~HY-5-114_3-67-67_2-40-C18_808_40_10.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000492-A0-233 Anlage-Nr. : 16b Seite : 2/6 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 808 Typ: XG ABE / EG-Genehmigung: ab e11*98/14*0109*05 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 145 XG 250, XG 300, XG 350, 225/40R18 A01) bis A10) XG25, XG30 K41) e11*98/14*0109*06E 1230/1095 5/114,3/67 Typ: JM ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0087*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83 bis 129 Tucson 225/50R18 A01) bis A10) K03)K04) 235/45R18 K01)K02) e4*2001/116*0087*15 1220/1200(-) 5/114,3/67 Typ: JMG ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0355*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 104 Tucson 225/50R18 A01) bis A10) (LPG) K03)K04) 235/45R18 K01)K02) e11*2001/116*0355*00 1170/1100(-) 5/114,3/67 Typ: NF ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0241*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 184 Sonata 225/45R18 A01) bis A10) K03) 235/40R18 K15)K21) e11*2001/116*0241*08 1200/1070(-) 5/114,3/67 Typ: TG ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0099*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 173 Grandeur 225/50R18 A02) bis A10) 235/45R18 245/45R18 e4*2001/116*0099*07 1260/11150(-) 5/114,3/67 RA-000492-A0-233-16b~HY-5-114_3-67-67_2-40-C18_808_40_10.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000492-A0-233 Anlage-Nr. : 16b Seite : 3/6 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 808 Typ: FD ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0313*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 105 i30, i30 CW 205/40R18 A01) bis A10) (Limousine, Kombi) K04) 215/40R18 K01)K04) 225/40R18 K01)K04)K21)K33) e11*2001/116*0313*12 1090/1020(0) 5/114.3/67 Typ: FDH ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0343*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 105 i30, i30 CW 205/40R18 A01) bis A10) (Limousine, Kombi) K04) 215/40R18 K01)K04) 225/40R18 K01)K04)K21)K33) e11*2001/116*0343*03 1090/1020(0) 5/114.3/67 Typ: FDHG ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0361*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 i30, i30 CW 205/40R18 A01) bis A10) (LPG Limousine, Kombi) K04) 215/40R18 K01)K04) 225/40R18 K01)K04)K21)K33) e11*2001/116*0361*01 1090/1020(0) 5/114.3/67 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-000492-A0-233-16b~HY-5-114_3-67-67_2-40-C18_808_40_10.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000492-A0-233 Anlage-Nr. : 16b Seite : 4/6 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 808 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. RA-000492-A0-233-16b~HY-5-114_3-67-67_2-40-C18_808_40_10.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000492-A0-233 Anlage-Nr. : 16b Seite : 5/6 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 808 Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen. K33) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden. K39) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Die Radhausauschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte umzulegen. - Die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante -Blech und Kunststoff- bis zur Befestigungsschraube zu kürzen. K40) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen und der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz auszuschneiden. K41) An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich: - der im Bereich des hinteren Stoßfängers hinter dem Kunststoffinnenkotflügel ins Radhaus stehende Blechsteg ist über die gesamte Länge nach außen und hinten umzulegen; das Kunststoffinnenradhaus ist in diesem Bereich auszuschneiden - das ins Radhaus stehende Ende der Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers ist nach oben zu formen, - der obere Teil des vorderen Kunststoffinnenkotflügels ist bis oberhalb des mittleren Befestigungspunktes zu kürzen, - das innere Radhausblech oberhalb des mittleren Befestigungspunktes (vom vorderen Kunststoffinnenkotflügel) ist an das äußere Karosserieblech einzuformen. (Vorsicht: Türsicken). Die Anlage Nr. 16b mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ C18 808 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH. RA-000492-A0-233-16b~HY-5-114_3-67-67_2-40-C18_808_40_10.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000492-A0-233 Anlage-Nr. : 16b Seite : 6/6 Mobilität Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 808 Essen, 05.02.2010 RA-000492-A0-233-16b~HY-5-114_3-67-67_2-40-C18_808_40_10.doc RA-000492-A0-233-16b~HY-5-114_3-67-67_2-40-C18_808_40_10.doc