Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 17 zur ABE-Nr. 45850
Nr. : RA-000344-R0-015
Anlage-Nr. : 44a
Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CA 65535
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Borbet
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 114,3
Radgröße: 6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ72,5/Ø67,1
geprüfte Radlast: 620 kg
bei Reifenabrollumfang: 2050 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Hyundai Motor Company Seoul/Südkorea
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
AE, FD, FDH, FDHG, GDH, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 5305 110 Nm
GDH-HME, GK, JC, JC-HME, M12x1,5
JM, JMG, PDE, XG
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Nr. : RA-000344-R0-015
Anlage-Nr. : 44a
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
Typ: GK
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 123 Coupe 195/65R15 A02) bis A10)
e11*98/14*0186*07 1015/880 5/114,3/67
Typ: JM
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0087*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129 Tucson 205/70R15 M+S A02) bis A10)
e4*2001/116*0087*16E 1220/1200(-) 5/114,3/67
Typ: JMG
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0355*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
104 Tucson 205/70R15 M+S A02) bis A10)
(LPG)
e11*2001/116*0355*00E 1170/1100(-) 5/114,3/67
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FD e11*2001/116*0313*..
FDH e11*2001/116*0343*..
FDHG e11*2001/116*0361*..
FDH e11*2007/46*0225*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105 Hyundai i30, i30CW 185/65R15 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) A93)N195)
195/65R15
A93)
205/60R15
A93)
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Nr. : RA-000344-R0-015
Anlage-Nr. : 44a
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JC-HME e13*2007/46*1605*..
JC e4*2007/46*0207*..
JC e4*2007/46*0223*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
57 bis 94 Hyundai IX20 195/60R15 A02) bis A10)
A93)
195/65R15
A93)
205/60R15
A93)
215/55R15
A01) A93)K03)
215/60R15
A01) K03)
225/55R15
A01) K01)K04)
235/55R15
A01) K01)K02)
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Anlage-Nr. : 44a
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GDH e11*2007/46*0337*..
GDH e11*2007/46*0338*..
GDH-HME e13*2007/46*1604*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 100 Hyundai i30, i30CW 195/65R15 A02) bis A10)
(3-Türer, 5-Türer, Kombi) A93) EF0)
205/60R15
A93)
215/55R15
A93)
215/60R15
A01)K25)K58)
225/55R15
A01)K04)
235/55R15
A01)K02)K03)K25)K58)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
PDE e11*2007/46*3807*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 103 Hyundai i30 195/65R15 A02) bis A10)
(5-Türer, Kombi) A93a) EF0)
205/60R15
A93a)
225/55R15
A01)A93a)K01)K04)
235/55R15
A01)K01)K04)
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Nr. : RA-000344-R0-015
Anlage-Nr. : 44a
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AE e4*2007/46*1157*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 Hyundai Ioniq 195/60R15 A02) bis A10)
(Nur Fahrzeuge mit A93a) EF0)
Hybridantrieb)
195/65R15
205/60R15
215/55R15
A01)K03)K04)
215/60R15
A01)K03)K04)
225/55R15
A01)K01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XG e11*98/14*0109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 145 Hyundai XG 195/65R15 M+S A02) bis A10)
205/60R15
205/65R15
215/60R15
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
RA-000344-R0-015-44a~HY-5-114_3-67-ET45.docx
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Anlage-Nr. : 44a
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
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Nr. : RA-000344-R0-015
Anlage-Nr. : 44a
Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- der Kunststoffniet an der Blechlasche im Bereich 20 Grad hinter Radmitte ist zu
entfernen,
- die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von Stoßfängeroberkante bis
45 Grad hinter der Radmitte umzulegen,
- der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 44a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 19.10.2017
RA-000344-R0-015-44a~HY-5-114_3-67-ET45.docx