Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. : 16b
Seite : 1/6 Mobilität
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 808
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: C18 808
Art des Sonderrades: Einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: CMS 590/07
Artikel- oder Katalog-Nr: C18 808 40 10
Radgröße: 8Jx18EH2+
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 67,20 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 703 kg
bei Reifenabrollumfang: 2254 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Hyundai Motor Company Seoul/Südkorea
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
CM, FD, FDH, FDHG, GK, JM, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde Z 75 110 Nm
JMG, NF, TG, XG M12x1,5
Typ: GK
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 123 Coupe 225/35R18 A01) bis A10)
K39)K40)
225/40R18
e11*98/14*0186*07 1015/880 5/114,3/67
RA-000492-A0-233-16b~HY-5-114_3-67-67_2-40-C18_808_40_10.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. : 16b
Seite : 2/6 Mobilität
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 808
Typ: XG
ABE / EG-Genehmigung: ab e11*98/14*0109*05
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 145 XG 250, XG 300, XG 350, 225/40R18 A01) bis A10)
XG25, XG30 K41)
e11*98/14*0109*06E 1230/1095 5/114,3/67
Typ: JM
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0087*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129 Tucson 225/50R18 A01) bis A10)
K03)K04)
235/45R18
K01)K02)
e4*2001/116*0087*15 1220/1200(-) 5/114,3/67
Typ: JMG
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0355*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
104 Tucson 225/50R18 A01) bis A10)
(LPG) K03)K04)
235/45R18
K01)K02)
e11*2001/116*0355*00 1170/1100(-) 5/114,3/67
Typ: NF
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0241*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 184 Sonata 225/45R18 A01) bis A10)
K03)
235/40R18
K15)K21)
e11*2001/116*0241*08 1200/1070(-) 5/114,3/67
Typ: TG
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0099*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 173 Grandeur 225/50R18 A02) bis A10)
235/45R18
245/45R18
e4*2001/116*0099*07 1260/11150(-) 5/114,3/67
RA-000492-A0-233-16b~HY-5-114_3-67-67_2-40-C18_808_40_10.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. : 16b
Seite : 3/6 Mobilität
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 808
Typ: FD
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0313*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105 i30, i30 CW 205/40R18 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi) K04)
215/40R18
K01)K04)
225/40R18
K01)K04)K21)K33)
e11*2001/116*0313*12 1090/1020(0) 5/114.3/67
Typ: FDH
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0343*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105 i30, i30 CW 205/40R18 A01) bis A10)
(Limousine, Kombi) K04)
215/40R18
K01)K04)
225/40R18
K01)K04)K21)K33)
e11*2001/116*0343*03 1090/1020(0) 5/114.3/67
Typ: FDHG
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0361*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 i30, i30 CW 205/40R18 A01) bis A10)
(LPG Limousine, Kombi) K04)
215/40R18
K01)K04)
225/40R18
K01)K04)K21)K33)
e11*2001/116*0361*01 1090/1020(0) 5/114.3/67
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
RA-000492-A0-233-16b~HY-5-114_3-67-67_2-40-C18_808_40_10.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. : 16b
Seite : 4/6 Mobilität
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 808
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden
Befestigungsteile verwendet werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
RA-000492-A0-233-16b~HY-5-114_3-67-67_2-40-C18_808_40_10.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. : 16b
Seite : 5/6 Mobilität
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 808
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.
K33) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden.
K39) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- Die Radhausauschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
Radmitte umzulegen.
- Die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante -Blech
und Kunststoff- bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.
K40) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen und der in diesem Bereich befindliche
Kunststoffspritzschutz auszuschneiden.
K41) An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
- der im Bereich des hinteren Stoßfängers hinter dem Kunststoffinnenkotflügel ins
Radhaus stehende Blechsteg ist über die gesamte Länge nach außen und hinten
umzulegen; das Kunststoffinnenradhaus ist in diesem Bereich auszuschneiden
- das ins Radhaus stehende Ende der Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers ist
nach oben zu formen,
- der obere Teil des vorderen Kunststoffinnenkotflügels ist bis oberhalb des mittleren
Befestigungspunktes zu kürzen,
- das innere Radhausblech oberhalb des mittleren Befestigungspunktes (vom vorderen
Kunststoffinnenkotflügel) ist an das äußere Karosserieblech einzuformen. (Vorsicht:
Türsicken).
Die Anlage Nr. 16b mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ C18 808 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH.
RA-000492-A0-233-16b~HY-5-114_3-67-67_2-40-C18_808_40_10.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. : 16b
Seite : 6/6 Mobilität
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 808
Essen, 05.02.2010
RA-000492-A0-233-16b~HY-5-114_3-67-67_2-40-C18_808_40_10.doc
RA-000492-A0-233-16b~HY-5-114_3-67-67_2-40-C18_808_40_10.doc