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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-D0-104
Anlage-Nr. :               29a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                       51R0855
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                   Ronal
Radausführung:                                              51R0855.38
Radgröße:                                                    8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                             40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        114,3 mm
Lochzahl:                                                         5
Mittenlochdurchmesser:                                        82,0 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                              950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                       2300 mm



Verwendungsbereich
 Fahrzeughersteller                   : Hyundai Motor Company Seoul/Südkorea

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                     Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
CM, EL, ELH, LM, VF                 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde              ZP50846 110 Nm
                                    M12x1,5

Typ:                         CM
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0270*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 145  Santa Fe                 245/45R20                              A02) bis A10)

                                         255/45R20
                                         A01)K04)

e4*2001/116*0270*15   1350/1450                                               5/114,3/67




RA-000491-D0-104-29a~HY-5-114_3-67-ET40_51R0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-D0-104
Anlage-Nr. :               29a
Seite :                    2/4                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


Typ:                         EL
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0104*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 135    iX35                   245/35R20                                  A01) bis A10)
              (Frontantrieb)                                                     K01)K02)

e11*2007/46*0104*03   1200/1090(0)                                               5/114.3/67



Typ:                         ELH
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0192*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 135    iX35                   245/35R20                                  A01) bis A10)
              (Frontantrieb)                                                     K01)K02)

e11*2007/46*0192*00   1200/1090(0)                                               5/114.3/67



Typ:                         LM
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0128*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 135   iX35                   245/35R20                                  A01) bis A10)
              (Frontantrieb)                                                     K01)K02)

e11*2007/46*0128*02   1200/1090(0)                                               5/114.3/67



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
VF                                   e4*2007/46*0263*..
VF                                   e4*2007/46*0264*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 130            Hyundai I40             245/30R20                          A02) bis A10)
                      (Kombi)                 A01)K01)K02)K13)K22)K25)K28)K57)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




RA-000491-D0-104-29a~HY-5-114_3-67-ET40_51R0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-D0-104
Anlage-Nr. :               29a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000491-D0-104-29a~HY-5-114_3-67-ET40_51R0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-D0-104
Anlage-Nr. :               29a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K57) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel eng an das Radhaus zu kleben.

Die Anlage Nr. 29a mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 26.04.2012




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