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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-D0-104
Anlage-Nr. :               66
Seite :                    1/5                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                       42R665
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                 RONAL
Radausführung:                                              42R6655.28
Radgröße:                                                    6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                             50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        114,3 mm
Lochzahl:                                                         5
Mittenlochdurchmesser:                                        82,0 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                              755 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2100 mm



Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller oder Marke : Hyundai Motor Company Seoul/Südkorea

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                       Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
FD, FDH, FDHG, JC                     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde            ZP50846 110 Nm
                                      M12x1,5

Typ:                          FD
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0313*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 105    i30, i30 CW             195/60R16                              A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi)       A93)

                                          205/55R16
                                          A93)

                                          215/50R16

e11*2001/116*0313*13   1090/1020(0)                                           5/114.3/67




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-D0-104
Anlage-Nr. :               66
Seite :                    2/5                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Typ:                          FDH
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0343*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 105    i30, i30 CW             195/60R16                         A02) bis A10)
               (Limousine, Kombi)      A93)

                                         205/55R16
                                         A93)

                                         215/50R16

e11*2001/116*0343*11   1090/1020(0)                                      5/114.3/67



Typ:                         FDH
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0225*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 94     i30                    195/60R16                          A02) bis A10)
              (Limousine)             A93)

                                         205/55R16
                                         A93)

                                         215/50R16

e11*2007/46*0225*00    1030/1055(0)                                      5/114.3/67



Typ:                          FDHG
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0361*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80            i30 LPG, i30 CW LPG     195/60R16                         A02) bis A10)
               (Limousine, Kombi)      A93)

                                         205/55R16
                                         A93)

                                         215/50R16

e11*2001/116*0361*01   1000/980(0)                                       5/114.3/67




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-D0-104
Anlage-Nr. :               66
Seite :                    3/5                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Typ:                         JC
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2007/46*0207*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 57 bis 92    iX20                    195/55R16                         A02) bis A10)
                                      A93)

                                        195/60R16
                                        A93a)

                                        205/55R16
                                        A93a)

                                        215/50R16
                                        A93)

                                        215/55R16

                                        225/50R16
                                        A01)K03)
e4*2007/46*0207*00   1030/970(0)                                        5/114.3/67



Typ:                         JC
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2007/46*0223*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 57 bis 92    iX20                    195/55R16                         A02) bis A10)
                                      A93)

                                        195/60R16
                                        A93a)

                                        205/55R16
                                        A93a)

                                        215/50R16
                                        A93)

                                        215/55R16

                                        225/50R16
                                        A01)K03)
e4*2007/46*0223*00   1030/970(0)                                        5/114.3/67



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-D0-104
Anlage-Nr. :               66
Seite :                    4/5                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-D0-104
Anlage-Nr. :               66
Seite :                    5/5                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

Die Anlage Nr. 66 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R665 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 09.11.2011




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