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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                21a
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     BS5 75735
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                  Borbet
Radausführung:                                               LK 114,3
Radgröße:                                                    7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                             50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        114,3 mm
Lochzahl:                                                         5
Mittenlochdurchmesser:                                       72,50 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             BOØ72,5/Ø67,1
geprüfte Radlast:                                              720 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2160 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                   : Hyundai Motor Company Seoul/Südkorea

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                      Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
FD, FDH, FDHG, JC                    Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                       110 Nm
                                     M12x1,5


Typ:                          FD
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0313*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 105    i30, i30 CW             205/50R17                              A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi)
                                       215/45R17
e11*2001/116*0313*12   1090/940(0)                                            5/114.3/67




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                21a
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Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                          FDH
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0343*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 105   i30, i30 CW              205/50R17                         A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi)
                                       215/45R17
e11*2001/116*0343*10   1090/1020(0)                                      5/114.3/67



Typ:                          FDHG
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0361*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80            i30, i30 CW             205/50R17                         A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi, LPG )
                                       215/45R17
e11*2001/116*0361*01   1000/980(0)                                       5/114.3/67



Typ:                         JC
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2007/46*0207*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 57 bis 92     iX20                   195/45R17                          A02) bis A10)
                                      A93)

                                         205/45R17
                                         A93)

                                         205/50R17

                                         215/45R17


                                         225/40R17

                                         225/45R17
e4*2007/46*0207*00     1030/970(0)                                       5/114.3/67




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Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                21a
Seite :                     3/4                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


Typ:                         JC
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2007/46*0223*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 57 bis 92     ix20                   195/45R17                         A02) bis A10)
                                      A93)

                                        205/45R17
                                        A93)

                                        205/50R17

                                        215/45R17


                                        225/40R17

                                        225/45R17
e4*2007/46*0223*00   1030/970(0)                                        5/114.3/67




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48360 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000598-A0-015
Anlage-Nr. :                21a
Seite :                     4/4                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Borbet GmbH
Teiletyp :                  BS5 75735


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).


Die Anlage Nr. 21a mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BS5 75735 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 08.04.2011




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