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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48237
Nr. :                      RA-000671-C0-104
Anlage-Nr. :               20b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                                 54R6705
Art des Rades:                                                  einteiliges Leichtmetallrad
Handelsmarke:                                                            RONAL
Radausführung:                                                         54R6705.08
Radgröße:                                                               7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                                       40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                                   114,3 mm
Lochzahl:                                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                                  82,0 mm
Zentrierart:                                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                         7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                                        690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                                 2160 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Hyundai Motor Company Seoul/Südkorea

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                                 Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                     moment
EL, ELH, FD, FDH, FDHG, FO, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                                  ZP50846 110 Nm
GDH, GK, JC, JM, JMG, LM,   M12x1,5
NF, SM, TG, VF, XG


Typ:                         FO
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 83 bis 127   Trajet                   215/60R16                                          A02) bis A10)

                                                    225/55R16
e11*98/14*0130*08E   min1280/1310max 130/1330                                             5/114,3/67




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48237
Nr. :                      RA-000671-C0-104
Anlage-Nr. :               20b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6705


Typ:                         SM
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0162*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 83 bis 107   Santa Fe (2WD)           225/70R16                         A02) bis A10)
                                       ER1)G63)                          A93)

                                                     235/60R16
 83 bis 127          Santa Fe (4WD)                  225/70R16           A02) bis A10)
                                                     ER1)                A93)

                                                     235/60R16
                                                     A01)G01)
e11*98/14*0162*12E   1290/1370 –4WD; 1250/1300-2WD                       5/114,3/67



Typ:                         GK
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 123    Coupe                   205/50R16                         A02) bis A10)

                                                     205/55R16

                                                     225/45R16
                                                     A01)K39)

                                                     225/50R16
                                                     A01)K39)K40)
e11*98/14*0186*07E   1015/880                                            5/114,3/67



Typ:                          XG
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 123 bis 145  XG 250, XG 300, XG350 205/55R16 M+S                        A02) bis A10)
              (ab e11*98/14*0109*05)
                                        205/60R16

e11*98/14*0109*06E   1230/1095                                           5/114,3/67




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Nr. :                      RA-000671-C0-104
Anlage-Nr. :               20b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JM                             e4*2001/116*0087*..
JMG                            e11*2001/116*0355*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129      Hyundai Tucson          205/65R16 M+S                     A02) bis A10)
                                        A93)

                                         205/70R16 M+S
                                         A93)

                                         215/65R16
                                         A01)A93)K03)

                                         225/60R16
                                         A01)A93)K03)

                                         235/60R16
                                         A01)K01)K04)

                                         245/55R16
                                         A01)K01)K04)

                                         255/55R16
                                         A01)K01)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NF                             e11*2001/116*0241*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 184     Hyundai Sonata          215/55R16                         A02) bis A10)
                                        A93)

                                         215/60R16
                                         A93)

                                         225/55R16
                                         A01)A93)K03)

                                         235/50R16
                                         A01)K01)

                                         235/55R16
                                         A01)K01)K15)K21)




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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
TG                             e4*2001/116*0099*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 191     Hyundai Grandeur        225/60R16                           A02) bis A10)
                                        A93)

                                          235/60R16




Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FD                               e11*2001/116*0313*..
FDH                              e11*2001/116*0343*..
FDH                              e11*2007/46*0225*..
FDHG                             e11*2001/116*0361*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105      Hyundai i30, i30CW        195/60R16                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)        A93)

                                          205/55R16
                                          A01)A93)K04)

                                          215/50R16
                                          A01)K01)K04)

                                          225/50R16
                                          A01)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48237
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
EL                             e11*2007/46*0104*..
ELH                            e11*2007/46*0192*..
LM                             e11*2007/46*0128*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135      Hyundai IX35            215/65R16                         A02) bis A10)
                                        A01)K01)                          EF0)

                                         215/70R16
                                         A01)K01)

                                         225/65R16
                                         A01)K01)

                                         235/60R16
                                         A01)K01)K04)

                                         235/65R16
                                         A01)K01)K04)

                                         245/60R16
                                         A01)K01)K02)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JC                             e4*2007/46*0207*..
JC                             e4*2007/46*0223*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
57 bis 94       Hyundai IX20            195/55R16                         A02) bis A10)
                                        A01)A93a)K03)

                                         195/60R16
                                         A01)K03)

                                         205/55R16
                                         A01)K01)K04)

                                         215/50R16
                                         A01)K01)K02)

                                         215/55R16
                                         A01)G1D)K01)K02)K54)K55)K56)

                                         225/50R16
                                         A01)K01)K02)K54)K55)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48237
Nr. :                      RA-000671-C0-104
Anlage-Nr. :               20b
Seite :                    6 / 10                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
VF                             e4*2007/46*0263*..
VF                             e4*2007/46*0264*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 130      Hyundai I40             205/60R16                              A02) bis A10)
                (Kombi)                 A93)                                   EF0)

                                            215/60R16
                                            G03)

                                            225/55R16

                                            235/55R16
                                            A01)G03)K01)K02)

                                            245/50R16
                                            A01)K01)K02)

                                            255/50R16
                                            A01)G03)K01)K02)K13)K22)K25)



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
GDH                                 e11*2007/46*0337*..
GDH                                 e11*2007/46*0338*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 100      Hyundai i30, i30CW           195/55R16                         A02) bis A10)
                (3-türer, 5-türer, Kombi)    A93)N205)

                                            195/60R16
                                            A01)G0E)K25)K58)N205)

                                            205/55R16
                                            A01)K04)K25)K58)

                                            215/50R16
                                            A01)K02)K03)

                                            225/50R16
                                            A01)K01)K02)K25)K58)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48237
Nr. :                      RA-000671-C0-104
Anlage-Nr. :               20b
Seite :                    7 / 10                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6705


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
       den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
       ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
       der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
       Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
       Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
       keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
       so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
       beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
       müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
       und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
       Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
       angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
       verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
       nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
       Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
       mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
       Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
       es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
       Gutachten erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
       ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48237
Nr. :                      RA-000671-C0-104
Anlage-Nr. :               20b
Seite :                    8 / 10                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6705


EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
       der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)   Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
       Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1355 kg.
       Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
       Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
       Fahrzeugpapieren).
       Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
       Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
       des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
       StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
       Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
       werden.

G03)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R18
       ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
       Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G63)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Bereifungsgröße 215/70R15 ausgerüstet
       oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
       oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind,
       sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G0E)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
       225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
       bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
       und G01) zu beachten.

G1D)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17
       ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
       Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
       Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
       vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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Nr. :                      RA-000671-C0-104
Anlage-Nr. :               20b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6705


K02)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
        Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
        entsprechend zu kürzen.

K15)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
        Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K21)    An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
        Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben
        zu biegen.

K22)    An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
        klemmen bzw. auszuschneiden.

K25)    An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
        um 10 mm aufzuweiten.

K39)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
         der Radmitte umzulegen.
       - Die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante -
         Blech und Kunststoff - bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.

K40)    An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
        umgelegten Radhauskante zu kürzen und der in diesem Bereich befindliche
        Kunststoffspritzschutz auszuschneiden.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48237
Nr. :                      RA-000671-C0-104
Anlage-Nr. :               20b
Seite :                    10 / 10                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 54R6705


K54)    An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur
        Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante
        – auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen.

K55)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende
        Maßnahmen erforderlich.
       - die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der
         Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen,
       - die Kunststoffkante des Stoßfänger ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 50
         mm nach unten um 5 mm zu kürzen,
       - die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm
         aufzuweiten.

K56)    An Achse 1 ist die Radhauskante zwischen den beiden Befestigungslaschen des
        Kunststoffinnenkotflügels (ca. 140mm vor bis 45° hinter Radmitte) um- und anzulegen.
        Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K58)    Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
        gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       - der Kunststoffniet an der Blechlasche im Bereich 20 Grad hinter Radmitte ist zu
         entfernen,
       - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von Stoßfängeroberkante bis
         45 Grad hinter der Radmitte umzulegen,
       - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 20b mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 54R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 16.06.2015




RA-000671-C0-104-20b~HY-5-114_3-67-ET40_54R6705.docx
						
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