Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 7b Seite : 1/7 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CC 85830 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: Lk114,3 Radgröße: 8½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 30 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø67,1 geprüfte Radlast: 1000 kg bei Reifenabrollumfang: 2280 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Hyundai Motor Company Seoul/Südkorea Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment BK20, BK38, CM, EL, ELH, EN, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm LM, TG, VF M12x1,5 Typ: TG ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0099*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 191 Grandeur 235/50R18 A01) bis A10) K03)K04)K11)K44) 245/45R18 e4*2001/116*0099*11 1260/1150(-) 5/114,3/67 RA-000468-D0-015-07b~HY-5-114_3-67-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 7b Seite : 2/7 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Typ: CM ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0270*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 145 Santa Fe 235/60R18 A01) bis A10) K01)K02) 255/55R18 e4*2001/116*0270*15 1350/1450 5/114,3/67 Typ: EN ABE / EG-Genehmigung: e9*2001/116*0071*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 176 bis 184 iX55 245/55R18 A01) bis A10) K01)K04) 245/60R18 K50) 255/55R18 K50) e9*2001/116*0071*06 1465/1500(0) 5/114.3/67 Typ: EL ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0104*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 135 iX35 235/50R18 A01) bis A10) K52) K01)K02) 245/45R18 255/45R18 e11*2007/46*0104*03 1200/1090(0) 5/114.3/67 Typ: ELH ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0192*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 135 iX35 235/50R18 A01) bis A10) K52) K01)K02) 245/45R18 255/45R18 e11*2007/46*0192*00 1200/1090(0) 5/114.3/67 RA-000468-D0-015-07b~HY-5-114_3-67-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 7b Seite : 3/7 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Typ: LM ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0128*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 135 iX35 235/50R18 A01) bis A10) K52) K01)K02) 245/45R18 255/45R18 e11*2007/46*0128*02 1200/1090(0) 5/114.3/67 Typ: BK38 ABE / EG-Genehmigung: e9*KS07/46*0010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) vorne hinten 223 Genesis Coupe 225/45R18 245/45R18 A02) bis A10) V00) A94a) e9*KS07/46*0010*01 1000/1050(0) 5/114.3/67 Typ: BK20 ABE / EG-Genehmigung: e9*KS07/46*0011*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) vorne hinten 157 Genesis Coupe 225/45R18 245/45R18 A02) bis A10) V00) A94a) e9*KS07/46*0011*01 1000/1050(0) 5/114.3/67 Typ: VF ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0263*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 131 i40 215/45R18 A01) bis A10) M00) K01)K02) 225/45R18 K13)K22)K25)K28)K57) e4*2007/46*0263*04 1200/1150(0) 5/114.3/67 Typ: VF ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0264*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 130 i40 215/45R18 A01) bis A10) M00) K01)K02) 225/45R18 K13)K22)K25)K28)K57) e4*2007/46*0264*02 1200/1200(0) 5/114.3/67 Auflagen und Hinweise RA-000468-D0-015-07b~HY-5-114_3-67-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 7b Seite : 4/7 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. RA-000468-D0-015-07b~HY-5-114_3-67-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 7b Seite : 5/7 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K22) An Achse 1 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. RA-000468-D0-015-07b~HY-5-114_3-67-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 7b Seite : 6/7 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 K44) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhauskante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur Radmitte umzulegen, - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante ca. 100 mm nach unten, entsprechend dem Verlauf der umgelegten Radhauskante, zu kürzen, und der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz auszuschneiden, - die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen, K50) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die auf der Radhauskante angebrachte Kunststoffverbreiterung ist bis zur Blechradhauskante zu kürzen, - der im Bereich zwischen Radmitte und Stoßfängeroberkante befindliche Kunststoffniet zur Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels ist zu entfernen und die dahinterliegende Blechlasche nach außen zu biegen, - die Kunststoffausbuchtungen im Bereich der Stoßfängeroberkante und im Bereich zwischen Stoßfängeroberkante und Radmitte sind warm einzuformen, - der eingeformte Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich zwischen Stoßfängeroberkante und Radmitte mit Karosseriekleber an der umgebogenen Blechlasche zu befestigen. K52) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10mm zu kürzen und der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz auszuschneiden, - die Radhausausschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der Radmitt umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K57) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel eng an das Radhaus zu kleben. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. RA-000468-D0-015-07b~HY-5-114_3-67-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 7b Seite : 7/7 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Die Anlage Nr. 7b mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ CC 85830 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 29.02.2012 RA-000468-D0-015-07b~HY-5-114_3-67-ET30.docx