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							Gutachten 366-0177-09-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 56 HYUNDAI                                                    Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                  Stand: 16.03.2015
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Fahrzeughersteller                          : HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ)
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-     zul.      zul.     gültig
                                                                       och     werkstoff         Rad-      Abroll   ab
              Kennzeichnung                    Kennzeichnung           (mm)                      last      umf.     Fertig
              Rad                              Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
TREZ0KA48D671 PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       638     1995    10/09
TREZ0KA48O671 PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       595     2160    04/12
TREZ0KA48T671 PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       638     1995    01/11
TREZ0KA48W671 PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       638     1995    03/09
TREZ0KA48Y671 PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       638     1995    06/09
TREZ0KA48671  PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       638     1995    06/09
TREZ0SA48D671 PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       595     2160    10/09
TREZ0SA48D671 PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       638     1995    10/09
TREZ0SA48O671 PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       595     2160    04/12
TREZ0SA48T671 PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       595     2160    01/11
TREZ0SA48W671 PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       595     2160    03/09
TREZ0SA48W671 PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       638     1995    03/09
TREZ0SA48Y671 PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       595     2160    06/09
TREZ0SA48Y671 PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       638     1995    03/09
TREZ0SA48671  PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       595     2160    03/09
TREZ0SA48671  PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       638     1995    03/09
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ)
Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJM5
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 100 Nm für Typ : FD; FDH
                                              107 Nm für Typ : GDH; MD; YN
                                              110 Nm für Typ : JC
Verkaufsbezeichnung:     ELANTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW                 Reifen            Auflagen zu Reifen        Auflagen
MD           e4*2007/46*0254*.. 94 - 97            195/50R16 88      122                       Stufenheck;
                                                   195/55R16 87      122                       Frontantrieb;
                                                   205/50R16 87      12O                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   205/55R16 91      12T                       51A; 7DC; 71C; 71K;
                                                   225/50R16 92      11A; 12A; 245; 57T        721; 725; 73C; 74A;
                                       97          195/50R16 84      122                       74H; 74P; 76U




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 56 HYUNDAI                                                Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 16.03.2015
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Verkaufsbezeichnung:     i 30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
GDH          e11*2007/46*0337*.., 66 - 100 195/55R16 87          12M                      Kombi; Schrägheck; 3-
             e11*2007/46*0338*..           195/60R16 89          12R                      türig; 5-türig;
                                           205/50R16 87          12R                      Frontantrieb;
                                           205/55R16 91          12T                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/55R16 93          12A                      51A; 71C; 71K; 721;
                                           225/50R16 92          11A; 12A; 248; 57T       725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P; 76U; 4CT

Verkaufsbezeichnung:     i 30,i 30CW
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
FD           e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 195/55R16 87          5ET; 51J                 Nicht i 30CW (Kombi);
FDH          e11*2001/116*0343*..          205/50R16 87          5ET                      Frontantrieb;
                                           205/55R16 91                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/55R16 93          11A; 24M                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74H; 74P; 76U; 4GO
FD             e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 195/55R16 87        5ET; 51J                 i 30CW (Kombi);
FDH            e11*2001/116*0343*..          205/50R16 87        5ET                      Frontantrieb;
                                              205/55R16 91                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74H; 74P; 76U; 4GO

Verkaufsbezeichnung:     IX20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
JC           e4*2007/46*0207*..,    57 - 94   195/55R16 87       51J                      Schrägheck 4-türig;
               e4*2007/46*0223*..             195/60R16 89       51J                      Frontantrieb;
                                              205/50R16 87                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              205/55R16 91                                12A; 51A; 7AK; 71C;
                                              215/55R16 93       11A; 245                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74H; 74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
YN           e4*2007/46*0130*.., 55 - 94      195/55R16 87       51J                      Schrägheck;
               e4*2007/46*0131*..             195/60R16 89       51J                      Frontantrieb;
                                              205/55R16 91                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/55R16 93                                12A; 51A; 7AK; 71C;
                                              225/50R16 92       11A; 245; 248            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 76U; 4CT

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 56 HYUNDAI                                                Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 16.03.2015
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11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 56 HYUNDAI                                                Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 16.03.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 5
      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
4CT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 3N100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
4GO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 2L600 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/55R16
                    Hinterachse:                        225/50R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 56 HYUNDAI                                                Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 16.03.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 5
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
7AK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 2M650 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7DC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 3X305 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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