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							               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 89 HYUNDAI                                                     Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                          Stand: 10.02.2023
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                               Fahrzeughersteller              HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI Motor
                                                               Company, HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR
                                                               EUROPE




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                   Einpreßtiefe (mm)       : 48
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                       och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung            in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                        in kg      in mm     datum
               TTZP0BP48D671           PCD114 ET48            Ø71.6 Ø67.1                   67,1     Kunststoff        730      2160    01/18
               TTZP0BP48O671           PCD114 ET48            Ø71.6 Ø67.1                   67,1     Kunststoff        730      2160    01/18
               TTZP0GA48D671           PCD114 ET48            Ø71.6 Ø67.1                   67,1     Kunststoff        730      2160    01/18
               TTZP0GA48O671           PCD114 ET48            Ø71.6 Ø67.1                   67,1     Kunststoff        730      2160    01/18
               TTZP0SA48D671           PCD114 ET48            Ø71.6 Ø67.1                   67,1     Kunststoff        730      2160    01/18
               TTZP0SA48O671           PCD114 ET48            Ø71.6 Ø67.1                   67,1     Kunststoff        730      2160    01/18
§22 51751*12




               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HYUNDAI, Hyundai Motor Company, HYUNDAI Motor Company,
                                                            HYUNDAI MOTOR (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE
               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                            für Typ : PDE; (Kegelbund)
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM5


               Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : FD; JC; YN;
                                                            MD; GDH; AE; GDH-HME; JC-HME; FDH; TLE-HME; OS; TLE
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM5


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm   für   Typ : FD; FDH; TLE; TLE-HME
                                                            107 Nm   für   Typ : AE; GDH; GDH-HME; MD; YN
                                                            110 Nm   für   Typ : JC; JC-HME
                                                            120 Nm   für   Typ : PDE
                                                            127 Nm   für   Typ : OS




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 89 HYUNDAI                                               Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 10.02.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     ELANTRA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
               MD           e4*2007/46*0254*.. 94 - 97       195/50R16   88                             Stufenheck;
                                                             195/55R16   87                             Frontantrieb;
                                                             205/50R16   87                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             205/55R16   91                             12A; 51A; 7BC; 71C;
                                                             215/45R16   90                             71K; 721; 725; 73C;
                                                             225/45R16   89     11A; 245                74A; 74H; 74P; 76U
                                                             225/50R16   92     11A; 24J; 27I; 57T
                                                   97        195/50R16   84
                                                             215/45R16   86

               Verkaufsbezeichnung:     IONIQ
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW       Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               AE           e4*2007/46*1157*..     25 - 100 195/55R16    91     11A; 26N; 26P; 27H      Frontantrieb;
                                                            195/60R16    89     11A; 26N; 26P; 27H      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            205/55R16    91     11A; 26B; 26N; 27F      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            205/60R16    92     11A; 26B; 26N; 27F      721; 725; 73C; 74A;
                                                            215/50R16    90     11A; 248; 26B; 26J;     74H; 74P; 76U
                                                                                27F
                                                             215/55R16 93       11A; 248; 26B; 26J;
                                                                                27F
§22 51751*12




               Verkaufsbezeichnung:     IX20
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
               JC           e4*2007/46*0207*..,    57 - 94   195/55R16   87     51J                     Schrägheck 4-türig;
                             e4*2007/46*0223*..              195/60R16   89     51J                     Frontantrieb;
               JC-HME        e13*2007/46*1605*..             205/50R16   87                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             205/55R16   91                             12A; 51A; 7AK; 7FQ;
                                                             225/45R16   89     11A; 245                71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                        73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                                        76U

               Verkaufsbezeichnung:     i30
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               GDH          e11*2007/46*0337*.., 66 - 100 195/55R16      87     12M                     Kombi; Schrägheck; 3-
                            e11*2007/46*0338*..           195/60R16      89     12R                     türig; 5-türig;
               GDH-HME      e13*2007/46*1604*..           205/50R16      87     12R                     Frontantrieb;
                                                          205/55R16      91     12R                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          215/55R16      93     11A; 12A; 248           51A; 71C; 71K; 721;
                                                          225/45R16      89     12A                     725; 73C; 74A; 74H;
                                                          225/50R16      92     11A; 12A; 248; 57T      74P; 76U; 4CT

               Verkaufsbezeichnung:     i30, i30CW
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               FD           e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 195/55R16 87          5ET; 51J                Nicht i 30CW (Kombi);
               FDH          e11*2001/116*0343*..          205/55R16 91          11A; 24M                Frontantrieb;
                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P; 76U; 4BO




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 89 HYUNDAI                                               Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 10.02.2023
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               Verkaufsbezeichnung:     i30, i30N
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
               PDE          e11*2007/46*3807*.., 70 - 118 195/55R16     87      12O                     i30 Fastback;
                            e5*2007/46*1075*..            195/60R16     89      12O                     Kombilimousine;
                                                          205/55R16     91      12N                     Schrägheck; 5-türig;
                                                          215/50R16     90      12A                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          215/55R16     93      11A; 12A; 26N; 26P      51A; 7NL; 71C; 71K;
                                                          225/50R16     92      11A; 12A; 24J; 248;     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                26N; 26P                74H; 74P; 76U

               Verkaufsbezeichnung:     Kona, Kauai, Kona N, Kauai N
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
               OS           e4*2007/46*1259*.. 77 - 146 205/60R16 92            12R                     KONA; nicht KONA EV;
                                                        205/65R16 95            12I                     Allradantrieb;
                                                        215/55R16 93            12I                     Frontantrieb;
                                                        215/60R16 95            124                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        225/55R16 95            12A                     51A; 7NL; 71C; 71K;
                                                        225/60R16 98            12A                     721; 725; 73C; 74A;
                                                        235/55R16 98            11A; 12A; 248; 26P      74H; 74P; 76U; MAO;
                                                                                                        S4C

               Verkaufsbezeichnung:     TUCSON, IX35
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
§22 51751*12




               TLE          e11*2007/46*2724*.., 85 - 136 215/65R16 98          12Q                     nicht mit elektr.
                            e5*2007/46*1076*..            225/65R16 100         12A                     Handbremse zulässig;
               TLE-HME      e13*2007/46*1612*..                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                        51A; 7MI; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P; 76U

               Verkaufsbezeichnung:     VENGA
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
               YN           e4*2007/46*0130*.., 55 - 94     195/55R16   87      51J                     Schrägheck;
                             e4*2007/46*0131*..             195/60R16   89      51J                     Frontantrieb;
                                                            205/55R16   91                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            215/55R16   93      11A; 245; 248           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                        74H; 74P; 76U; 4CQ;
                                                                                                        4CT


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder



                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 89 HYUNDAI                                                Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.02.2023
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                      einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                      FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                      lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
§22 51751*12




                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
               12I)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich
                      Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                      wird, möglich.
               12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
                    auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
               12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                    nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der



                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 89 HYUNDAI                                                Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.02.2023
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                      Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                      (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                    kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                    Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                    (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                      hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                      Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                      gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                      abgedeckt sein.
               24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                    Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                    gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
§22 51751*12




               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                      Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                      Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                      der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                      bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                      beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               4BO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 2L600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 89 HYUNDAI                                                Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 10.02.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 6 von 12
                      Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                      werden.
               4CQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 1J000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                    werden.
               4CT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 3N100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsys tem verwendet
                    werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hers teller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                        Reifengröße:
                                    Vorderachse:                        205/55R16
                                    Hinterachse:                        225/50R16
                      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
§22 51751*12




                      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
               5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1090kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 89 HYUNDAI                                               Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 10.02.2023
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               76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                    COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
                    sind.
               7AK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 2M650 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7BC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 3X305 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7FQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 1J000 ( nur e4*2007/46*0207*..,e4*2007/46*0223*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
                    zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
                    geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
               7MI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 C1100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                    werden.
               7NL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                    Nr.: 52933 F2000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                    Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
§22 51751*12




                    werden.
               MAO) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an
                    der Vorderachse nicht zulässig.
               S4C) Die Verwendung ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen in Verbindung mit
                    Bremsscheibendurchmesser 320 mm an der Vorderachse.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 89 HYUNDAI                                               Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 10.02.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     AE
                      Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1157*..
                      Handelsbez.:     IONIQ

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 300              y = 300                  VA
                            26P                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 300        y = 300             8                VA
§22 51751*12




                            26J                  x = 300        y = 300            30                VA
                            27H                  x = 250        y = 350             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 350            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 89 HYUNDAI                                               Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 10.02.2023
               ______________________________________________________________________________________________________________
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     OS
                      Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1259*..
                      Handelsbez.:     Kona, Kauai, Kona N, Kauai N

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 200              y = 200                  VA
                            26B                     x = 250              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 250        x = 250             8                VA
§22 51751*12




                            26J                  x = 250        y = 250            30                VA
                            27H                  x = 250        y = 250             8                HA
                            27F                  x = 250        y = 250            30                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 89 HYUNDAI                                               Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 10.02.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     MD
                      Genehm.Nr.:      e4*2007/46*0254*..
                      Handelsbez.:     ELANTRA

                      Variante(n):     Frontantrieb, Stufenheck

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26B                     x = 260              y = 315                  VA
                            26P                     x = 210              y = 265                  VA
                            27B                     x = 295              y = 360                  HA
                            27I                     x = 245              y = 310                  HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
§22 51751*12




                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26N                  x = 260        y = 315             8                VA
                            26J                  x = 260        y = 315            21                VA
                            27H                  x = 295        y = 360             8                HA
                            27F                  x = 295        y = 360            24                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 89 HYUNDAI                                               Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 10.02.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     PDE
                      Genehm.Nr.:      e11*2007/46*3807*..
                      Handelsbez.:     i30, i30N

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 220              y = 200                  VA
                            26B                     x = 270              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 270        y = 250            30                VA
§22 51751*12




                            26N                  x = 270        y = 250             8                VA
                            27F                  x = 250        y = 260            30                HA
                            27H                  x = 250        y = 210             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0290-17-WIRD/N12
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51751
               ANLAGE: 89 HYUNDAI                                               Radtyp: TTZP_5
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 10.02.2023
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               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:      HYUNDAI
                      Fahrzeugtyp:     PDE
                      Genehm.Nr.:      e5*2007/46*1075*..
                      Handelsbez.:     i30, i30N

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                   von [mm]             bis [mm]
                            26P                     x = 220              y = 200                  VA
                            26B                     x = 270              y = 250                  VA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                  Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                            26J                  x = 270        y = 250            30                VA
§22 51751*12




                            26N                  x = 270        y = 250             8                VA
                            27F                  x = 250        y = 260            30                HA
                            27H                  x = 250        y = 210             8                HA




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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