Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               22b
Seite :                    1/6                                                                M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      CC 85830
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                Lk114,3
Radgröße:                                                    8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                             40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        114,3 mm
Lochzahl:                                                         5
Mittenlochdurchmesser:                                       72,50 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             BOØ72,5/Ø67,1
geprüfte Radlast:                                             1000 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2280 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                    : Hyundai Motor Company Seoul/Südkorea

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                       Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
CM, FD, FDH, FDHG, FS, GDH, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                                110 Nm
JC, NF, TG, VF              M12x1,5


Typ:                         NF
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0241*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 184   Sonata                  225/45R18                              A01) bis A10)
                                                                              K03)K15)K21)
                                          235/40R18

e11*2001/116*0241*10   1200/1070(-)                                           5/114,3/67




RA-000468-D0-015-22b~HY-5-114_3-67-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               22b
Seite :                    2/6                                                           M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Typ:                         TG
ABE / EG-Genehmigung:         e4*2001/116*0099*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 191   Grandeur                235/45R18                         A02) bis A10)

                                         245/45R18

e4*2001/116*0099*11     1260/1150(-)                                     5/114,3/67



Typ:                         CM
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0270*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 145  Santa Fe                 235/60R18                         A01) bis A10)
                                                                         K04)

e11*2001/116*0270*15    1350/1450                                        5/114,3/67



Typ:                          FD
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0313*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 105    i30, i30 CW             215/40R18                         A01) bis A10)
              (Limousine, Kombi)                                         K01)K02)K21)K45)
                                       225/40R18
e11*2001/116*0313*13E   1090/1020(0)                                     5/114.3/67



Typ:                          FDH
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0343*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 105   i30, i30 CW              215/40R18                         A01) bis A10)
              (Limousine, Kombi)                                         K01)K02)K21)K45)
                                       225/40R18
e11*2001/116*0343*12E   1090/1020(0)                                     5/114.3/67


Typ:                         FDH
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0225*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 94    i30(Limousine)          215/40R18                          A01) bis A10)
                                                                         K01)K02)K21)K45)
                                         225/40R18
e11*2007/46*0225*00     1090/1020(0)                                     5/114.3/67


Typ:                          FDHG
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0361*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80            i30, i30CW              215/40R18                         A01) bis A10)
              (Limousine, Kombi, LPG)                                    K01)K02)K21)K45)
                                       225/40R18
e11*2001/116*0361*01    1000/980(0)                                      5/114.3/67



RA-000468-D0-015-22b~HY-5-114_3-67-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               22b
Seite :                    3/6                                                                   M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Typ:                         JC
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2007/46*0207*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 57 bis 92     iX20                   215/40R18                                  A01) bis A10)
                                      K54)K55)                                   K01)K02)

                                                225/35R18

e4*2007/46*0207*00     1030/970(0)                                               5/114.3/67



Typ:                         JC
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2007/46*0223*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 57 bis 92     iX20                   215/40R18                                  A01) bis A10)
                                      K54)K55)                                   K01)K02)

                                                225/35R18

e4*2007/46*0223*00     1030/970(0)                                               5/114.3/67


Typen:                                ABE / EG-Genehmigung(en):
VF                                    e4*2007/46*0263*..
VF                                    e4*2007/46*0264*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 130            i40                     215/45R18                         A02) bis A10)
                                               M00)

                                                225/45R18

                                                245/40R18
                                                A01)K01)K02)
e4*2007/46*0263*03     1200/1150(0)                                              5/114.3/67
e4*2007/46*0263*02


Typ:                         FS
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0194*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 97 bis 103    Veloster               225/35R18                                  A01) bis A10)
                                                                                 K01)K04)K28)

e11*2007/46*0194*02    930/840(0)                                                5/114.3/67



Typ:                         GDH
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0343*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 105    i30                    215/40R18                                  A01) bis A10)
              (Limousine)             K01)K02)K58)

e11*2001/116*0343*12   1090/1020(0)                                              5/114.3/67




RA-000468-D0-015-22b~HY-5-114_3-67-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               22b
Seite :                    4/6                                                       M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.



RA-000468-D0-015-22b~HY-5-114_3-67-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               22b
Seite :                    5/6                                                         M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K45) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
     auszuschneiden.

K54) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur
     Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante –
     auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen.




RA-000468-D0-015-22b~HY-5-114_3-67-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               22b
Seite :                    6/6                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


K55) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende
     Maßnahmen erforderlich.
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der
       Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen,
     - die Kunststoffkante des Stoßfänger ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 50
       mm nach unten um 5 mm zu kürzen,
     - die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm
       aufzuweiten.


K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Kunststoffniet an der Blechlasche im Bereich 20 Grad hinter Radmitte ist zu
        entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von Stoßfängeroberkante bis
        45 Grad hinter der Radmitte umzulegen,
     - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.




Die Anlage Nr. 22b mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CC 85830 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 29.02.2012




RA-000468-D0-015-22b~HY-5-114_3-67-ET40.docx