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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548
Nr. :                      RA-000770-F0-015
Anlage-Nr. :               45b
Seite :                    1/5                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 BLX-8519
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Z

Handelsmarke:                                             Borbet
Montageposition:                                      Vorderachse *
      ur

Radausführung:                                           LK114,3
Radgröße:                                               8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
                     In

Lochkreisdurchmesser:                                   114,3 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                  72,50 mm
                              fo

Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                        BOØ72,5/Ø67,1
                                 r

geprüfte Radlast:                                         720 kg
                                               m

bei Reifenabrollumfang:                                  2100 mm
 * Die Verwendung des Rades BLX-8519, LK114,3 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das
hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp BLX-9519 (ABE-Nr.
                                                     at

49547*03) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp BLX-9519, LK114,3 (ABE-Nr. 49547*03) zu entnehmen.

Allgemeine Anforderungen
                                                                 io

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                                                                         n

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Hyundai

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
TL, TLE, TLE-HME, VF              Radmutter, Kegel 60°, Gewinde             5305     110 Nm
                                  M12x1,5
PDE                               Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                5305   120 Nm
                                  M12x1,5




RA-000770-F0-015-45b~HY-5-114_3-67-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548
Nr. :                      RA-000770-F0-015
Anlage-Nr. :               45b
Seite :                    2/5                                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-8519


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
PDE                               e11*2007/46*3807*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        Vorderachse          Hinterachse
                                            8.5x19,ET40          9.5x19,ET40
184             Hyundai i30 N, i30 Fastback 245/30R19            245/30R19                   A01) bis A10)
                N                           K01)
Z

Die Verwendung des Rades BLX-8519, LK114,3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-9519 (ABE-Nr. 49547*03) an der Hinterachse
       ur

zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
PDE                              e11*2007/46*3807*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen              Auflagen und Hinweise
                        In

(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x19,ET40          9.5x19,ET40
202             Hyundai i30 N             245/30R19            245/30R19                     A01) bis A10)
                Performance, i30 Fastback K01)                                               G01)
                                    fo

                N Performance


Die Verwendung des Rades BLX-8519, LK114,3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
                                       r

genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-9519 (ABE-Nr. 49547*03) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
                                                      m

genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                                                                  at

VF                             e4*2007/46*0263*..
VF                             e4*2007/46*0264*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x19,ET40          9.5x19,ET40
                                                                               io

85 bis 130      Hyundai I40             245/35R19            245/35R19                       A01) bis A10)
                (Kombi)                 K01)K13)K22)K25)

Die Verwendung des Rades BLX-8519, LK114,3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
                                                                                           n

genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-9519 (ABE-Nr. 49547*03) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000770-F0-015-45b~HY-5-114_3-67-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548
Nr. :                      RA-000770-F0-015
Anlage-Nr. :               45b
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-8519


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
TL                             e11*2007/46*2711*..
TLE                            e11*2007/46*2724*..
TLE-HME                        e13*2007/46*1612*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x19,ET40          9.5x19,ET40
85 bis 136      Hyundai Tucson          255/40R19            255/40R19                       A01) bis A10)
Z

                                        K01)

Die Verwendung des Rades BLX-8519, LK114,3 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
       ur

genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp BLX-9519 (ABE-Nr. 49547*03) an der Hinterachse
zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.



Auflagen und Hinweise
                        In

A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                                    fo

     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                                       r

     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
                                                      m

     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                                                                  at

     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
                                                                               io

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                                                                           n

     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548
Nr. :                      RA-000770-F0-015
Anlage-Nr. :               45b
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-8519


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Z

     Gutachten erlaubt wird.
      ur

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
                    In

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
                              fo

     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
                                 r

     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
                                               m

     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                                                   at

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                                                             io

     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                                                                      n

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K57) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel eng an das Radhaus zu kleben.



RA-000770-F0-015-45b~HY-5-114_3-67-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49548
Nr. :                      RA-000770-F0-015
Anlage-Nr. :               45b
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 BLX-8519


M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

Die Anlage Nr. 45b mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BLX-8519 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Z

Geschäftsstelle Essen, 14.03.2019
      ur
                    In
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