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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001159-B0-104
Anlage-Nr. :                AB9a
Seite :                     1/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    68R8805
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                       Vorderachse **)
Radausführung:                                           68R8805.08
Radausführungskennz.:                                    68R8805.08
Radgröße:                                                 8Jx18H2-N
Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    82,00 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast: *)                                        800 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2230 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.08 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das hier
beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.08 (ABE-Nr.
53630*01) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem separaten
Gutachten für den Radtyp 68R8905, 68R8905.08 (ABE-Nr. 53630*01) zu entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   HYUNDAI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                       moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              ZP50846     125 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              ZP50846     110 Nm
BF3       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              ZP50846     120 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001159-B0-104
Anlage-Nr. :                AB9a
Seite :                     2/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8805


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
PDE                              e11*2007/46*3807*..
PDE                              e5*2007/46*1075*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET40
70 bis 118        Hyundai i30             225/35R18        225/35R18                           A01) bis A10)
                  (5-Türer, Kombi,        K01)                                                 A11) BF1) E54)
                  Fastback)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.08 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.08 (ABE-Nr. 53630*01) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
PDE                               e11*2007/46*3807*..
PDE                               e5*2007/46*1075*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                           8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET40
184               Hyundai i30 N, i30       225/40R18        225/40R18                          A01) bis A10)
                  Fastback N               K01)                                                BF1)
                                           235/40R18        235/40R18                          A01) bis A10)
                                           K01) K27) K58)                                      BF1) G01)
                                           245/35R18        245/35R18                          A01) bis A10)
                                           K01)                                                BF1)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.08 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.08 (ABE-Nr. 53630*01) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
PDE                              e11*2007/46*3807*..
PDE                              e5*2007/46*1075*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET40
202 bis 206       Hyundai i30 N           225/40R18        225/40R18                           A01) bis A10)
                  Performance, i30        K01)                                                 BF1) EF0)
                  Fastback N Performance 235/40R18         235/40R18                           A01) bis A10)
                                          K01) K27) K58)                                       BF1) EF0)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.08 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.08 (ABE-Nr. 53630*01) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001159-B0-104
Anlage-Nr. :                AB9a
Seite :                     3/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
VF                              e4*2007/46*0263*..
VF                              e4*2007/46*0264*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET40
85 bis 130        Hyundai I40            225/45R18         225/45R18                           A01) bis A10)
                  (Kombi)                                                                      BF2)
                                         245/40R18         245/40R18                           A01) bis A10)
                                         K01)                                                  BF2)
                                         225/45R18         245/40R18                           A01) bis A10)
                                                                                               BF2) V00)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.08 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.08 (ABE-Nr. 53630*01) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
OS                              e4*2007/46*1259*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET40
206               Hyundai Kona N         225/45R18         225/45R18                           A01) bis A10)
                                         A93a) K01)                                            BF2)
                                         235/45R18         235/45R18                           A01) bis A10)
                                         K01)                                                  BF2)
                                         245/40R18         245/40R18                           A01) bis A10)
                                         A93a) K01)                                            BF2)
                                         245/45R18         245/45R18                           A01) bis A10)
                                         K01)                                                  BF2)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.08 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.08 (ABE-Nr. 53630*01) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
CM                              e11*2001/116*0270*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                        8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET40
110 bis 145       Hyundai Santa Fe      235/60R18          235/60R18                           A02) bis A10)
                                                                                               BF2)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.08 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.08 (ABE-Nr. 53630*01) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001159-B0-104
Anlage-Nr. :                AB9a
Seite :                     4/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
DM                              e11*2007/46*0633*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                          8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET40
110 bis 199       Hyundai Santa Fe, Grand 235/60R18        235/60R18                           A01) bis A10)
                  Santa Fe                K03)                                                 BF2)
                                          255/55R18        255/55R18                           A01) bis A10)
                                          K01)                                                 BF2)
                                          275/50R18        275/50R18                           A01) bis A10)
                                          K01)                                                 BF2)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.08 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.08 (ABE-Nr. 53630*01) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
TM                              e4*2007/46*1318*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET40
110 bis 147       Hyundai Santa Fe       235/60R18         235/60R18                           A01) bis A10)
                                         K01)                                                  BF1) E56)
                                         255/55R18         255/55R18                           A01) bis A10)
                                         K01)                                                  BF1) E56)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.08 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.08 (ABE-Nr. 53630*01) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
TL                              e11*2007/46*2711*..
TL                              e5*2007/46*1084*..
TLE                             e11*2007/46*2724*..
TLE                             e5*2007/46*1076*..
TLE-HME                         e13*2007/46*1612*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET40
85 bis 136        Hyundai Tucson         235/50R18         235/50R18                           A01) bis A10)
                                         K01)                                                  A11) BF2)
                                         255/45R18         255/45R18                           A01) bis A10)
                                         K01)                                                  A11) BF2)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.08 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.08 (ABE-Nr. 53630*01) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001159-B0-104
Anlage-Nr. :                AB9a
Seite :                     5/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8805


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
NX4E                            e5*2018/858*00001*..
Motorleistung     Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                         8Jx18H2-N, ET40 9Jx18H2-N, ET40
85 bis 132        Hyundai Tucson, ix35   245/50R18         245/50R18                           A01) bis A10)
                                         A93a) K01)                                            A11) BF3) EF0)
                                         255/50R18         255/50R18                           A01) bis A10)
                                         K01)                                                  A11) BF3) EF0)
Die Verwendung des Rades 68R8805, 68R8805.08 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp 68R8905, 68R8905.08 (ABE-Nr. 53630*01) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse zeilenweise
genannten Reifengrößen zulässig.


Auflagen und Hinweise

A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
         Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
         StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
         Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
         dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
         Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
         Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
         entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
         nicht zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
         weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
         Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
         Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
         Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
         den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
         nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)     Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
         Befestigungsteile zu verwenden.

A07)     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
         vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
         länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
         Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
         Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001159-B0-104
Anlage-Nr. :                AB9a
Seite :                     6/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8805


A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50846
       Anzugsmoment: 125 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50846
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50846
       Anzugsmoment: 120 Nm

E54)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen N Sports (N Line).

E56)   Nur zulässig an Fahrzeugen bis zu der EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*1318*02

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 53631 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001159-B0-104
Anlage-Nr. :                AB9a
Seite :                     7/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  68R8805



K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K58)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Kunststoffniet an der Blechlasche im Bereich 20 Grad hinter Radmitte ist zu entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45
         Grad hinter der Radmitte umzulegen,
       • der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
       entsprechenden Nachweises.

Die Anlage AB9a mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 68R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 12.10.2022
						
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