Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50530 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000823-A0-021
Anlage-Nr. : 7b
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : DY-8018
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: DY-8018
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: BORBET
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: LK: 114,3
Radgröße: 8Jx18EH2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø67,1
geprüfte Radlast: 825 kg
bei Reifenabrollumfang: 2254 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Hyundai Motor Company Seoul/Südkorea
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
BK20, BK38, CM, DM, EN, EL, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
ELH, LM, FD, FDH, FDHG, FS, M12x1,5
GK, JC, JM, JMG, NF, SM, TG,
TL, TLE, VF, XG, GDH, XG
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Anlage-Nr. : 7b
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : DY-8018
Typ: GK
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 123 Hyundai Coupe 215/40R18 A01) bis A10)
K40)
225/35R18
K39)
225/40R18
K03)K39)
e11*98/14*0186*07E 1015/880 5/114,3/67
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
BK20 e9*KS07/46*0011*..
BK38 e9*KS07/46*0010*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne hinten
157 bis 223 Hyundai Genesis Coupe 225/45R18 245/45R18 A02) bis A10)
A94a) V00)
Typ: TG
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0099*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 191 Hyundai Grandeur 225/50R18 A02) bis A10)
235/45R18
235/50R18
A01)K11)
245/45R18
e4*2001/116*0099*11 1260/1115(-) 5/114,3/67
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
TG e4*2001/116*0099*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 191 Hyundai Grandeur 225/50R18 A02) bis A10)
235/45R18
235/50R18
A01)K11)
245/45R18
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Anlage-Nr. : 7b
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : DY-8018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FD e11*2001/116*0313*..
FDH e11*2001/116*0343*..
FDH e11*2007/46*0225*..
FDHG e11*2001/116*0361*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105 Hyundai i30, i30CW 205/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) A01)K01)K04)K21)K45)T86)
205/45R18
A01)K01)K04)K21)K45)M00)T86)
215/40R18
A01)K01)K04)K21)K45)
225/40R18
A01)K01)K04)K21)K45)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GDH e11*2007/46*0337*..
GDH e11*2007/46*0338*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 100 Hyundai i30, i30CW 205/40R18 A02) bis A10)
(3-türer, 5-türer, Kombi) A01)A93a)K02)K03)
215/40R18
A01)K01)K02)K25)K28)K58)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
VF e4*2007/46*0263*..
VF e4*2007/46*0264*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 130 Hyundai I40 215/45R18 A02) bis A10)
(Kombi)
225/45R18
A01)K01)K02)K13)K22)K25)
245/40R18
A01)K01)K02)K13)K22)K25)K28)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R18 245/40R18 A01) bis A10)
K01)K13)K22)K25) K02)K28) V00)
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : DY-8018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JC e4*2007/46*0207*..
JC e4*2007/46*0223*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
57 bis 94 Hyundai IX20 205/40R18 A02) bis A10)
A01)K01)K02)K54)K55)
215/40R18
A01)K01)K02)K54)K55)
225/35R18
A01)K01)K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
EL e11*2007/46*0104*..
ELH e11*2007/46*0192*..
LM e11*2007/46*0128*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135 Hyundai IX35 215/55R18 A02) bis A10)
A01)K01)K02)M00)N225)
225/50R18
A01)K01)K02)
225/55R18
A01)K01)K02)K52)
235/50R18
A01)K01)K02)
245/45R18
A01)K01)K02)
255/45R18
A01)K01)K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
EN e9*2001/116*0071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
176 bis 184 Hyundai iX55 245/55R18 A02) bis A10)
245/60R18
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : DY-8018
Typ: SM
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0162*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 107 Hyundai Santa Fe (2WD) 235/50R18 A02) bis A10)
245/45R18
83 bis 127 Hyundai Santa Fe (4WD) 235/50R18
e11*98/14*0162*12 1290/1370 –4WD; 1250/1300-2WD 5/114,3/67
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CM e11*2001/116*0270*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 145 Hyundai Santa Fe 235/60R18 A02) bis A10)
A93)
245/55R18
A01)K03)K04)
255/55R18
A01)K01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DM e11*2007/46*0633*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 199 Hyundai Santa Fe 235/60R18 A02) bis A10)
A01)K01)K02)
245/55R18
A01)K01)K02)
255/55R18
A01)K01)K02)
275/50R18
A01)K01)K02)
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Nr. : RA-000823-A0-021
Anlage-Nr. : 7b
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : DY-8018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NF e11*2001/116*0241*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 184 Hyundai Sonata 215/45R18 A02) bis A10)
A01)A93)K03)K15)K21)
225/45R18
A01)A93)K01)K15)K21)
235/40R18
A01)A93)K01)K04)K15)K21)
235/45R18
A01)K01)K04)K15)K21)
245/40R18
A01)K01)K04)K15)K21)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JM e4*2001/116*0087*..
JMG e11*2001/116*0355*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129 Hyundai Tucson 225/50R18 A02) bis A10)
A01)K01)K04)
235/45R18
A01)K01)K04)
235/50R18
A01)K01)K04)
245/45R18
A01)K01)K04)
255/45R18
A01)K01)K04)
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Nr. : RA-000823-A0-021
Anlage-Nr. : 7b
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : DY-8018
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
TL e11*2007/46*2711*..
TLE e11*2007/46*2724*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 136 Hyundai Tucson 215/55R18 A02) bis A10)
A01)K01)K02)M00)N225) B31)
215/55R18 M+S
A01)K01)K02)M00)
225/50R18
A01)K01)K02)
235/50R18
A01)K01)K02)
255/45R18
A01)K01)K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FS e11*2007/46*0194*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
97 bis 137 Hyundai Veloster 215/35R18 A02) bis A10)
A01)K01)K04)K28)
Typ: XG
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 145 Hyundai XG250, 225/40R18 A01) bis A10)
XG300, K15)K41)
XG350;
XG25, XG30
(ab e11*98/14*0109*05)
e11*98/14*0109*06E 1230/1095 5/114,3/67
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
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Nr. : RA-000823-A0-021
Anlage-Nr. : 7b
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : DY-8018
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
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Nr. : RA-000823-A0-021
Anlage-Nr. : 7b
Seite : 9 / 11 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : DY-8018
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B31) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
- Achse 1: belüftete Bremsscheibe Ø305x25 mm
- Achse 2: unbelüftete Bremsscheibe Ø302x10,5 mm
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K11) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
biegen.
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : DY-8018
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K39) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
der Radmitte umzulegen,
- die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante -
Blech und Kunststoff - bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.
K40) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen und der in diesem Bereich befindliche
Kunststoffspritzschutz auszuschneiden.
K41) An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
- der im Bereich des hinteren Stoßfängers hinter dem Kunststoffinnenkotflügel ins
Radhaus stehende Blechsteg ist über die gesamte Länge nach außen und hinten
umzulegen; das Kunststoffinnenradhaus ist in diesem Bereich auszuschneiden
- das ins Radhaus stehende Ende der Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers ist
nach oben zu formen,
- der obere Teil des vorderen Kunststoffinnenkotflügels ist bis oberhalb des mittleren
Befestigungspunktes zu kürzen,
- das innere Radhausblech oberhalb des mittleren Befestigungspunktes (vom vorderen
Kunststoffinnenkotflügel) ist an das äußere Karosserieblech einzuformen. (Vorsicht:
Türsicken).
K45) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden.
K52) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante um
10mm zu kürzen und der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz auszu-
schneiden,
- die Radhausausschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der
Radmitte umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
auszuschneiden.
K54) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur
Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante –
auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen.
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Teiletyp : DY-8018
K55) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende
Maßnahmen erforderlich.
- die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der
Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen,
- die Kunststoffkante des Stoßfänger ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 50
mm nach unten um 5 mm zu kürzen,
- die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm
aufzuweiten.
K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- der Kunststoffniet an der Blechlasche im Bereich 20 Grad hinter Radmitte ist zu
entfernen,
- die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von Stoßfängeroberkante bis
45 Grad hinter der Radmitte umzulegen,
- der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 7b mit den Blättern 1 bis 11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ DY-8018 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 25.05.2016
RA-000823-A0-021-07b~HY-5-114_3-67-ET35.docx