Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
							Gutachten 366-0006-13-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49357
ANLAGE: 57 HYUNDAI                                                   Radtyp: TTEG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                 Stand: 28.09.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 14

Fahrzeughersteller                          : HYUNDAI, HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ),
                                              HYUNDAI MOTOR EUROPE
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
TTEG0SA30671          PCD114,3 ET30            Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff     945     2327     03/13
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : HYUNDAI, HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ),
                                              HYUNDAI MOTOR EUROPE
Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : ZJM5 ww. OE-Muttern
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 100 Nm für Typ : FD; FDH
                                              107 Nm für Typ : AE; ELH; EN; GDH; GDH-HME; LM; MD; VF
                                              110 Nm für Typ : CM; JM; NF; SM; TG; XG
Verkaufsbezeichnung:     ELANTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
MD           e4*2007/46*0254*.. 94 - 97          215/35R18 84       11A; 24C; 244; 247;       Stufenheck;
                                                                    26B; 26J; 27B; 27F;       Frontantrieb;
                                                                    5EA
                                                 215/40R18 89       11A; 24C; 244; 247;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    26B; 26J; 27B; 27F        12A; 51A; 7BC; 71C;
                                                 225/35R18 87       11A; 24C; 24D; 26B;       71K; 721; 725; 73C;
                                                                    26J; 27B; 27F             74A; 74H; 74P
                                                 225/40R18 88       11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                    26J; 27B; 27F
                                                 235/35R18 90       11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                    26J; 27B; 27F
                                                 245/35R18 88       11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                    26J; 27B; 27F; 570
                                       97        215/40R18 85       11A; 24C; 244; 247;
                                                                    26B; 26J; 27B; 27F
                                                 235/35R18 86       11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                    26J; 27B; 27F

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI GRANDEUR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
TG           e4*2001/116*0099*.. 110 - 173 225/45R18 95W                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/45R18 98                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                           235/50R18 97             11A; 22B                  721; 725; 73C; 74A;
                                           245/45R18 96             11A; 22I                  74H; 74P
                                           255/45R18 99             11A; 22B; 24J; 24M




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0006-13-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49357
ANLAGE: 57 HYUNDAI                                                Radtyp: TTEG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 28.09.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 2 von 14
Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI SANTA FE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
CM           e11*2001/116*0270*.. 110 - 145 235/60R18 103 11A; 24J; 24M                   Allradantrieb;
                                            255/55R18 105 11A; 22M; 24C; 24D              Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74H; 74P; 4CN
SM             e11*98/14*0162*..     82 - 127 235/50R18 101 11A; 24K; 54A                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/45R18 100 11A; 24K; 54A                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                              255/45R18 103 11A; 24K; 54A                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI SONATA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
NF           e11*2001/116*0241*.. 100 - 184 225/45R18 91W        11A; 22B; 24J; 24M       Limousine;
                                            235/40R18 91W        11A; 22B; 24C; 24M       Frontantrieb;
                                            235/45R18 94         11A; 22B; 24C; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                            245/40R18 93W        11A; 22B; 22H; 24C;      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                 24D                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI TUCSON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
JM           e4*2001/116*0087*.. 82 - 129 225/50R18 95           11A; 24C; 24D            Allradantrieb;
                                          235/45R18 94           11A; 24C; 24D            Frontantrieb;
                                          235/50R18 97           11A; 22I; 24C; 24D       10B; 11B; 11G; 11H;
                                          245/45R18 96           11A; 24C; 24D            12A; 51A; 71C; 71K;
                                          255/45R18 99           11A; 22I; 24C; 24D       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     i 30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
GDH          e11*2007/46*0337*.., 66 - 100 215/40R18 89     11A; 22M; 24J; 244;           Kombi; Schrägheck; 3-
               e11*2007/46*0338*..                          247; 26N; 26P; 27H            türig; 5-türig;
                                     66 - 137 225/35R18 87  11A; 22L; 24C; 24D;           Frontantrieb;
                                                            26B; 26J; 27H                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/40R18 88  11A; 22L; 24C; 24D;           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            26B; 26J; 27H                 721; 725; 73C; 74A;
                                              235/35R18 86W 11A; 22L; 24C; 24D;           74H; 74P; 4CT
                                                            26B; 26J; 27F; 5EM
                                              235/40R18 91  11A; 22L; 24C; 24D;
                                                            26B; 26J; 27F
                                              245/35R18 88  11A; 22L; 24D; 27F;
                                                            57F; 570




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0006-13-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49357
ANLAGE: 57 HYUNDAI                                                Radtyp: TTEG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 28.09.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 3 von 14
Verkaufsbezeichnung:     i 30,i 30CW
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
FD           e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 205/45R18 86          11A; 21N; 22H; 24C;      i 30CW (Kombi);
FDH          e11*2001/116*0343*..                                24D; 5EM; 51J; 56G       Frontantrieb;
                                           205/45R18 90          11A; 21N; 22H; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24D; 51J; 56G            12A; 51A; 71C; 71K;
                                              215/40R18 89       11A; 21N; 22F; 24C;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 24D                      74H; 74P; 4BO
                                              225/40R18 88       11A; 21J; 22F; 24C;
                                                                 24D
FD             e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 205/45R18 86        11A; 21B; 22H; 22L;      Nicht i 30CW (Kombi);
FDH            e11*2001/116*0343*..                              24C; 24D; 5EM; 51J;      Frontantrieb;
                                                                 56G
                                              215/40R18 89       11A; 21B; 22F; 22L;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 24C; 24D                 12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/40R18 88       11A; 21B; 22F; 22L;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                 24C; 24D                 74H; 74P; 4BO
                                    77 - 105 215/40R18 85        11A; 21B; 22F; 22L;
                                                                 24C; 24D; 5EG

Verkaufsbezeichnung:     Ioniq
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
AE           e4*2007/46*1157*..     25 - 88   205/40R18 86       11A; 241; 244; 246;      Frontantrieb;
                                                                 247; 26B; 26J; 27F       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/40R18 89       11A; 24D; 241; 246;      12A; 51A; 7MX; 71C;
                                                                 26B; 26J; 27F            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74C; 74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     IX 55, VERACRUZ
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
EN           e9*2001/116*0071*.. 176   245/60R18 105 11A; 21P; 22I; 22M;                  Allradantrieb;
                                                     245                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                       255/55R18 105 11A; 21P; 22I; 22M;                  12A; 51A; 7BH; 71C;
                                                     24J; 248                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     ix35, TUCSON, LM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
ELH          e11*2007/46*0192*.. 85 - 135 225/50R18 95      11A; 24C; 244; 247;           auch Facelift 2013;
LM           e11*2007/46*0128*..                            262; 271                      Allradantrieb;
                                          225/55R18 98      11A; 24C; 244; 247;           Frontantrieb;
                                                            262; 271                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/50R18 97  11A; 24C; 24D; 262;           12A; 51A; 573; 7CM;
                                                            272                           71C; 71K; 721; 725;
                                              245/50R18 100 11A; 24C; 24D; 263;           73C; 74A; 74H; 74P;
                                                            272                           4DW; 4DX; 4FY
                                              255/45R18 99  11A; 24C; 24D; 262;
                                                            272




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0006-13-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49357
ANLAGE: 57 HYUNDAI                                                Radtyp: TTEG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 28.09.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 4 von 14
Verkaufsbezeichnung:     i30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
GDH-HME      e13*2007/46*1604*..    66 - 100 215/40R18 89  11A; 22M; 24J; 244;            Kombi; Schrägheck; 3-
                                                           247; 26N; 26P; 27H             türig; 5-türig;
                                    66 - 137 225/35R18 87  11A; 22L; 24C; 24D;            Frontantrieb;
                                                           26B; 26J; 27H                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                             225/40R18 88  11A; 22L; 24C; 24D;            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           26B; 26J; 27H                  721; 725; 73C; 74A;
                                             235/35R18 86W 11A; 22L; 24C; 24D;            74H; 74P; 4CT
                                                           26B; 26J; 27F; 5EM
                                             235/40R18 91  11A; 22L; 24C; 24D;
                                                           26B; 26J; 27F
                                             245/35R18 88  11A; 22L; 24D; 27F;
                                                           57F; 570

Verkaufsbezeichnung:     i40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
VF           e4*2007/46*0263*..,    85 - 131 215/45R18 93        11A; 24J; 24M; 26B;      Kombi; Limousine;
               e4*2007/46*0264*..                                26N; 27H                 Frontantrieb;
                                              225/40R18 92       11A; 24J; 244; 247;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 26B; 26N; 27F            12A; 51A; 7AY; 71C;
                                              225/45R18 95       11A; 24J; 244; 247;      71K; 721; 725; 73C;
                                                                 26B; 26N; 27F            74A; 74H; 74P; 4CZ
                                              235/40R18 91       11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                 26J; 27F; 67Q
                                              245/35R18 92       11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                 26J; 27F
                                              245/40R18 93       11A; 24C; 24D; 26B;
                                                                 26J; 27F; 67O; 67P

Verkaufsbezeichnung:     XG250, XG300, XG350
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
XG           e11*98/14*0109*..  123 - 145 225/40R18 92W 11A; 21B; 22B; 22L;               ab e11*98/14*0109*05;
                                                        24J; 24M                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/40R18 91W 11A; 21B; 22B; 22L;               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                        24J; 24M                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74H; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0006-13-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49357
ANLAGE: 57 HYUNDAI                                                Radtyp: TTEG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 28.09.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 5 von 14
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
       der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0006-13-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49357
ANLAGE: 57 HYUNDAI                                                Radtyp: TTEG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 28.09.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 6 von 14
      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
      abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0006-13-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49357
ANLAGE: 57 HYUNDAI                                                Radtyp: TTEG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 28.09.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 7 von 14
      oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
      FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
      lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
262) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
263) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4BO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 2L600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0006-13-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49357
ANLAGE: 57 HYUNDAI                                                Radtyp: TTEG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 28.09.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 8 von 14
      Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
      werden.
4CN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 2B000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4CT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 3N100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
4CZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 3V100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
4DW) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 2Y450 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
4DX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 2S400 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
4FY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 3M000 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        215/40R18
                    Hinterachse:                        245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0006-13-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49357
ANLAGE: 57 HYUNDAI                                                Radtyp: TTEG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 28.09.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 9 von 14
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1000kg.
5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1030kg.
5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1060kg.
67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R18
                    Hinterachse:                          245/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67P) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R18
                    Hinterachse:                          245/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R18
                    Hinterachse:                          235/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0006-13-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49357
ANLAGE: 57 HYUNDAI                                                Radtyp: TTEG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 28.09.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 10 von 14
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
7AY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 3V600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7BC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 3X305 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7BH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 3J000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7CM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 2S410 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7MX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 D4100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0006-13-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49357
ANLAGE: 57 HYUNDAI                                                Radtyp: TTEG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 28.09.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 11 von 14


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    AE
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*1157*..
       Handelsbez.:    Ioniq

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 300                    VA
             26P                      x = 250             y = 250                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 300       y = 300              8                VA
             26J                   x = 300       y = 300             30                VA
             27H                   x = 250       y = 350              8                HA
             27F                   x = 250       y = 350             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0006-13-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49357
ANLAGE: 57 HYUNDAI                                                Radtyp: TTEG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 28.09.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 12 von 14

Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    VF
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0263*..
       Handelsbez.:    i40

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 310             y = 350                    VA
             26P                      x = 260             y = 300                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 310       y = 350              8                VA
             26J                   x = 310       y = 350             23                VA
             27H                   x = 270       y = 440              8                HA
             27F                   x = 270       y = 440             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0006-13-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49357
ANLAGE: 57 HYUNDAI                                                Radtyp: TTEG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 28.09.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 13 von 14

Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    GDH
       Genehm.Nr.:     e11*2007/46*0337*..
       Handelsbez.:    i 30

       Variante(n):    Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 270             y = 350                    VA
             26P                      x = 220             y = 300                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 270       y = 350             16                VA
             26N                   x = 270       y = 350              8                VA
             27F                   x = 275       y = 280             24                HA
             27H                   x = 275       y = 280              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0006-13-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49357
ANLAGE: 57 HYUNDAI                                                Radtyp: TTEG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 28.09.2016
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 14 von 14

Fahrzeug:

       Hersteller:     HYUNDAI
       Fahrzeugtyp:    MD
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0254*..
       Handelsbez.:    ELANTRA

       Variante(n):    Frontantrieb, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 260             y = 315                    VA
             26P                      x = 210             y = 265                    VA
             27B                      x = 295             y = 360                    HA
             27I                      x = 245             y = 310                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 260       y = 315              8                VA
             26J                   x = 260       y = 315             21                VA
             27H                   x = 295       y = 360              8                HA
             27F                   x = 295       y = 360             24                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen