Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55312 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001375-A0-233
Anlage-Nr. : 20
Seite : 1 / 10
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C23 707
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: C23 707
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: CMS
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: C23 707 50 10
Radausführungskennz.: CMS 1530 08
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 50 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 67,20 mm
§22 55312*00
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 650 kg
Reifenabrollumfang: 2200 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: HYUNDAI
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Z 88 OR 110 Nm
BF2 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Z 88 OR 125 Nm
BF3 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 Z 88 OR 120 Nm
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Nr. : RA-001375-A0-233
Anlage-Nr. : 20
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Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C23 707
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FD e11*2001/116*0313*..
FDH e11*2001/116*0343*..
FDH e11*2007/46*0225*..
FDHG e11*2001/116*0361*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105 Hyundai i30, i30CW 205/50R17 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) BF1)
215/45R17
225/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GDH e11*2007/46*0337*..
GDH e11*2007/46*0338*..
GDH-HME e13*2007/46*1604*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 55312*00
66 bis 100 Hyundai i30, i30CW 205/50R17 A02) bis A10)
(3-Türer, 5-Türer, Kombi) A01) K25) K58) BF1)
215/45R17
225/45R17
A01) K58)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
PDE e11*2007/46*3807*..
PDE e5*2007/46*1075*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 118 Hyundai i30 195/50R17 A02) bis A10)
(5-Türer, Kombi, A93a) N205) A11) BF2) E54)
Fastback)
195/50R17 M+S
A93a)
205/45R17
A93)
205/50R17
215/45R17
A93a)
225/45R17
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Nr. : RA-001375-A0-233
Anlage-Nr. : 20
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Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C23 707
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
PDE e11*2007/46*3807*..
PDE e5*2007/46*1075*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 118 Hyundai i30 N Sports, i30 225/45R17 A02) bis A10)
Fastback N Sports A11) BF2)
(5-türer, Fastback, N
Line)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JC e4*2007/46*0207*..
JC e4*2007/46*0223*..
JC-HME e13*2007/46*1605*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
57 bis 94 Hyundai IX20 205/45R17 A02) bis A10)
A93) BF1)
205/50R17
§22 55312*00
215/45R17
A93a)
225/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AE e4*2007/46*1157*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 Hyundai Ioniq 195/50R17 A02) bis A10)
(Nur Fahrzeuge mit N205) A11) BF1)
Hybridantrieb)
205/45R17
A93a) N215)
205/50R17
N215)
215/45R17
N225)
225/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AE e4*2007/46*1157*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
25 Hyundai Ioniq Elektro 215/45R17 A02) bis A10)
BF1) E55a)
225/45R17
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Nr. : RA-001375-A0-233
Anlage-Nr. : 20
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Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C23 707
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AE e4*2007/46*1157*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
25 Hyundai Ioniq Elektro 205/50R17 A02) bis A10)
(Facelift) BF1) E55)
225/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
OS e4*2007/46*1259*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 146 Hyundai Kona, Kona 205/50R17 A02) bis A10)
Hybrid A93) A11) BF1)
(Frontantrieb)
205/55R17
A93)
215/50R17
A93)
§22 55312*00
215/55R17
G7U)
225/50R17
A93a)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
OS e4*2007/46*1259*..
OSE e4*2007/46*1522*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
26 bis 28 Hyundai Kona Elektro 215/50R17 A02) bis A10)
A93) BF1)
215/55R17
225/50R17
A93a)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
OS e4*2007/46*1259*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 146 Hyundai Kona 215/50R17 A02) bis A10)
(Allradantrieb) A93) A11) BF1)
215/55R17
225/50R17
A93a)
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Nr. : RA-001375-A0-233
Anlage-Nr. : 20
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Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C23 707
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SX2 e4*2018/858*00153*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
146 Hyundai Kona 215/60R17 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit A93) BF3)
Einzelradaufhängung
an HA; Front- + 225/55R17
Allradantrieb) A93a)
235/55R17
245/50R17
A01) K01) K04)
255/50R17
A01) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SX2 e4*2018/858*00153*..
§22 55312*00
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 88 Hyundai Kona 215/55R17 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit A01) A93) G01) A11) BF3)
Verbundlenker an HA;
Frontantrieb) 215/60R17
225/55R17
235/50R17
A01) G01) K04)
235/55R17
A01) K04)
245/50R17
A01) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SX2E e4*2018/858*00168*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
33 bis 53 Hyundai Kona Elektro 215/60R17 A02) bis A10)
A93) BF3) EF0)
225/55R17
A93a)
235/55R17
245/50R17
A01) K01) K04)
255/50R17
A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55312 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001375-A0-233
Anlage-Nr. : 20
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Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C23 707
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
TL e11*2007/46*2711*..
TL e5*2007/46*1084*..
TLE e11*2007/46*2724*..
TLE e5*2007/46*1076*..
TLE-HME e13*2007/46*1612*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 136 Hyundai Tucson 215/60R17 A02) bis A10)
A93a) N225) A11) BF1)
215/60R17 M+S
A93a)
215/65R17
G5U) N225)
215/65R17 M+S
G5U)
225/60R17
§22 55312*00
235/55R17
A01) K03) K04)
245/55R17
A01) K03) K04)
255/50R17
A01) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
NX4E e5*2018/858*00001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 132 Hyundai Tucson, ix35 215/65R17 A02) bis A10)
A93) A11) BF3) EF0)
225/60R17
A93)
225/65R17
235/60R17
245/55R17
245/60R17
255/55R17
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55312 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001375-A0-233
Anlage-Nr. : 20
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Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C23 707
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FS e11*2007/46*0194*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
97 bis 137 Hyundai Veloster 215/45R17 A02) bis A10)
BF1) EF0)
225/45R17
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
§22 55312*00
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
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Nr. : RA-001375-A0-233
Anlage-Nr. : 20
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Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C23 707
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen,
je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte
montiert werden können.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
§22 55312*00
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: Z 88 OR
Anzugsmoment: 110 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: Z 88 OR
Anzugsmoment: 125 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: Z 88 OR
Anzugsmoment: 120 Nm
E54) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen N Sports (N Line).
E55) Nur zulässig an Fahrzeugen ab der EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*1157*10
E55a) Nur zulässig an Fahrzeugen bis zu der EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*1157*09
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55312 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001375-A0-233
Anlage-Nr. : 20
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Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C23 707
G5U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/70R16,
225/55R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G7U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
§22 55312*00
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• der Kunststoffniet an der Blechlasche im Bereich 20 Grad hinter Radmitte ist zu entfernen,
• die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45
Grad hinter der Radmitte umzulegen,
• der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55312 nach §22 StVZO
Nr. : RA-001375-A0-233
Anlage-Nr. : 20
Seite : 10 / 10
Auftraggeber : CMS Automotive Trading GmbH
Teiletyp : C23 707
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 20 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ C23 707 des Auftraggebers CMS Automotive Trading GmbH
Geschäftsstelle Essen, 24.05.2024
§22 55312*00