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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. :                      RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. :               14d
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4706


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 AR4706
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RH
Montageposition:                                Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            114G
Radgröße:                                               7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                       35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                  114,3 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,60 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         Ø72.5/Ø67.1
geprüfte Radlast:                                        710 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2150 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Hyundai Motor Company Seoul/Südkorea

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
AE, EL, ELH, FD, FDH, FDHG, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                   4638     110 Nm
FO, GDH, GDH-HME, GK, JC, M12x1,5
JC-HME, JM, JMG, LM, NF,
PDE, SM, TG, TLE, TLE-HME,
VF, XG




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. :                      RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. :               14d
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4706


Typ:                         FO
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 83 bis 127   Trajet                   215/60R16                        A02) bis A10)

                                                     225/55R16
                                                     A01)K15)
e11*98/14*0130*08E   min1280/1310max 1330/1330                          5/114,3/67



Typ:                         SM
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0162*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 83 bis 107   Santa Fe (2WD)           225/70R16                        A02) bis A10)
                                       G1K)

                                                     235/60R16
 83 bis 127          Santa Fe (4WD)                  225/70R16          A02) bis A10)

                                                     235/60R16
                                                     A01)G01)
e11*98/14*0162*12E   1290/1370 –4WD; 1250/1300-2WD                      5/114,3/67



Typ:                         GK
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 123    Coupe                   205/50R16                        A01) bis A10)
                                                                        K39)
                                                     205/55R16

                                                     225/45R16
                                                     K03)

                                                     225/50R16
                                                     K03)K40)

e11*98/14*0186*07E   1015/ 880                                          5/114,3/67



Typ:                         XG
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0109*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 145   XG250                   205/55R16 M+S                    A02) bis A10)
               XG300
               XG350;                  205/60R16
               XG25, XG30              A01)K41)
              (ab EG-Genehmigungs-Nr.
              e11*98/14*0109*05)       215/55R16
                                                     A01)K15)K41)
e11*98/14*0109*06E   1230/1095                                          5/114,3/67




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. :                      RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. :               14d
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4706


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FD                               e11*2001/116*0313*..
FDH                              e11*2001/116*0343*..
FDHG                             e11*2001/116*0361*..
FDH                              e11*2007/46*0225*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105      Hyundai i30, i30CW        195/60R16                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)        A01)A93)K03)K04)

                                          205/55R16
                                          A01)A93)K01)K04)

                                          215/50R16
                                          A01)K01)K04)

                                          225/50R16
                                          A01)K01)K04)K21)K45)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
PDE                              e11*2007/46*3807*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 103      Hyundai i30               195/55R16                         A02) bis A10)
                (5-Türer, Kombi)          A01)K01)K04)N205)

                                          195/55R16 M+S
                                          A01)K01)K04)

                                          195/60R16
                                          A01)G0E)K01)K04)N205)

                                          195/60R16 M+S
                                          A01)G0E)K01)K04)

                                          205/55R16
                                          A01)K01)K02)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. :                      RA-000738-F0-306
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4706


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
EL                             e11*2007/46*0104*..
LM                             e11*2007/46*0128*..
ELH                            e11*2007/46*0192*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135      Hyundai IX35            215/65R16                          A02) bis A10)
                                        A01)K01)                           EF0)

                                          215/70R16
                                          A01)K01)

                                          225/65R16
                                          A01)K01)K04)

                                          235/60R16
                                          A01)K01)K02)

                                          235/65R16
                                          A01)K01)K02)K52)

                                          245/60R16
                                          A01)K01)K02)

                                          255/55R16
                                          A01)K01)K02)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
AE                              e4*2007/46*1157*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
77              Hyundai Ioniq            195/55R16                         A02) bis A10)
                (Nur Fahrzeuge mit       A01)K01)K02)N205)                 EF0)
                Hybridantrieb)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. :                      RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. :               14d
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4706


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
VF                             e4*2007/46*0263*..
VF                             e4*2007/46*0264*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 130      Hyundai I40             205/60R16                         A02) bis A10)
                (Kombi)                                                   EF0)
                                        215/60R16
                                        A01)G03)K02)K03)

                                         225/55R16
                                         A01)K01)K02)

                                         235/55R16
                                         A01)G03)K01)K02)K13)K22)K25)

                                         245/50R16
                                         A01)K01)K02)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JC-HME                         e13*2007/46*1605*..
JC                             e4*2007/46*0207*..
JC                             e4*2007/46*0223*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
57 bis 94       Hyundai IX20            195/55R16                         A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)

                                         195/60R16
                                         A01)K01)K04)

                                         205/55R16
                                         A01)K01)K02)

                                         215/50R16
                                         A01)K01)K02)K55)

                                         215/55R16
                                         A01)G1D)K01)K02)K54)K55)K56)

                                         225/50R16
                                         A01)K01)K02)K54)K55)K56)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. :                      RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. :               14d
Seite :                    6 / 13                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4706


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
GDH                                e11*2007/46*0337*..
GDH                                e11*2007/46*0338*..
GDH-HME                            e13*2007/46*1604*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 100      Hyundai i30, i30CW          195/55R16                         A02) bis A10)
                (3-Türer, 5-Türer, Kombi) A01)A93)K04)N205)

                                           195/60R16
                                           A01)G0E)K04)K25)K58)N205)

                                           205/55R16
                                           A01)K01)K02)K25)K58)

                                           215/50R16
                                           A01)K01)K02)

                                           225/50R16
                                           A01)K01)K02)K25)K28)K58)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
TG                             e4*2001/116*0099*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 191     Hyundai Grandeur        225/60R16                             A02) bis A10)
                                        A93)

                                           235/60R16




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. :                      RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. :               14d
Seite :                    7 / 13                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4706


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NF                             e11*2001/116*0241*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 184     Hyundai Sonata          215/55R16                         A02) bis A10)
                                        A01)A93)K01)

                                         215/60R16
                                         A01)A93)K01)K15)K21)

                                         225/55R16
                                         A01)A93)K01)K04)K15)K21)

                                         235/50R16
                                         A01)A93)K01)K04)K15)K21)

                                         235/55R16
                                         A01)K01)K04)K15)K21)

                                         245/50R16
                                         A01)K01)K04)K15)K21)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JMG                            e11*2001/116*0355*..
JM                             e4*2001/116*0087*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129      Hyundai Tucson          205/65R16 M+S                     A02) bis A10)
                                        A01)A93)K03)

                                         205/70R16 M+S
                                         A01)A93)K03)

                                         215/65R16
                                         A01)A93)K01)K04)

                                         225/60R16
                                         A01)A93)K01)K04)

                                         235/60R16
                                         A01)K01)K04)

                                         245/55R16
                                         A01)K01)K04)

                                         255/55R16
                                         A01)K01)K02)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. :                      RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. :               14d
Seite :                    8 / 13                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4706


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
TLE                            e11*2007/46*2724*..
TLE-HME                        e13*2007/46*1612*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 136      Hyundai Tucson          215/65R16                         A02) bis A10)
                                        A01)A93a)K01)K04)                 B33)EF0)

                                         215/70R16
                                         A01)K01)K04)

                                         225/65R16
                                         A01)K01)K02)

                                         235/60R16
                                         A01)K01)K02)

                                         245/60R16
                                         A01)K01)K02)

                                         255/55R16
                                         A01)K01)K02)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
XG                             e11*98/14*0109*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 145     Hyundai XG               195/60R16 M+S                    A02) bis A10)

                                         205/55R16

                                         205/60R16
                                         A01)K15)K28)K41)

                                         215/50R16
                                         A01)K15)K41)

                                         215/55R16
                                         A01)K15)K41)

                                         225/50R16
                                         A01)K15)K41)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. :                      RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. :               14d
Seite :                    9 / 13                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4706


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummiventilen zulässig. Die Ventile müssen den
     Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
     nicht über die Radkontur hinausragen

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. :                      RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. :               14d
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 AR4706


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B33) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit elektrisch betätigter Parkbremse.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G03) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R18 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G0E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G1D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G1K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/70R16 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000738-F0-306-14d~HY-5-114_3-67-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. :                      RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. :               14d
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Teiletyp :                 AR4706


K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K39) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor
         der Radmitte umzulegen,
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante -
         Blech und Kunststoff - bis zur Befestigungsschraube zu kürzen.

K40) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     umgelegten Radhauskante zu kürzen und der in diesem Bereich befindliche
     Kunststoffspritzschutz auszuschneiden.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. :                      RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. :               14d
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Teiletyp :                 AR4706


K41) An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der im Bereich des hinteren Stoßfängers hinter dem Kunststoffinnenkotflügel ins
        Radhaus stehende Blechsteg ist über die gesamte Länge nach außen und hinten
        umzulegen; das Kunststoffinnenradhaus ist in diesem Bereich auszuschneiden
     - das ins Radhaus stehende Ende der Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers ist
        nach oben zu formen,
     - der obere Teil des vorderen Kunststoffinnenkotflügels ist bis oberhalb des mittleren
        Befestigungspunktes zu kürzen,
     - das innere Radhausblech oberhalb des mittleren Befestigungspunktes (vom vorderen
        Kunststoffinnenkotflügel) ist an das äußere Karosserieblech einzuformen. (Vorsicht:
        Türsicken).

K45) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
     auszuschneiden.

K52) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante um
         10mm zu kürzen und der in diesem Bereich befindliche Kunststoffspritzschutz auszu-
         schneiden,
     - die Radhausausschnittkanten sind von der Stoßfängeroberkante bis 45° hinter der
         Radmitte umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
         kürzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
         auszuschneiden.

K54) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur
     Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante –
     auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen.

K55) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende
     Maßnahmen erforderlich.
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der
       Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen,
     - die Kunststoffkante des Stoßfänger ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 50
       mm nach unten um 5 mm zu kürzen,
     - die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm
       aufzuweiten.

K56) An Achse 1 ist die Radhauskante zwischen den beiden Befestigungslaschen des
     Kunststoffinnenkotflügels (ca. 140mm vor bis 45° hinter Radmitte) um- und anzulegen.
     Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Kunststoffniet an der Blechlasche im Bereich 20 Grad hinter Radmitte ist zu
        entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von Stoßfängeroberkante bis
        45 Grad hinter der Radmitte umzulegen,
     - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.


RA-000738-F0-306-14d~HY-5-114_3-67-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. :                      RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. :               14d
Seite :                    13 / 13                                                      Mo b i l i t ä t
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Teiletyp :                 AR4706


N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 14d mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ AR4706 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 14.09.2017




RA-000738-F0-306-14d~HY-5-114_3-67-ET35.docx
						
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