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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. :                19b
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Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                                  C18 706
Art des Sonderrades:                                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                              CMS
Radausführung:                                                         CMS 607/04
Artikel- oder Katalog-Nr:                                             C18 706 45 10
Radgröße:                                                              7Jx16EH2+
Rad-Einpresstiefe:                                                        45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                                   114,3 mm
Lochzahl:                                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                                  67,20 mm
Zentrierart:                                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                           ohne Ring
geprüfte Radlast:                                                         710 kg
bei Reifenabrollumfang:                                                 2205 mm




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Hyundai Motor Company Seoul/Südkorea

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                                   Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                     moment
EL, FD, FDH, FDHG, FO, GK,                        Radmutter, Kegel 60°, Gewinde              Z75     110 Nm
JM, JMG, NF, XG                                   M12x1,5

Typ:                         FO
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 83 bis 127    Trajet                  215/60R16                                          A02) bis A10)

e11*98/14*0130*08E   min1280/1310; max 130/1330                                           5/114,3/67




RA-000519-A0-233-19b~HY-5-114_3-67-67_2-45-C18_706_45_10.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000519-A0-233
Anlage-Nr. :                19b
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Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706


Typ:                         GK
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 123    Coupe                   205/50R16                         A02) bis A10)

                                         205/55R16
e11*98/14*0186*07E     1015/880                                          5/114,3/67



Typ:                         XG
ABE / EG-Genehmigung:        ab e11*98/14*0109*05
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 145   XG250                  205/55R16 M+S                      A02) bis A10)
               XG300
               XG350;                 205/60R16
               XG25, XG30

e11*98/14*0109*06E     1230/1095                                         5/114,3/67



Typ:                         JM
ABE / EG-Genehmigung:         e4*2001/116*0087*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 83 bis 129    Tucson                  205/65R16 M+S                     A02) bis A10)
                                       A93)

                                         215/65R16
                                         A93)

                                         225/60R16
                                         A01)K03)
e4*2001/116*0087*16    1220/1200(-)                                      5/114,3/67



Typ:                         JMG
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0355*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 104           Tucson                  205/65R16 M+S                     A02) bis A10)
              (LPG)                    A93)

                                         215/65R16
                                         A93)

                                         225/60R16
                                         A01)K03)
e11*2001/116*0355*00   1170/1100(-)                                      5/114,3/67




RA-000519-A0-233-19b~HY-5-114_3-67-67_2-45-C18_706_45_10.doc
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Auftraggeber :              CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp :                  C18 706


Typ:                         NF
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0241*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 184   Sonata                  215/60R16                         A02) bis A10)
                                       A93)

                                         225/55R16
e11*2001/116*0241*09   1200/1070(-)                                      5/114,3/67



Typ:                          FD
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0313*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 105    i30, i30 CW             195/60R16                         A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi)       A93)

                                         205/55R16
                                         A93)

                                         215/50R16
                                         A01)K03)K04)
e11*2001/116*0313*12   1090/1020(0)                                      5/114.3/67



Typ:                          FDH
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0343*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 105    i30, i30 CW             195/60R16                         A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi)       A93)

                                         205/55R16
                                         A93)

                                         215/50R16
                                         A01)K03)K04)
e11*2001/116*0343*07   1090/1020(0)                                      5/114.3/67



Typ:                          FDHG
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0361*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80            i30, i30 CW             195/60R16                         A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi, LPG ) A93)

                                         205/55R16
                                         A93)

                                         215/50R16
                                         A01)K03)K04)
e11*2001/116*0361*01   1000/980(0)                                       5/114.3/67




RA-000519-A0-233-19b~HY-5-114_3-67-67_2-45-C18_706_45_10.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO
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Typ:                         EL
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0104*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 135   iX35                   215/65R16                         A01) bis A10)
              (Frontantrieb)                                            K01)
                                      215/70R16

                                        225/60R16

                                        225/65R16

e11*2007/46*0104*00   1200/1090(0)                                      5/114.3/67



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“
     zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind
     sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese
     und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.




RA-000519-A0-233-19b~HY-5-114_3-67-67_2-45-C18_706_45_10.doc
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A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.


Die Anlage Nr. 19b mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ C18 706 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH.


Essen, 28.05.2010
RA-000519-A0-233-19b~HY-5-114_3-67-67_2-45-C18_706_45_10.doc




RA-000519-A0-233-19b~HY-5-114_3-67-67_2-45-C18_706_45_10.doc