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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. :                16b
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Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 808


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      C18 808
Art des Sonderrades:                            Einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                             CMS 590/07
Artikel- oder Katalog-Nr:                                C18 808 40 10
Radgröße:                                                  8Jx18EH2+
Rad-Einpresstiefe:                                            40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       114,3 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                      67,20 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               ohne Ring
geprüfte Radlast:                                             703 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     2254 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Hyundai Motor Company Seoul/Südkorea

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
CM, FD, FDH, FDHG, GK, JM, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                       Z 75     110 Nm
JMG, NF, TG, XG            M12x1,5


Typ:                         GK
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 123   Coupe                   225/35R18                              A01) bis A10)
                                                                             K39)K40)
                                        225/40R18

e11*98/14*0186*07   1015/880                                                 5/114,3/67




RA-000492-A0-233-16b~HY-5-114_3-67-67_2-40-C18_808_40_10.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. :                16b
Seite :                     2/6                                                          Mobilität
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 808


Typ:                          XG
ABE / EG-Genehmigung:         ab e11*98/14*0109*05
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 145  XG 250, XG 300, XG 350, 225/40R18                          A01) bis A10)
              XG25, XG30                                                 K41)



e11*98/14*0109*06E     1230/1095                                         5/114,3/67



Typ:                         JM
ABE / EG-Genehmigung:         e4*2001/116*0087*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 83 bis 129   Tucson                   225/50R18                         A01) bis A10)
                                       K03)K04)

                                         235/45R18
                                         K01)K02)
e4*2001/116*0087*15    1220/1200(-)                                      5/114,3/67



Typ:                         JMG
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0355*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 104           Tucson                  225/50R18                         A01) bis A10)
              (LPG)                    K03)K04)

                                         235/45R18
                                         K01)K02)
e11*2001/116*0355*00   1170/1100(-)                                      5/114,3/67


Typ:                         NF
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0241*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 184  Sonata                   225/45R18                         A01) bis A10)
                                                                         K03)
                                         235/40R18
                                         K15)K21)
e11*2001/116*0241*08   1200/1070(-)                                      5/114,3/67



Typ:                         TG
ABE / EG-Genehmigung:         e4*2001/116*0099*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 173  Grandeur                 225/50R18                         A02) bis A10)

                                         235/45R18

                                         245/45R18
e4*2001/116*0099*07    1260/11150(-)                                     5/114,3/67




RA-000492-A0-233-16b~HY-5-114_3-67-67_2-40-C18_808_40_10.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. :                16b
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Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 808


Typ:                         FD
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0313*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 105    i30, i30 CW            205/40R18                          A01) bis A10)
              (Limousine, Kombi)      K04)

                                         215/40R18
                                         K01)K04)

                                         225/40R18
                                         K01)K04)K21)K33)
e11*2001/116*0313*12   1090/1020(0)                                      5/114.3/67



Typ:                         FDH
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0343*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 105   i30, i30 CW             205/40R18                          A01) bis A10)
              (Limousine, Kombi)      K04)

                                         215/40R18
                                         K01)K04)

                                         225/40R18
                                         K01)K04)K21)K33)
e11*2001/116*0343*03   1090/1020(0)                                      5/114.3/67


Typ:                          FDHG
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0361*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80           i30, i30 CW              205/40R18                         A01) bis A10)
              (LPG Limousine, Kombi) K04)

                                         215/40R18
                                         K01)K04)

                                         225/40R18
                                         K01)K04)K21)K33)
e11*2001/116*0361*01   1090/1020(0)                                      5/114.3/67



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.




RA-000492-A0-233-16b~HY-5-114_3-67-67_2-40-C18_808_40_10.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. :                16b
Seite :                     4/6                                                       Mobilität
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 808


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden
     Befestigungsteile verwendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.


RA-000492-A0-233-16b~HY-5-114_3-67-67_2-40-C18_808_40_10.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. :                16b
Seite :                     5/6                                                         Mobilität
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 808


     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.

K33) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
     auszuschneiden.

K39) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - Die Radhausauschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
       Radmitte umzulegen.
     - Die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante -Blech
       und Kunststoff- bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.

K40) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     umgelegten Radhauskante zu kürzen und der in diesem Bereich befindliche
     Kunststoffspritzschutz auszuschneiden.

K41) An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der im Bereich des hinteren Stoßfängers hinter dem Kunststoffinnenkotflügel ins
       Radhaus stehende Blechsteg ist über die gesamte Länge nach außen und hinten
       umzulegen; das Kunststoffinnenradhaus ist in diesem Bereich auszuschneiden
     - das ins Radhaus stehende Ende der Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers ist
       nach oben zu formen,
     - der obere Teil des vorderen Kunststoffinnenkotflügels ist bis oberhalb des mittleren
       Befestigungspunktes zu kürzen,
     - das innere Radhausblech oberhalb des mittleren Befestigungspunktes (vom vorderen
       Kunststoffinnenkotflügel) ist an das äußere Karosserieblech einzuformen. (Vorsicht:
       Türsicken).

Die Anlage Nr. 16b mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ C18 808 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH.
RA-000492-A0-233-16b~HY-5-114_3-67-67_2-40-C18_808_40_10.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. :                16b
Seite :                     6/6                                Mobilität
Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 808



Essen, 05.02.2010
RA-000492-A0-233-16b~HY-5-114_3-67-67_2-40-C18_808_40_10.doc




RA-000492-A0-233-16b~HY-5-114_3-67-67_2-40-C18_808_40_10.doc