Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               7b
Seite :                    1/7                                                                M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      CC 85830
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                Lk114,3
Radgröße:                                                    8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                             30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        114,3 mm
Lochzahl:                                                         5
Mittenlochdurchmesser:                                       72,50 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             BOØ72,5/Ø67,1
geprüfte Radlast:                                             1000 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2280 mm


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                    :   Hyundai Motor Company Seoul/Südkorea

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                      Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
BK20, BK38, CM, EL, ELH, EN, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                               110 Nm
LM, TG, VF                   M12x1,5



Typ:                         TG
ABE / EG-Genehmigung:         e4*2001/116*0099*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 191   Grandeur                235/50R18                              A01) bis A10)
                                                                              K03)K04)K11)K44)
                                          245/45R18
e4*2001/116*0099*11   1260/1150(-)                                            5/114,3/67




RA-000468-D0-015-07b~HY-5-114_3-67-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               7b
Seite :                    2/7                                                           M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Typ:                         CM
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0270*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 145   Santa Fe                235/60R18                         A01) bis A10)
                                                                         K01)K02)
                                         255/55R18

e4*2001/116*0270*15   1350/1450                                          5/114,3/67



Typ:                         EN
ABE / EG-Genehmigung:        e9*2001/116*0071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 176 bis 184   iX55                   245/55R18                          A01) bis A10)
                                                                         K01)K04)
                                         245/60R18
                                         K50)

                                         255/55R18
                                         K50)
e9*2001/116*0071*06   1465/1500(0)                                       5/114.3/67


Typ:                         EL
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0104*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 135    iX35                   235/50R18                          A01) bis A10)
                                      K52)                               K01)K02)

                                         245/45R18

                                         255/45R18
e11*2007/46*0104*03   1200/1090(0)                                       5/114.3/67


Typ:                         ELH
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0192*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 135    iX35                   235/50R18                          A01) bis A10)
                                      K52)                               K01)K02)

                                         245/45R18

                                         255/45R18
e11*2007/46*0192*00   1200/1090(0)                                       5/114.3/67




RA-000468-D0-015-07b~HY-5-114_3-67-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               7b
Seite :                    3/7                                                                M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Typ:                         LM
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0128*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 135   iX35                   235/50R18                               A01) bis A10)
                                      K52)                                    K01)K02)

                                         245/45R18

                                         255/45R18
e11*2007/46*0128*02   1200/1090(0)                                            5/114.3/67



Typ:                         BK38
ABE / EG-Genehmigung:        e9*KS07/46*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne                hinten
 223           Genesis Coupe          225/45R18            245/45R18          A02) bis A10)
                                                                              V00)
                                                             A94a)
e9*KS07/46*0010*01    1000/1050(0)                                            5/114.3/67


Typ:                         BK20
ABE / EG-Genehmigung:        e9*KS07/46*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne                hinten
 157           Genesis Coupe          225/45R18            245/45R18          A02) bis A10)
                                                                              V00)
                                                             A94a)
e9*KS07/46*0011*01    1000/1050(0)                                            5/114.3/67



Typ:                         VF
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2007/46*0263*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 131    i40                    215/45R18                               A01) bis A10)
                                      M00)                                    K01)K02)

                                         225/45R18
                                         K13)K22)K25)K28)K57)
e4*2007/46*0263*04    1200/1150(0)                                            5/114.3/67



Typ:                         VF
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2007/46*0264*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 130    i40                    215/45R18                               A01) bis A10)
                                      M00)                                    K01)K02)

                                         225/45R18
                                         K13)K22)K25)K28)K57)
e4*2007/46*0264*02    1200/1200(0)                                            5/114.3/67




Auflagen und Hinweise

RA-000468-D0-015-07b~HY-5-114_3-67-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               7b
Seite :                    4/7                                                       M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.




RA-000468-D0-015-07b~HY-5-114_3-67-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               7b
Seite :                    5/7                                                         M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K22) An Achse 1 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.




RA-000468-D0-015-07b~HY-5-114_3-67-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               7b
Seite :                    6/7                                                           M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


K44) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhauskante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte
       umzulegen,
     - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante ca. 100
       mm nach unten, entsprechend dem Verlauf der umgelegten Radhauskante, zu kürzen,
       und der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz auszuschneiden,
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
       oder nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu
       versetzen,

K50) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die auf der Radhauskante angebrachte Kunststoffverbreiterung ist bis zur
       Blechradhauskante zu kürzen,
     - der im Bereich zwischen Radmitte und Stoßfängeroberkante befindliche Kunststoffniet
       zur Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels ist zu entfernen und die dahinterliegende
       Blechlasche nach außen zu biegen,
     - die Kunststoffausbuchtungen im Bereich der Stoßfängeroberkante und im Bereich
       zwischen Stoßfängeroberkante und Radmitte sind warm einzuformen,
     - der eingeformte Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich zwischen Stoßfängeroberkante
       und Radmitte mit Karosseriekleber an der umgebogenen Blechlasche zu befestigen.

K52) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante um
       10mm zu kürzen und der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz
       auszuschneiden,
     - die Radhausausschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der
       Radmitt umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
       auszuschneiden.

K57) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel eng an das Radhaus zu kleben.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
     beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
     nachzuweisen.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.




RA-000468-D0-015-07b~HY-5-114_3-67-ET30.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               7b
Seite :                    7/7                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Die Anlage Nr. 7b mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CC 85830 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 29.02.2012




RA-000468-D0-015-07b~HY-5-114_3-67-ET30.docx